Fachbegriffe von A–Z – einfach erklärt


A

  • Außergerichtliche Sanierung
    Bei einer außergerichtlichen Sanierung werden die Sanierungsmaßnahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchgeführt. Der Schuldner muss hier auf sein Verhandlungsgeschick setzen und…
    Bei einer außergerichtlichen Sanierung werden die Sanierungsmaßnahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchgeführt. Der Schuldner muss hier auf sein Verhandlungsgeschick setzen und hoffen, dass die Gläubiger den vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zustimmen. Zudem besteht permanent die Gefahr, dass das Unternehmen doch während des Sanierungsversuchs einen antragspflichtigen Insolvenzgrund erfüllt und sodann Haftungstatbestände durch die Geschäftsführung begründet werden. Vorteile hingegen sind die niedrigeren Kosten und die Möglichkeit, ohne Kenntnis von Außenstehenden Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.  

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  • Anschlussfinanzierung
    Endet die Zinsbindungsfrist eines Darlehens und wird diese erneuert, so spricht man von einer Anschlussfinanzierung. Oft wird auch der Begriff…

    Endet die Zinsbindungsfrist eines Darlehens und wird diese erneuert, so spricht man von einer Anschlussfinanzierung. Oft wird auch der Begriff Prolongation verwendet.

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  • Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of default)

    Wahrscheinlichkeit, dass eine (Darlehens-)Forderung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausfällt.

    Wahrscheinlichkeit, dass eine (Darlehens-)Forderung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausfällt.

  • Annuitätendarlehen
    Der jährliche Kapitaldienst aus Zins und Tilgung bleibt beim Annuitätendarlehen gleich. Während der Laufzeit sinkt jedoch der Zinsanteil ab und…

    Der jährliche Kapitaldienst aus Zins und Tilgung bleibt beim Annuitätendarlehen gleich. Während der Laufzeit sinkt jedoch der Zinsanteil ab und der Tilgungsanteil steigt an. Das Unternehmen kann während der gesamten Laufzeit mit konstanten Liquiditätsbelastungen planen.

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  • Außenfinanzierung
    Hierbei bezieht das Unternehmen finanzielle Mittel aus externen Quellen. Dies kann sowohl Fremdkapital als auch Eigenkapital sein. Zur Außenfinanzierung in…

    Hierbei bezieht das Unternehmen finanzielle Mittel aus externen Quellen. Dies kann sowohl Fremdkapital als auch Eigenkapital sein. Zur Außenfinanzierung in Form von Fremdkapital zählt z.B. die Kreditfinanzierung und in Form von Eigenkapital die Beteiligungsfinanzierung.

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  • Anlagendeckung
    Die Beurteilung/Analyse der Anlagendeckung erfolgt im Rahmen der Bilanzanalyse. Dabei gilt, dass das langfristig zur Verfügung stehende Kapital (Eigenkapital +…

    Die Beurteilung/Analyse der Anlagendeckung erfolgt im Rahmen der Bilanzanalyse. Dabei gilt, dass das langfristig zur Verfügung stehende Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) das Anlagevermögen übersteigen sollte. Ist dies nicht der Fall, sind im Unternehmen Anlagevermögensgegenstände teilweise kurzfristig finanziert. Dadurch ist die Fristenkongruenz nicht eingehalten und es besteht gegenüber einem positiven Verhältnis eine höhere Risikoeinschätzung.

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  • Akzessorietät
    Im Kreditwesen versteht man unter dem Begriff Akzessorietät die Abhängigkeit einer Sicherheit von der zu sichernden Forderung. Damit erlischt mit…

    Im Kreditwesen versteht man unter dem Begriff Akzessorietät die Abhängigkeit einer Sicherheit von der zu sichernden Forderung. Damit erlischt mit der Erledigung der Forderung (Rückführung) auch die verbundene Sicherheit.

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  • Anleihespread
    Bezeichnet die Differenz zwischen der Rendite, die mit Anleihen mit hoher Ausfallwahrscheinlichkeit erwirtschaftet werden kann und der Rendite, die mit…

    Bezeichnet die Differenz zwischen der Rendite, die mit Anleihen mit hoher Ausfallwahrscheinlichkeit erwirtschaftet werden kann und der Rendite, die mit Anleihen mit niedriger Ausfallwahrscheinlichkeit erwirtschaftet werden kann.

     
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  • Abschreibung
    Hierunter fällt die Abbildung der Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlage- und des Umlaufvermögens. Berücksichtigt werden dabei nicht nur die planmäßigen…
    Hierunter fällt die Abbildung der Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlage- und des Umlaufvermögens. Berücksichtigt werden dabei nicht nur die planmäßigen Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, sondern auch sonstige Wertminderungen und außerplanmäßige Abschreibungen bei den Gegenständen des Umlauf- aber auch des Anlagevermögens. Die Ursachen für den Abschreibungsbedarf können dabei von der technischen, der wirtschaftlichen oder der rechtlichen Seite kommen. Zu beachten sind auch die unterschiedlichen Vorgehensweisen bzw. zu berücksichtigende Vorgaben. So ergeben sich teilweise Unterschiede zwischen der handelsrechtlichen und der steuerrechtlichen Rechnungslegung.
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  • Amortisation
    Betrachtung des finanziellen Mittelrückflusses nach einer durchgeführten Investition. Die Amortisation ist dann erreicht, wenn die über den Zeitraum zurückgeflossenen Erträge…

    Betrachtung des finanziellen Mittelrückflusses nach einer durchgeführten Investition. Die Amortisation ist dann erreicht, wenn die über den Zeitraum zurückgeflossenen Erträge den Investitionsbetrag in Summe übersteigen. Der Zeitraum bis zur Erreichung des Überhangs wird als Amortisationsdauer bezeichnet.

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  • Anlagenintensität
    Die Anlagenintensität ist eine Kennzahl, die das Verhältnis des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) wiedergibt. Somit gibt sie Auskunft über…

    Die Anlagenintensität ist eine Kennzahl, die das Verhältnis des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) wiedergibt. Somit gibt sie Auskunft über den Vermögensaufbau. Im Rahmen der Bilanzanalyse geht sie als ein Bestandteil in die Auswertungen mit ein, wenn sie für das zu analysierende Unternehmen mit Berücksichtigung der Branche von wesentlicher Bedeutung ist.

    Zu berücksichtigen ist, dass die Kennzahl Anlagenintensität bei Unternehmen mit einem hohen Leasinganteil nicht so aussagekräftig ist bzw. beim Vergleich mit anderen Unternehmen aus der gleichen Branche Vorsicht geboten ist.

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  • Anlagevermögen
    Das Anlagevermögen (AV) steht dem Unternehmen langfristig zur Verfügung. Hierunter fallen Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Software etc. Es…
    Das Anlagevermögen (AV) steht dem Unternehmen langfristig zur Verfügung. Hierunter fallen Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Software etc. Es beinhaltet somit sowohl materielle (z.B. Maschinen) wie auch immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software). Abnutzbare Wirtschaftsgüter unterliegen i.d.R. Wertminderungen und somit planmäßigen Abschreibungen. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bei beiden Gruppen können jedoch gewisse Umstände zu einem außerordentlichen Abschreibungsbedarf führen. Bei Wegfall dieser Umstände kann allerdings auch eine Wertaufholung erforderlich werden. Dabei sind dann die Anschaffungskosten bzw. die fortgeführten Anschaffungskosten mit Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung als Wertobergrenze zu berücksichtigen. Zur Finanzierung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Punkt Goldene Bilanzregel.

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  • Agio
    Aufgeld: Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder Kredits. Wird z.B. eine Aktie zu einem Wert ausgegeben, der über dem…

    Aufgeld: Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder Kredits. Wird z.B. eine Aktie zu einem Wert ausgegeben, der über dem Nennwert liegt, wird der Wert um den der Ausgabekurs den Nennwert übersteigt, als Agio bezeichnet. Das Agio ist in die Kapitalrücklage einzustellen.

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  • Aufhebung
    Nach erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Bei Gesellschaften, insbesondere bei Insolvenzverfahren über das Vermögen einer…
    Nach erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Bei Gesellschaften, insbesondere bei Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren beendet. Lediglich bei Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen schließt sich die Wohlverhaltensperiode an.
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  • Abwicklungsphase
    Während der Abwicklungsphase setzt der Insolvenzverwalter die Beschlüsse der Gläubigerversammlung um, verwertet das vorhandene Vermögen und bereinigt die Insolvenztabelle. Je…
    Während der Abwicklungsphase setzt der Insolvenzverwalter die Beschlüsse der Gläubigerversammlung um, verwertet das vorhandene Vermögen und bereinigt die Insolvenztabelle. Je nach Verfahrensgröße und den konkreten Umständen kann diese Phase einen Zeitraum von einem halben Jahr bis hin zu mehreren Jahren in Anspruch nehmen. Die Verfahrensdauer hängt insbesondere davon ab, ob
    • Immobilienvermögen vorhanden ist,
    • Debitorenforderungen streitig eingezogen werden müssen,
    • Sonderaktiva und Insolvenzanfechtungen auf gerichtlichem Wege verfolgt werden müssen,
    • Mehrere Jahre steuerlich aufgearbeitet werden müssen oder
    • Gläubiger Feststellungsklage gegen das Bestreiten der angemeldeten Forderung einlegen.
    Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, in einem regelmäßigen Turnus von 6 Monaten einen Zwischenbericht über die weiteren Entwicklungen zur Insolvenzakte zu reichen. Als besonderen Service für die Gläubiger, stellen wir diese Berichte im geschützten Bereich zum Download bereit.
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  • Asset-Management
    Informationssystem zur Verwaltung von Anlagegütern. Welche Anlagegüter sind vorhanden, wo ist ihr Standort, wie sind sie buchhalterisch erfasst, etc. Dadurch…
    Informationssystem zur Verwaltung von Anlagegütern. Welche Anlagegüter sind vorhanden, wo ist ihr Standort, wie sind sie buchhalterisch erfasst, etc. Dadurch besteht eine bessere Informationsbasis für die Steuerung und Überwachung.
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  • Ausschüttungshypothese
    Im Rahmen der Unternehmensbewertung werden für Anteilseigner künftig entziehbare Mittel bewertet. Es können aber nur solche Mittel entzogen werden, die…
    Im Rahmen der Unternehmensbewertung werden für Anteilseigner künftig entziehbare Mittel bewertet. Es können aber nur solche Mittel entzogen werden, die gesellschaftsrechtlich und betriebswirtschaftlich entziehbar sind. Daher muss eine Ausschüttungshypothese aufgestellt bzw. überprüft werden, in der festgelegt ist, welche Teile des Ergebnisses ausgeschüttet werden. Dafür muss insbesondere überprüft werden, ob eine Ausschüttung rechtlich zulässig ist oder z. B. gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verstößt. Ferner muss überprüft werden, ob überhaupt genügend liquide Mittel für eine Ausschüttung vorhanden sind und wenn nein, wie diese z. B. über Darlehensaufnahmen generiert werden können.
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  • Adjusted Present Value Ansatz (APV)
    Auch als APV-Modell oder APV-Verfahren bekannt. Die freien Cashflows werden zunächst unter der Annahme der vollständigen Eigenfinanzierung mit der Renditeerwartung…
    Auch als APV-Modell oder APV-Verfahren bekannt. Die freien Cashflows werden zunächst unter der Annahme der vollständigen Eigenfinanzierung mit der Renditeerwartung der Eigenkapitalgeber abgezinst (diskontiert). Im Anschluss daran werden die Auswirkungen der Fremdfinanzierungen berücksichtigt. Durch Abzug des Marktwerts des Fremdkapitals ergibt sich der Marktwert des Eigenkapitals. Gegenüber dem DCF-Verfahren handelt es sich hierbei um eine andere Rechentechnik
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B

  • Bargeschäft
    Ein Bargeschäft nach § 142 InsO ermöglicht dem Schuldner in der Krise, weiterhin - unter gewissen Voraussetzungen - wirtschaftlich aktiv…
    Ein Bargeschäft nach § 142 InsO ermöglicht dem Schuldner in der Krise, weiterhin - unter gewissen Voraussetzungen - wirtschaftlich aktiv zu bleiben, indem es das Anfechtungsrecht einschränkt. Somit wird vermieden, dass Geschäfte rückabgewickelt werden müssen. Ein Bargeschäft liegt vor bei einem Leistungsaustausch aufgrund einer Vereinbarung, bei der Leistung und Gegenleistung zeitlich eng aufeinanderfolgen und gleichwertig sind. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Gläubiger nicht benachteiligt werden. Eine Anfechtungsmöglichkeit bleibt bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen nur durch § 133 InsO bestehen, insofern trotzdem eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung eintritt, dies mit Vorsatz des Schuldners geschieht und der Vertragspartner den Vorsatz auch kannte.
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  • Beteiligungsfinanzierung
    Zuführung von Eigenkapital, wobei die Mittel von außen in das Unternehmen einfließen. Dabei kann die Erweiterung sowohl durch die bisherigen…

    Zuführung von Eigenkapital, wobei die Mittel von außen in das Unternehmen einfließen. Dabei kann die Erweiterung sowohl durch die bisherigen Eigentümer als auch durch neue Investoren erfolgen. Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung ist sie ein wichtiger Bestandteil. Durch die Erweiterung der Eigenkapitalbasis ergibt sich eine bessere Eigenkapitalquote und daraus resultierend normalerweise auch ein positiver Effekte auf das Rating.

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  • Bonität
    Bonität/Kreditwürdigkeit: Die Fähigkeit, den notwendigen Kapitaldienst aus Zins- und Tilgungsleistungen erbringen zu können. Durch das Rating, das sich sowohl aus…

    Bonität/Kreditwürdigkeit: Die Fähigkeit, den notwendigen Kapitaldienst aus Zins- und Tilgungsleistungen erbringen zu können. Durch das Rating, das sich sowohl aus qualitativen als auch quantitativen Faktoren zusammensetzt, wird eine Klassifizierung des Schuldners vorgenommen. Bei einer positiven Einschätzung erhält man normalerweise günstigere Zinskonditionen als Schuldner mit einem schlechten Rating, da die Bank bei schlechten Schuldnern sich das höhere Risiko durch höhere Zinskonditionen ausgleichen lässt.

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  • Barwert
    Siehe Barwert im Glossar Unternehmensbewertung
    Siehe Barwert im Glossar Unternehmensbewertung
  • Bürgschaft
    Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber des Schuldners, für die Erfüllung der Ansprüche gegen den Schuldner…

    Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber des Schuldners, für die Erfüllung der Ansprüche gegen den Schuldner einzustehen. Die Bürgschaft ist eine akzessorische Sicherheit. D.h. die Bürgschaft ist vom Bestehen und Umfang der Hauptschuld anhängig. Wird die Hauptschuld erfüllt, erlischt die Bürgschaft.

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  • Branchenrating
    Beim Branchenrating wird nicht nur ein Unternehmen, sondern eine gesamte Branche in Ratingkategorien eingeschätzt. Branchenratings werden von speziellen Anbietern durchgeführt.…

    Beim Branchenrating wird nicht nur ein Unternehmen, sondern eine gesamte Branche in Ratingkategorien eingeschätzt. Branchenratings werden von speziellen Anbietern durchgeführt. Daneben spielen Branchenratings auch bei der Bonitätsbeurteilung einzelner Unternehmen durch Kreditinstitute eine Rolle.

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  • Bankenkonsortium
    Bei einem Bankenkonsortium schließen sich mehrere Banken zusammen, um bestimmte Bankgeschäfte gemeinsam zu realisieren. Dies erfolgt z.B. dann, wenn das…

    Bei einem Bankenkonsortium schließen sich mehrere Banken zusammen, um bestimmte Bankgeschäfte gemeinsam zu realisieren. Dies erfolgt z.B. dann, wenn das Kreditengagement für eine einzelne Bank zu hoch ist, oder wenn durch dieses Kreditengagement bei der Bank Klumpenrisiken entstehen würden. Durch die Verteilung auf mehrere Banken tritt eine Risikominderung ein.

    Teilweise wünschen auch die Kreditnehmer die ausdrückliche Einbeziehung von mehreren Banken in die Unternehmensfinanzierung, um nicht von einem einzelnen Kreditinstitut abhängig zu sein.

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  • Basel III
    Basel III bezeichnet das Reformpaket zu den bereits festgelegten Eigenkapitalanforderungen durch Basel II. Verabschiedet wurden diese vom Basler Ausschuss für…

    Basel III bezeichnet das Reformpaket zu den bereits festgelegten Eigenkapitalanforderungen durch Basel II. Verabschiedet wurden diese vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Es stellt eine Reaktion auf die offengelegten Schwächen der Finanzkrise dar. Die Banken sind gefordert, die Mindesteigenkapitalanforderungen zu erhöhen, sowie Kapitalpuffer einzuführen. Banken sollen dadurch im Fall einer Krise stabiler und stärker agieren können.

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  • Betriebsmittelkredit
    Kurzfristiger Bankkredit, der in erster Linie zur Finanzierung des laufenden Geschäfts dient. Hierunter fallen vor allem der Kauf von Rohstoffen…

    Kurzfristiger Bankkredit, der in erster Linie zur Finanzierung des laufenden Geschäfts dient. Hierunter fallen vor allem der Kauf von Rohstoffen und Waren sowie der weitere Vorfinanzierungseffekt, bis die Kunden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begleichen.

    Dabei ist zu beachten, dass es von Unternehmen zu Unternehmen Unterschiede gibt. Diese resultieren z.B. aus unterschiedlichenZahlungszielen, saisonalen Schwankungen, Wareneinsatzquoten etc., was bei den Verhandlungen mit den Banken berücksichtigt werden muss.

    Die Rückführung erfolgt in der Regel aus dem laufenden Geschäft, also aus den Einzahlungen, die sich aus der Umsatzrealisierung ergeben. I.d.R. wird der Betriebsmittelkredit als Kontokorrent gebucht/geführt.

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  • Borrowing-Base-Finanzierung
    Diese Finanzierungsform ist eine spezielle Form des Betriebsmittelkredits. Bei dem üblichen Betriebsmittelkredit ist ein Fixbetrag festgelegt. Die Borrowing-Base-Finanzierung ist individuell…

    Diese Finanzierungsform ist eine spezielle Form des Betriebsmittelkredits. Bei dem üblichen Betriebsmittelkredit ist ein Fixbetrag festgelegt. Die Borrowing-Base-Finanzierung ist individuell und ermöglicht eine flexible Kredithöhe. Es handelt sich dabei i.d.R. um eine „atmende Finanzierung", die mit dem Umlaufvermögen besichert ist und sich an dessen Höhe orientiert.

    Damit ist eine relativ schnelle Anpassung möglich. Je höher die Sicherheiten, desto höher ist auch die Kreditlinie. Als Sicherheit dient dabei das Umlaufvermögen (UV). Durch die Besicherung durch das UV ist im Gegensatz zu den meist un- oder teilbesicherten Betriebsmittelkrediten häufig mit günstigeren Konditionen zu rechnen. Es handelt sich hierbei um eine relativ moderne Art der Working-Capital-Finanzierung.
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  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung)
    Im Fall der Verfahrenseröffnung ist der Berichtstermin (sog. Gläubigerversammlung) entscheidend für den weiteren Fortgang des Verfahrens. Der Berichtstermin wird bereits…
    Im Fall der Verfahrenseröffnung ist der Berichtstermin (sog. Gläubigerversammlung) entscheidend für den weiteren Fortgang des Verfahrens. Der Berichtstermin wird bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestimmt. Dieser findet regelmäßig 1-3 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt. Der Termin ist nicht öffentlich. Zur Anwesenheit berechtigt ist der Schuldnervertreter sowie Gläubiger, die bereits eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Im Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat darzulegen, ob Aussichten bestehen, das Unternehmen des Schuldners im Ganzen oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen jeweils für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden. Die Gläubigerversammlung beschließt im Berichtstermin auf der Grundlage des Berichts des Insolvenzverwalters, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden soll. Sie kann den Verwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Die Gläubigerversammlung hat darüber hinaus über alle bedeutsamen Rechtshandlungen zu entscheiden.

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  • Berichtstermin
    Im Falle der Verfahrenseröffnung ist der Berichtstermin (sog. Gläubigerversammlung) entscheidend für den weiteren Fortgang des Verfahrens. Im Berichtstermin hat der…
    Im Falle der Verfahrenseröffnung ist der Berichtstermin (sog. Gläubigerversammlung) entscheidend für den weiteren Fortgang des Verfahrens. Im Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat darzulegen, ob Aussichten bestehen, das Unternehmen des Schuldners im Ganzen oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen jeweils für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden. Die Gläubigerversammlung beschließt im Berichtstermin auf der Grundlage des Berichts des Insolvenzverwalters, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden soll. Sie kann den Verwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Die Gläubigerversammlung hat darüber hinaus über alle bedeutsamen Rechtshandlungen zu entscheiden.
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  • BCG-Portfolio
    Portfolio für das strategische Management. Entwickelt durch die Boston Consulting Group. Zeigt den Zusammenhang aus dem Produktlebenszyklus und der Kostenerfahrungskurve.…
    Portfolio für das strategische Management. Entwickelt durch die Boston Consulting Group. Zeigt den Zusammenhang aus dem Produktlebenszyklus und der Kostenerfahrungskurve. Durch die „einfache“ Abbildung mit dem relativen Marktanteil auf der X-Achse und des Marktwachstums auf der Y-Achse können die eigenen Geschäftsfelder beurteilt werden, um daraus z. B. Schlussfolgerungen für weitere strategische Überlegungen zu ziehen. Welche Geschäftsfelder sollten z.B. zukünftig stärker in den Fokus rücken oder aus welchen Gebieten sollte man sich eher zurückziehen?
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  • Bewertungsfunktion
    Der Bewerter kann als unabhängiger Sachverständiger, als Berater, als Schiedsgutachter oder als Prüfer tätig werden. Je nach Funktion variiert sein…
    Der Bewerter kann als unabhängiger Sachverständiger, als Berater, als Schiedsgutachter oder als Prüfer tätig werden. Je nach Funktion variiert sein Auftrag und damit seine Vorgehensweise. Die Funktion ist im Gutachten bzw. Beratungsbericht kenntlich zu machen.
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  • Bewertungsanlass
    Die Anlässe für Unternehmensbewertungen können sich im Zusammenhang mit unternehmerischen Initiativen, aus Gründen der externen Rechnungslegung, aus gesellschaftsrechtlichen oder anderen…
    Die Anlässe für Unternehmensbewertungen können sich im Zusammenhang mit unternehmerischen Initiativen, aus Gründen der externen Rechnungslegung, aus gesellschaftsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften bzw. vertraglichen Vereinbarungen sowie aus sonstigen Gründen ergeben, IDW S 1 Tz. 8.

    Weiterführende Informationen:  Strategische Unternehmens­bewertung – Wie sich der Unternehmens­wert beeinflussen lässt
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  • Beizulegender Wert, § 253 Abs. 2, 3 HGB
    Der Sinn und Zweck des beizulegenden Wertes nach HGB besteht in der Werthaltigkeitskontrolle. Wertminderungen werden dabei nur zum Abschlussstichtag berücksichtigt…
    Der Sinn und Zweck des beizulegenden Wertes nach HGB besteht in der Werthaltigkeitskontrolle. Wertminderungen werden dabei nur zum Abschlussstichtag berücksichtigt bzw. erfasst und auch nur dann, wenn sie als voraussichtlich dauerhaft beurteilt werden. Eine detaillierte Wertberechnung wird i.d.R. nur bei begründetem Anlass durchgeführt. Der einer Beteiligung am Abschlussstichtag beizulegende Wert ist i.d.R. aus dem Ertragswert abzuleiten. Das Ertragswertverfahren ist neben den Discounted-Cash-Flow-Verfahren nach dem IDW S 1 zur Ermittlung des Unternehmenswerts als Zukunftserfolgswert vorgesehen, wobei beide Verfahren auf der gleichen konzeptionellen Grundlage (Kapitalwertkalkül) beruhen und bei gleichen Bewertungsannahmen zu gleichen Unternehmenswerten führen, IDW RS HFA 10 Tz. 3.
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  • Beta-Faktor
    Der Beta-Faktor drückt aus, um wie viel eine Aktie gegenüber einem anderen Referenzwert (z.B. DAX) schwankt. Bei einem Beta-Faktor von…
    Der Beta-Faktor drückt aus, um wie viel eine Aktie gegenüber einem anderen Referenzwert (z.B. DAX) schwankt. Bei einem Beta-Faktor von über 1,0 schwankt daher die Aktie stärker als der DAX, bei einem Betafaktor kleiner 1,0 schwankt der Aktienwert geringer als der DAX.
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  • Basiszinssatz
    Der Basiszinssatz ist der Zinssatz für langfristige risikolose Wertpapiere. Früher wurde auf Bundesbankanleihen/Bundesschatzbriefe zurückgegriffen. Heute wird der Wert hauptsächlich nach…
    Der Basiszinssatz ist der Zinssatz für langfristige risikolose Wertpapiere. Früher wurde auf Bundesbankanleihen/Bundesschatzbriefe zurückgegriffen. Heute wird der Wert hauptsächlich nach der Svensson-Methode ermittelt.
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  • Buchwert
    Werte, wie sie in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertete Aktiva und Passiva. Berücksichtigt sind Abschreibungen…
    Werte, wie sie in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertete Aktiva und Passiva. Berücksichtigt sind Abschreibungen und Zuschreibungen. In der Praxis kommt es zwischen Buch- und Zeitwerten oftmals zu einer Differenz.
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  • Bruttoansatz (Entity-Ansatz)
    Gegenteil zur Equity-Methode (Eigenkapital-Methode). Im Gegensatz zur Berücksichtigung der reinen Zuflüsse an die Eigenkapitalgeber werden beim Bruttoansatz die kompletten Zahlungsströme…
    Gegenteil zur Equity-Methode (Eigenkapital-Methode). Im Gegensatz zur Berücksichtigung der reinen Zuflüsse an die Eigenkapitalgeber werden beim Bruttoansatz die kompletten Zahlungsströme an die Eigen- und Fremdkapitalgeber berücksichtigt. Am Ende der Berechnungen wird beim Bruttoansatz vom Gesamtkapital (Marktwerte) der Barwert des Fremdkapitals abgezogen. Dadurch erhält man wie bei der Equity-Methode den Unternehmenswert der Eigentümer.
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  • Bewertungsstichtag
    Festgelegter Stichtag, auf den sich die Bewertung bezieht. Dieser Stichtag kann sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft…
    Festgelegter Stichtag, auf den sich die Bewertung bezieht. Dieser Stichtag kann sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft liegen. Der Bewertungsstichtag ist wichtig, weil nur Sachverhalte und Gründe, die zu diesem Stichtag bereits angelegt waren, in die Bewertung einfließen dürfen, sog. Wurzeltheorie.
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  • Barwert (net present value)
    Wert der abgezinsten zukünftigen Einnahmen und Ausgaben auf den Bewertungsstichtag. Die Abzinsung erfolgt durch den Diskontierungsfaktor. Durch die Barwertberechnung können…
    Wert der abgezinsten zukünftigen Einnahmen und Ausgaben auf den Bewertungsstichtag. Die Abzinsung erfolgt durch den Diskontierungsfaktor. Durch die Barwertberechnung können verschiedene Zahlungsreihen vergleichbar gemacht werden, um so z. B. verschiedene Investitionsmöglichkeiten miteinander vergleichen zu können.
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  • Bankrott
    Der Ausdruck Bankrott wird umgangssprachlich immer noch als Synonym für die Begriffe Konkurs oder Insolvenz verwendet. Tatsächlich hat dieser Begriff…

    Der Ausdruck Bankrott wird umgangssprachlich immer noch als Synonym für die Begriffe Konkurs oder Insolvenz verwendet. Tatsächlich hat dieser Begriff aber eine andere Bedeutung. Bankrott ist ein Straftatbestand (§ 283 StGB). Strafbar macht sich insbesondere derjenige, der zum Zeitpunkt des Bestehens einer Überschuldung, einer drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit Vermögensbestandteile verheimlicht oder beiseite schaft, oder die handelsrechtlichen Pflichten nicht, oder nicht rechtzeitig erfüllt.



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C

  • CSR-Rating – Corporate Social Responsibility Rating (Nachhaltigkeitsrating)
    Beim CRS-Rating soll auch das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen in sozialer und ökologischer Hinsicht berücksichtigt werden. Da die Anbieter dieser…
    Beim CRS-Rating soll auch das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen in sozialer und ökologischer Hinsicht berücksichtigt werden. Da die Anbieter dieser Ratings keine einheitlichen Kriterien für die Ermittlung des Ratings anwenden, können die CRS-Rating-Beurteilungen nur sehr schwer miteinander verglichen werden.
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  • Credit- oder Dept-Rating
    Beim Credit- oder Dept-Rating wird ein Unternehmen in Ratingkategorien eingeschätzt. Ziel des Ratings ist es, die Ausfallwahrscheinlichkeit  zu ermitteln. Das…
    Beim Credit- oder Dept-Rating wird ein Unternehmen in Ratingkategorien eingeschätzt. Ziel des Ratings ist es, die Ausfallwahrscheinlichkeit  zu ermitteln. Das Rating hat großen Einfluss darauf, zu welchen Konditionen am Finanzmarkt Finanzierungen erhalten werden können.
     
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  • Covenants
    Bei Covenants handelt es sich um zuzügliche Vertragsbedingungen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, bestimmte…
    Bei Covenants handelt es sich um zuzügliche Vertragsbedingungen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, bestimmte Handlungen vorzunehmen, zu unterlassen oder bestimmte Finanzkennzahlen einzuhalten. Ist der Kreditnehmer nicht in der Lage, die Vereinbarung einzuhalten, kann der Kreditgeber den Kredit vor Fälligkeit kündigen bzw. bei entsprechenden Vereinbarungen neue Konditionen verhandeln. Ein Vorteil für Kreditgeber ist, dass diese Vereinbarungen ihnen die Möglichkeit einräumen, bereits bei einer Verschlechterung der Situation einen Einfluss geltend machen zu können.
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  • Cashflow
    Der Cashflow ist der Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode. Ermittelt wird der Cashflow entweder direkt…

    Der Cashflow ist der Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode. Ermittelt wird der Cashflow entweder direkt aus der Finanzrechnung oder indirekt aus dem Jahresabschluss. Er ist eine wichtige Kenngröße, da durch die Analyse des Cashflows Aussagen über die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens getroffen werden können. Somit können die Themen zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit, zur Investitionsfähigkeit, zur Ausschüttungsfähigkeit und zu vielem mehr konkreter behandelt werden.

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  • Cap-Darlehen
    Bei einer Cap-Finanzierung handelt es sich um ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz. Dieser Zinssatz passt sich dem Zinssatz am…
    Bei einer Cap-Finanzierung handelt es sich um ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz. Dieser Zinssatz passt sich dem Zinssatz am Kapitalmarkt an. Damit der Kreditnehmer durch unbeeinflussbare Entwicklungen am Kapitalmarkt nicht in Schwierigkeiten gerät (hoher Zinssatz und daraus resultierende hohe Zinsen), vereinbaren Kreditinstitut und Kreditnehmer einen Höchstzinssatz, den sog. Zinscap. Dieser Zinscap grenzt den Darlehenszins auf ein exakt definiertes Niveau nach oben ab.
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  • Capital Asset Pricing Model (CAPM)
    Das CAPM ermittelt die Eigenkapitalkosten (als Diskontierungsgröße des Cashflows oder der Erträge) aus einem kapitalmarkttheoretischen Modell. Die Eigenkapitalkosten sind die…
    Das CAPM ermittelt die Eigenkapitalkosten (als Diskontierungsgröße des Cashflows oder der Erträge) aus einem kapitalmarkttheoretischen Modell. Die Eigenkapitalkosten sind die Summe aus dem Basiszinssatz, einem Zinssatz für langfristige risikolose Wertpapiere, und dem Produkt aus der Marktrisikoprämie sowie einem unternehmensindividuellen Beta-Faktor.
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D

  • Disagio

    Siehe Damnum

    Siehe Damnum

  • DVFA
    Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Assetmangement. Die DVFA hat eine Kommission eingerichtet, die Standards zur Beurteilung der Qualität von Ratingverfahren…

    Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Assetmangement. Die DVFA hat eine Kommission eingerichtet, die Standards zur Beurteilung der Qualität von Ratingverfahren entwickelt hat, die DVFA-Rating-Standards.

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  • Delkredere
    Als Delkredere bezeichnet man die Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Der Delkrederegeber übernimmt gegenüber dem Gläubiger für den Fall…

    Als Delkredere bezeichnet man die Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Der Delkrederegeber übernimmt gegenüber dem Gläubiger für den Fall der Zahlungsfähigkeit des Schuldners die Haftung.

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  • Damnum
    Damnum, Disagio oder Abgeld. Differenz zwischen der Höhe der ausgezahlten Darlehenssumme und der Höhe der Darlehensschuld. Wird in der Regel…

    Damnum, Disagio oder Abgeld. Differenz zwischen der Höhe der ausgezahlten Darlehenssumme und der Höhe der Darlehensschuld. Wird in der Regel als Prozentsatz für den Abschlag, als Auszahlungsbetrag oder als Auszahlungskurs angegeben.

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  • Debt-Equity-Swap
    Vertragliche Vereinbarung: Tausch von Forderungen gegenüber einem schwächelnden Schuldner in eine Beteiligung. Aus dem Blickwinkel des Schuldners wird eine Verbindlichkeit…

    Vertragliche Vereinbarung: Tausch von Forderungen gegenüber einem schwächelnden Schuldner in eine Beteiligung. Aus dem Blickwinkel des Schuldners wird eine Verbindlichkeit in Eigenkapital getauscht. Der unter Druck geratene Schuldner verbessert durch einen Debt-Equity-Swap zum einen sein Bilanzbild, und sorgt zum anderen für eine bessere Liquiditätssituation, da die Belastung für Zins- und Tilgungsleistungen sinken. Die Investoren gehen ein Risiko ein, da sich die Unternehmen oftmals in einer schwierigen Situation befinden und es durchaus zu einem Totalverlust kommen kann. Auf der anderen Seite ergeben sich bei einem erfolgreichen Turn-Around auch große Chancen.

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  • Darlehen
    Rechtsgeschäft, bei dem ein Kredit- oder Darlehensgeber einem Kredit- oder Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet…
    Rechtsgeschäft, bei dem ein Kredit- oder Darlehensgeber einem Kredit- oder Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den erhaltenen Betrag zu einem bestimmten Termin oder mehreren Terminen zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen.
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  • Due-Diligence
    Unter einer Due Diligence versteht man die gründliche und detaillierte Beschaffung, Prüfung und Bewertung von Daten/Informationen eines Übernahmekandidaten. Man möchte…
    Unter einer Due Diligence versteht man die gründliche und detaillierte Beschaffung, Prüfung und Bewertung von Daten/Informationen eines Übernahmekandidaten. Man möchte sich als Interessent ein möglichst genaues Bild über die Situation beim Zielobjekt (Unternehmen) machen. Z. B. auch, um den im Raum stehenden Verkaufspreis rechtfertigen bzw. anzweifeln zu können. Eine oberflächliche Begutachtung reicht dafür nicht aus. In die Analyse fließen unter anderem die gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten, die steuerlichen Rahmenbedingungen, die Analyse der Unternehmensergebnisse usw. ein.
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  • Detailplanungsphase
    Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird der gesamte Zukunftserfolg einer Gesellschaft bewertet. Demgegenüber deckt die operative Unternehmensplanung regelmäßig nur eine Detailplanungsphase…
    Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird der gesamte Zukunftserfolg einer Gesellschaft bewertet. Demgegenüber deckt die operative Unternehmensplanung regelmäßig nur eine Detailplanungsphase ab, die nicht mehrere Jahrzehnte bzw. unendlich in die Zukunft reicht. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Unternehmensbewertung ein Zwei- oder Mehrphasenmodell gewählt. In der Detailplanungsphase (1. und gegebenenfalls 2. Phase), in der die Zukunftszahlungsströme greifbar sind, wird detailliert geplant. Am Ende dieser Phase muss das Unternehmen in einem stabilen eingeschwungenen Zustand sein. Daran kann sich dann eine Rentenphase anschließen, in der davon ausgegangen wird, dass sich die Ertragssituation bzw. die Cashflows nicht mehr ändern. Allenfalls eine Korrektur um das prognostizierte Wachstum in der Rentenphase wird noch berücksichtigt.
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  • Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF)
    Anders als das Ertragswertverfahren wird beim Discounted-Cashflow-Verfahren der Cashflow abgezinst und daraus der Unternehmenswert abgeleitet. Es handelt sich beim Discounted-Cashflow-Verfahren…
    Anders als das Ertragswertverfahren wird beim Discounted-Cashflow-Verfahren der Cashflow abgezinst und daraus der Unternehmenswert abgeleitet. Es handelt sich beim Discounted-Cashflow-Verfahren um das weltweit gebräuchlichste Verfahren. Die Summe der Barwerte der künftigen Cashflows zuzüglich des nicht betriebsnotwendigen Vermögens bildet den Unternehmensgesamtwert. Das Discounted-Cashflow-Verfahren unterteilt sich in 3 verschiedene Modelle: das Bruttoverfahren (Entity Ansatz), das Nettoverfahren (Equity Ansatz) und den Adjusted Present Value (APV) Ansatz.



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  • Diskontierungsfaktor
    Festgelegter bzw. berechneter Faktor, durch den zukünftige Einnahmen bzw. Ausgaben abgezinst werden. Es handelt sich um eine Größe der Zinseszinsrechnung.…
    Festgelegter bzw. berechneter Faktor, durch den zukünftige Einnahmen bzw. Ausgaben abgezinst werden. Es handelt sich um eine Größe der Zinseszinsrechnung. Beispielsweise wird dadurch berücksichtigt, dass der Euro, der heute erwirtschaftet wird, zum Bewertungsstichtag einen höheren Wert hat, als der Euro, der in ein, zwei, drei...Jahren verdient wird.
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  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
    Einer der 3 Eröffnungsgründe. Aber nur dann, wenn der Schuldner den Antrag stellt. Die Zahlungsunfähigkeit droht, wenn der Schuldner voraussichtlich…

    Einer der 3 Eröffnungsgründe. Aber nur dann, wenn der Schuldner den Antrag stellt. Die Zahlungsunfähigkeit droht, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (s. § 18 Abs. 2 InsO). Der Prognosezeitraum beläuft sich dabei auf 12 – 24 Monate.



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E

  • Eigenverwaltung (Ablauf)
    Wie eine Eigenverwaltung konkret und Schritt für Schritt erfolgt, haben wir im Ablauf einer Eigenverwaltung zusammengefasst.
    Wie eine Eigenverwaltung konkret und Schritt für Schritt erfolgt, haben wir im Ablauf einer Eigenverwaltung zusammengefasst.
  • ESUG – Lessons Learned
    Am 1.3.2012 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen eingeführt. Neben zahlreichen Befürwortern wurden die…
    Am 1.3.2012 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen eingeführt. Neben zahlreichen Befürwortern wurden die Neuregelungen auch heftig kritisiert. Nach 3 Jahren sind die Neuerungen in der Praxis angekommen. Zeit, ein Zwischenfazit zu ziehen. Die wesentlichen Neuerungen durch das ESUG bestanden zum einen in der Stärkung der Eigenverwaltung. Ebenso wurde das Schutzschirmverfahren eingeführt, das einem Unternehmen ebenso die gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung ermöglichen soll. Mehr erfahren...
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  • EURIBOR
    EURIBOR ist die Abkürzung für European Interbank Offered Rate. Es handelt sich um den Zinssatz für Termingelder im Interbankengeschäft, d.h.…

    EURIBOR ist die Abkürzung für European Interbank Offered Rate. Es handelt sich um den Zinssatz für Termingelder im Interbankengeschäft, d.h. zu diesem Zinssatz borgen sich die Banken der EU untereinander Geld.

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  • Eigentumsvorbehalt
    Eine in der Praxis häufig verwendete Kreditsicherheit. Das Eigentum einer Sache wird erst dann übertragen, wenn der Käufer den vollständigen…

    Eine in der Praxis häufig verwendete Kreditsicherheit. Das Eigentum einer Sache wird erst dann übertragen, wenn der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt erlangt der Käufer lediglich den Besitz an der Sache.

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  • EBIT
    EBIT „earnings before interest and taxes" = „Gewinn vor Zinsen und Steuern". Das EBIT lässt durch seine Zusammensetzung Aussagen zur…

    EBIT „earnings before interest and taxes" = „Gewinn vor Zinsen und Steuern". Das EBIT lässt durch seine Zusammensetzung Aussagen zur operativen Ertragskraft eines Unternehmens unabhängig von der Kapitalstruktur zu, da die Zinsen sowie die Steuern dem Jahresüberschuss wieder hinzugerechnet werden. Es handelt sich dabei auch um eine international weit verbreitete Ergebnisgröße.

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  • Eigenfinanzierung
    Als Eigenfinanzierung bezeichnet man alle Finanzierungsmaßnahmen, bei denen dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird. Dies kann zum einen…
    Als Eigenfinanzierung bezeichnet man alle Finanzierungsmaßnahmen, bei denen dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird. Dies kann zum einen durch Erhöhung der Einlagen der bereits bestehenden Gesellschafter geschehen sowie durch die Aufnahme neuer Gesellschafter. Des Weiteren gehört zur Eigenfinanzierung die Selbstfinanzierung, d.h. die Einbehaltung/Thesaurierung erzielter Gewinne.
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  • Endfälliges Darlehen
    Beim endfälligen Darlehen wird die Darlehensschuld am Ende der Laufzeit zurückbezahlt. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich lediglich auf…

    Beim endfälligen Darlehen wird die Darlehensschuld am Ende der Laufzeit zurückbezahlt. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich lediglich auf die Zinsen. Ein Vorteil daraus ist die niedrigere Liquiditätsbelastung während der Laufzeit. Die Rückführung am Ende der Laufzeit muss berücksichtigt und vom Unternehmen eingeplant werden.

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  • Europäische Zentralbank (EZB)
    Die Europäische Zentralbank wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist die gemeinsame Währungsbehörde der…
    Die Europäische Zentralbank wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Geldpolitik.
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  • Exposure at default (EAD)
    Höhe der Forderung des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Forderungsausfalls. Hiervon zu unterscheiden ist der Loss Given Default.

    Höhe der Forderung des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Forderungsausfalls. Hiervon zu unterscheiden ist der Loss Given Default.

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  • Equity-Rating

    Anders als beim Credit- oder Dept-Rating wird beim Equity-Rating die Wahrscheinlichkeit der Wertsteigerung einer Unternehmensbeteiligung in Ratingkategorien eingeschätzt.

    Anders als beim Credit- oder Dept-Rating wird beim Equity-Rating die Wahrscheinlichkeit der Wertsteigerung einer Unternehmensbeteiligung in Ratingkategorien eingeschätzt.

  • EBITDA
    Das EBITDA „earnings before interest, taxes, depreciation an amortization" beschreibt den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Depreciation ist die…

    Das EBITDA „earnings before interest, taxes, depreciation an amortization" beschreibt den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Depreciation ist die Abschreibung von Sachanlagen, Amortization die Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen). Das EBITDA stellt das Betriebsergebnis ohne Verzerrungen dar.

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  • Eigenkapitalrentabilität
    Die Eigenkapitalrentabilität ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Sie beschreibt das Verhältnis von Gewinn zum Eigenkapital. Grundsätzlich gilt, dass diese Kennzahl so…
    Die Eigenkapitalrentabilität ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Sie beschreibt das Verhältnis von Gewinn zum Eigenkapital. Grundsätzlich gilt, dass diese Kennzahl so positiv wie möglich sein sollte. Jedoch muss bei der Beurteilung auch der Leverage-Effekt beachtet werden. Eine hohe Eigenkapitalrendite kann z.B. auch durch eine relativ niedrige Eigenkapitalbasis bei hohen Gewinnen erzielt werden. In schlechteren Jahren (Verlustjahren) ist man dann aber u.U. stärker gefährdet, da das vorhandene Eigenkapital schneller aufgezehrt wird.
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  • Eigenkapitalquote
    Die Eigenkapitalquote beschreibt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Gesamtkapital. Sie dient im Rahmen der Bilanz-/Finanzierungsanalyse zur Beurteilung der finanziellen Stabilität…

    Die Eigenkapitalquote beschreibt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Gesamtkapital. Sie dient im Rahmen der Bilanz-/Finanzierungsanalyse zur Beurteilung der finanziellen Stabilität eines Unternehmens. Durch eine hohe Eigenkapitalquote wird die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verbessert und somit die Möglichkeit, zusätzliches Fremdkapital aufnehmen zu können, erhöht.

    Die Eigenkapitalquote kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden, um eine Aussage treffen zu können. Es müssen neben weiteren Kennzahlen, die eine Beurteilung der Ertragskraft und der Liquiditätssituation zulassen, z.B. auch Branchendurschnitte hinzugezogen werden.

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  • ESUG
    Der Bundesrat hat am 25.11.2011 das vom Bundestag am 27.10.2011 verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)…
    Der Bundesrat hat am 25.11.2011 das vom Bundestag am 27.10.2011 verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) angenommen. Die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen soll erleichtert und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Gleichzeitig wird daran festgehalten, dass die Befriedigung der Gläubiger weiter das eigentliche Anliegen des Insolvenzverfahrens bleibt. Das ESUG umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
    • Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren, der bei bestimmten Unternehmen ein wichtiges Mitspracherecht bei der Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Anordnung der Eigenverwaltung hat. Die Beteiligung der Gläubiger wird aber nicht nur zeitlich vorverlagert. Vorgaben des Ausschusses zur Person des Verwalters – seine Eignung und Unabhängigkeit vorausgesetzt – sollen für den Richter unter bestimmten Umständen bindend sein. Künftig wird das Gericht in Insolvenzverfahren über Unternehmen, deren Betrieb noch nicht eingestellt ist und die eine bestimmte Unternehmensgröße und damit eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben (gemessen an ihrem Umsatz, der Arbeitnehmerzahl bzw. der Jahresbilanzsumme), verpflichtet, einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzuberufen. Besteht ein solcher vorläufiger Gläubigerausschuss und einigen sich alle Mitglieder auf einen Verwalter, soll das Gericht hieran gebunden sein.
    • Stärkung des Instituts der Eigenverwaltung durch Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei den Verfahrensvoraussetzungen.
    • Schutzschirmverfahren zur Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens. Ein Schuldner wird zukünftig bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung die Möglichkeit erhalten, innerhalb von 3 Monaten in einer Art „Schutzschirmverfahren" unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan auszuarbeiten, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Das Gericht soll regelmäßig den vom Schuldner Vorgeschlagenen als vorläufigen Sachwalter einsetzen. Zudem darf es im Schutzschirmverfahren weder einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, noch dem Schuldner die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entziehen.
    • Ausbau des Instruments des Insolvenzplanverfahrens durch Beschränkung der Rechtsmittel gegen die Planbestätigung. Das ESUG zielt darauf, dass einzelne Gläubiger nicht mehr in missbräuchlicher Weise das Wirksamwerden des Plans verhindern können.
    • Debt-Equity-Swap im Insolvenzplanverfahren. Danach können Gläubiger unter bestimmten Umständen ihre Forderungen in Eigenkapital wandeln – und dies gegen den Willen der Altgesellschafter. Dies soll die Sanierungschancen verbessern, da Widerstände von Altgesellschaftern überwunden werden können.


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  • Earn-Out-Klausel
    Teilweise als Klausel in Unternehmenskaufverträgen enthalten. Hierbei handelt es sich um eine erfolgsabhängige Klausel. Falls der bzw. die neuen Eigentümer…
    Teilweise als Klausel in Unternehmenskaufverträgen enthalten. Hierbei handelt es sich um eine erfolgsabhängige Klausel. Falls der bzw. die neuen Eigentümer mit dem Unternehmen die vereinbarten Größen wie z. B. Ergebnisvereinbarungen, Absatzvolumen, etc. erreicht, erhält der Verkäufer nachträglich eine Kaufpreiszahlung. Findet die Klausel Anwendung, teilt sich der Kaufpreis in den Basiskaufpreis und den Zusatzkaufpreis auf. Trotz der teilweisen schwierigen Überwachung kann die Vereinbarung Sinn machen – gerade in Fällen, in denen die Erwartungen über die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens zwischen Käufer und Verkäufer stark auseinander gehen oder wenn sich das Unternehmen aktuell noch in einer Krisensituation befindet und die Zukunft mehr als ungewiss ist.
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  • Ertragsschwaches Unternehmen, financial distress, distressed valuation
    Von einem ertragsschwachen Unternehmen spricht man, wenn es die angemessene Eigenkapitalverzinsung zu Marktwerten nicht mehr erwirtschaftet. Die Bewertung eines ertragsschwachen…
    Von einem ertragsschwachen Unternehmen spricht man, wenn es die angemessene Eigenkapitalverzinsung zu Marktwerten nicht mehr erwirtschaftet. Die Bewertung eines ertragsschwachen Unternehmens weist Besonderheiten auf, da zunächst einmal die Fortführungsprämisse (going concern) zu prüfen ist. D.h. auch die Bewertungsmethodik steht auf dem Prüfstand. Im Übrigen ist ein besonderes Augenmerk auf das Erreichen des eingeschwungenen Zustands (terminal value, Rentenphase) zu legen. Nicht selten kommen mehrphasige Modelle zur Anwendung. Auch stellt sich die Frage, ob bei ertragsschwachen Unternehmen unsystematische Risiken aufgrund der Sondersituation zu berücksichtigen sind.
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  • Ertragswertverfahren
    Beim Ertragswertverfahren wird der Zukunftserfolgswert aus den künftig geplanten Erträgen (Gewinnen) abgeleitet. Dabei handelt es sich um das in Deutschland…
    Beim Ertragswertverfahren wird der Zukunftserfolgswert aus den künftig geplanten Erträgen (Gewinnen) abgeleitet. Dabei handelt es sich um das in Deutschland gebräuchlichste Verfahren. Problematisch ist dabei, dass der Ertrag durch die Auswahl von Bewertungswahlrechten beeinflusst werden kann und die Größe Ertrag zunächst nichts darüber aussagt, welche finanziellen Mittel an die Anteileigner ausgeschüttet werden können.



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  • Einzelbewertungsverfahren
    Alle Vermögensgegenstände im Unternehmen werden aufgezeichnet und addiert. Es werden die einzelnen Bestandteile des Unternehmens bewertet und nicht das Unternehmen…
    Alle Vermögensgegenstände im Unternehmen werden aufgezeichnet und addiert. Es werden die einzelnen Bestandteile des Unternehmens bewertet und nicht das Unternehmen als Ganzes. Unterschieden wird noch zwischen Substanzwert mit Reproduktionswerten (Wiederherstellungswert) oder mit Liquidationswerten.
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  • Einstellung mangels Masse
    Wenn sich während des eröffneten Verfahrens herausstellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken, stellt das…

    Wenn sich während des eröffneten Verfahrens herausstellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken, stellt das Insolvenzgericht das Verfahren ein (s. § 207 Abs. 1 Satz 1 InsO). Diese Massedürftigkeit im Laufe des Verfahrens festzustellen, gehört zu den Pflichten des Insolvenzverwalters.

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  • Eigenverwaltung
    Hier handelt es sich um eine Abweichung von der Grundstruktur des Regelinsolvenzverfahrens. Im Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann…

    Hier handelt es sich um eine Abweichung von der Grundstruktur des Regelinsolvenzverfahrens. Im Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das Gericht die Eigenverwaltung anordnen: Der Schuldner ist dann berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachverwalters (nicht Insolvenzverwalters) die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (s. § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO). Voraussetzung der Eigenverwaltung ist, dass der Schuldner sie beantragt hat und dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.



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F

  • Finanzderivate
    Derivate sind Finanzprodukte, deren Preis von zukünftigen Kursen oder Preisen des zugrundeliegenden Instruments (underlying) abhängig ist. Es sind Verträge, bei…

    Derivate sind Finanzprodukte, deren Preis von zukünftigen Kursen oder Preisen des zugrundeliegenden Instruments (underlying) abhängig ist. Es sind Verträge, bei denen sich die Vertragspartner darauf einigen, Vertragsgegenstände zu vereinbarten Bedingungen in der Zukunft zu kaufen. Terminvereinbarungen und Optionen sind dabei 2 Formen von Finanzderivaten.

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  • Factoring
    Verkauf von Forderungen aus Lieferung und Leistung an einen sog. Factor. Ziel ist es zum einen, Zahlungseingänge vorzeitig realisieren zu…

    Verkauf von Forderungen aus Lieferung und Leistung an einen sog. Factor. Ziel ist es zum einen, Zahlungseingänge vorzeitig realisieren zu können und damit das Ausfallrisiko zu minimieren. Zum anderen ergibt sich ein einmaliger Liquiditätsvorteil, da anstatt des normalen Zahlungsziels eine sofortige Einzahlung durch den Factor erfolgt.

    Beim „echten Factoring" übernimmt der Factor dabei das Delkredererisiko, beim „unechten Factoring" übernimmt er es nicht.

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  • Fördermittel
    Unter Fördermittel versteht man im Kontext der Unternehmensfinanzierung Finanzierungshilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union für Investitionen von…

    Unter Fördermittel versteht man im Kontext der Unternehmensfinanzierung Finanzierungshilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union für Investitionen von Unternehmen. Die Förderung kann auf Antrag der Unternehmen bei der Hausbank erfolgen und wird zweckgebunden zugeteilt. Es handelt sich dabei in der Regel um das Hausbankprinzip, d.h. die Fördermittel sind über die Hausbank zu beantragen.

    Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung besteht nicht. Vielmehr ist die Gewährung von bestimmten Kriterien abhängig, die das Unternehmen erfüllen muss. Der Antrag auf Fördermittel ist vor Beginn der Investition zu stellen.

    Im Bereich der Unternehmensfinanzierung gibt es dabei vor allem die Möglichkeit, an Darlehen mit geringeren Zinssätzen zu gelangen und darüber hinaus kann z.B. auch eine Beteiligungsfinanzierung erreicht werden.

    Gerade in den letzten Jahren sind einige Fördermöglichkeiten hinzugekommen. Dadurch bestehen mittlerweile viele verschiedene Module, um gerade den kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Finanzierungsmöglichkeiten für Sanierungs-, Festigungs- und Wachstumsfinanzierungen unterstützend zur Seite zu stehen.

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  • Fremdfinanzierung
    Als Fremdfinanzierung bezeichnet man die Finanzierung mit Fremdkapital. Dieses Fremdkapital wird zeitlich befristet von Dritten zur Verfügung gestellt. Häufigste Form…

    Als Fremdfinanzierung bezeichnet man die Finanzierung mit Fremdkapital. Dieses Fremdkapital wird zeitlich befristet von Dritten zur Verfügung gestellt. Häufigste Form der Fremdfinanzierung sind Bankdarlehen.

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  • Floor-Darlehen
    Das Floor-Darlehen ist das Gegenteil zum Cap-Darlehen. Im Gegensatz zum Cap-Darlehen, bei dem es einen festgelegten Höchstzinssatz gibt, wird beim…

    Das Floor-Darlehen ist das Gegenteil zum Cap-Darlehen. Im Gegensatz zum Cap-Darlehen, bei dem es einen festgelegten Höchstzinssatz gibt, wird beim Floor-Darlehen eine Untergrenze (Floor) festgelegt. Sinkt der Zinssatz am Kapitalmarkt unterhalb dieses festgelegten Zinssatzes, muss der Kreditnehmer an die Bank Ausgleichszahlungen vornehmen. Er dient also dazu, den Kreditgebern ein festgelegtes Zinsniveau zu sichern und somit Zinsverluste zu unterbinden.

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  • Fremdkapital
    Schulden, auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Fremdkapital steht dem Unternehmen im Gegensatz zum Eigenkapital nur zeitlich befristet zur Verfügung.…

    Schulden, auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Fremdkapital steht dem Unternehmen im Gegensatz zum Eigenkapital nur zeitlich befristet zur Verfügung. Die Fremdkapitalgeber haben einen Anspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen.

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  • Fair Value
    The fair value is the amount for which an asset could be exchanged, or a liability settled, between knowledgeable, willing…
    The fair value is the amount for which an asset could be exchanged, or a liability settled, between knowledgeable, willing parties in an arm's length transaction. Somit ist der Fair Value der Betrag, zu dem Sachverständige und vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, einen Vermögenswert zu tauschen bzw. eine Verbindlichkeit zu begleichen. Er kann als Marktwert interpretiert werden, Peemöller u.a. Lexikon des Rechnungswesens „Fair Value".
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  • Funktionsverlagerung
    Von einer Funktionsverlagerung spricht man, wenn ein Unternehmen auf ein nahestehendes Unternehmen Chancen, Risiken, Wirtschaftsgüter und Vorteile zu unangemessenen Preisen…
    Von einer Funktionsverlagerung spricht man, wenn ein Unternehmen auf ein nahestehendes Unternehmen Chancen, Risiken, Wirtschaftsgüter und Vorteile zu unangemessenen Preisen überträgt. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind für das deutsche Steuerrecht in der FverlV geregelt.

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  • Fungibilitätsabschlag – Illiquiditätsabschlag
    Von einem Fungibilitätsabschlag spricht man, wenn die Verkehrsfähigkeit einer Beteiligung be- oder eingeschränkt ist. Die Beteiligung ist nicht oder nur…
    Von einem Fungibilitätsabschlag spricht man, wenn die Verkehrsfähigkeit einer Beteiligung be- oder eingeschränkt ist. Die Beteiligung ist nicht oder nur eingeschränkt handelbar, sie ist illiquide (nicht insolvent!). Folge hieraus ist, dass der Erwerbermarkt kleiner wird, weshalb getreu dem Grundsatz „Angebot und Nachfrage" ein Abschlag auf den Beteiligungswert vorgenommen wird. Besondere Bedeutung hat diese Frage bei der Bewertung von Personengesellschaften und bei vinkulierten („gefesselten") Kapitalgesellschaftsbeteiligungen.
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  • Fortführungswert (going concern)
    Kommt zum Ansatz, wenn es anstatt zu einer Unternehmenszerschlagung zu einer Fortführung des Unternehmens kommt. Es handelt sich dabei um…
    Kommt zum Ansatz, wenn es anstatt zu einer Unternehmenszerschlagung zu einer Fortführung des Unternehmens kommt. Es handelt sich dabei um die Summe aller Teilwerte.
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  • Fairness opinion
    Hierbei handelt es sich in der Regel um ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Die finanzielle Fairness im Bereich der Angebotserstellung…
    Hierbei handelt es sich in der Regel um ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Die finanzielle Fairness im Bereich der Angebotserstellung soll beachtet werden, damit für den Auftraggeber klar nachvollziehbar ist, wie das Urteil zustande gekommen ist. So sollen z. B. Informationsasymmetrien zwischen Management/Geschäftsführung und Anteilseignern abgebaut werden.
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  • Freigabe
    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Vermögensgegenstände aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben. Eine Freigabe ist gegenüber dem Schuldner oder dessen Vertreter zu erklären.…

    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Vermögensgegenstände aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben. Eine Freigabe ist gegenüber dem Schuldner oder dessen Vertreter zu erklären. Rechtsfolge der Freigabe ist, dass der Schuldner wieder die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des ursprünglich vom Haftungsbeschlag umfassten Vermögensgegenstand erlangt.

    Nach erklärter Freigabe kann der Vermögensgegenstand nicht mehr auf Rechnung der Insolvenzmasse genutzt oder verwertet werden. Zur Vermeidung einer persönlichen Haftung wird der Insolvenzverwalter nur solche Gegenstände aus dem Insolvenzbeschlag freigeben, die wertausschöpfend belastet sind oder sofern durch diese Gegenstände Nachteile für die Insolvenzmasse drohen, z. B. ein mit Altlasten kontaminiertes Grundstück.

    Seit dem 1.7.2007 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO auch die Möglichkeit, eine selbständige Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben. Der Schuldner hat dann die Gläubiger analog § 295 Abs. 2 InsO so zu stellen, als wäre er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen.

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  • Fortführungsprognose
    Im Rahmen der Abschlussprüfung hat der Kaufmann zu prüfen, ob Gegebenheiten bestehen, die gegen die Fortführung des Unternehmens sprechen. Je…

    Im Rahmen der Abschlussprüfung hat der Kaufmann zu prüfen, ob Gegebenheiten bestehen, die gegen die Fortführung des Unternehmens sprechen. Je nach Ergebnis der Fortführungsprognose kann der Jahresabschluss unter der going-concern-Prämisse oder aber unter Zerschlagungsgesichtspunkten aufgestellt werden.

    Ausgehend von den Gesamtumständen des Unternehmens ist eine Prognose anzustellen. Der Zeitraum der Prognose soll sich regelmäßig auf 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erstrecken. Bei der Beurteilung sind die Verhältnisse zum Bilanzstichtag maßgebend.

    Wertaufhellende Tatschen sind zu berücksichtigen. Dagegen dürfen wertbegründende Tatsachen nicht berücksichtigt werden. Wesentlicher Unterschied zur insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose ist der unterstellte gesetzliche Regelfall. Während die handelsrechtliche Fortführungsprognose die Fortbestehensprämisse als gesetzlichen Regelfall unterstellt, geht die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose vom Zerschlagungsfall aus.



    Weiterführende Informationen:

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  • Fortbestehensprognose
    Ist die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich, sind bei der Bewertung des Schuldnervermögens nicht Liquidationswerte zugrunde zu legen, sondern Fortführungswerte…

    Ist die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich, sind bei der Bewertung des Schuldnervermögens nicht Liquidationswerte zugrunde zu legen, sondern Fortführungswerte (§ 19 Abs. 2 InsO), sog. going-concern-Werte.

    Durch die Änderung des Gesetzes (gilt seit 18.10.2008) ist die Prognoseentscheidung nicht mehr in der Bewertung der Aktiva versteckt, viel mehr findet eine eigenständige Prüfung statt (Karsten Schmidt/ Bitter, Schloz GmbHG, 10. Aufl. 2010 vor §64, RZ. 25). Diese Bewertung ist allerdings mit erheblichen subjektiven Unsicherheiten behaftet. Das prognostische Element wird nicht selten vom "Prinzip Hoffnung" gespeist.



    Weiterführende Beiträge hierzu:

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G

  • Gerichtliche Sanierung
    Bei einer gerichtlichen Sanierung werden Sanierungsmaßnahmen während eines laufenden Insolvenzverfahrens durchgeführt. Die Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung wurden 2012 durch das…
    Bei einer gerichtlichen Sanierung werden Sanierungsmaßnahmen während eines laufenden Insolvenzverfahrens durchgeführt. Die Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung wurden 2012 durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gestärkt. Vorteile einer gerichtlichen Sanierung sind „stärkere“ Durchgriffsmöglichkeiten auf Seiten des Schuldners. Werden z. B. Verbindlichkeitskürzungen durch einen Insolvenzplan bestimmt, können einzelne Gläubiger zur Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss der Gläubigergruppen gezwungen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse mit einer Kündigungsfrist von lediglich 3 Monaten unabhängig von deren eigentlicher Kündigungsfrist zu beenden. Auch können Liquiditätsengpässe durch eine gerichtliche Sanierung einfacher ausgeglichen werden aufgrund von insolvenzrechtlichen Privilegierungen. Z. B. gewährt die Agentur für Arbeit 3 Monate ein sog. Insolvenzausfallgeld, wodurch das Unternehmen in dieser Zeit von Personalkosten befreit wird. Eine gerichtliche Sanierung wird meist innerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens beziehungsweise innerhalb eines Schutzschirmverfahrens durchgeführt. Somit wird nur ein Sachwalter aktiv, der den Schuldner selbst handeln lässt und dessen Maßnahmen überwacht.

    Weiterführende Informationen:
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  • Geschäftsmodell
    Ein Geschäftsmodell beschreibt das Grundprinzip, nach dem eine Organisation Werte schafft, vermittelt und erfasst. Letztlich geht es um die modellhafte…
    Ein Geschäftsmodell beschreibt das Grundprinzip, nach dem eine Organisation Werte schafft, vermittelt und erfasst. Letztlich geht es um die modellhafte Darstellung des Geschäfts mit dem Ziel, die Schlüsselfaktoren des Unternehmenserfolgs zu erklären. Gelegentlich wird auch der Begriff Unternehmensvision verwandt. Aus dem Geschäftsmodell wird die Unternehmensstrategie abgeleitet, mit welcher das Geschäftsmodell umgesetzt wird.

    Weiterführende Informationen Unternehmensplanung & Controlling
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  • Gesellschafterdarlehen
    Bei einem Gesellschafterdarlehen stellen die Gesellschafter ihrem Unternehmen ein Darlehen zur Verbesserung der Finanzsituation zur Verfügung. Zu behandeln sind diese…

    Bei einem Gesellschafterdarlehen stellen die Gesellschafter ihrem Unternehmen ein Darlehen zur Verbesserung der Finanzsituation zur Verfügung. Zu behandeln sind diese Darlehen wie normale Darlehen, d.h. es bedarf eines Darlehensvertrags mit allen erforderlichen Bestandteilen und Konditionen. Dabei sollte aus steuerlicher Sicht darauf geachtet werden, dass die Darlehensvereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten würden – und das Ganze tatsächlich dann auch so gelebt wird.



    Weiterführende Informationen: Begleitung außerge­richtliche Sanie­rungen und StaRUG-Verfahren Beratung Steuerberater bei Krisenmandanten
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  • Gesamtkapitalrentabilität
    Die Gesamtkapitalrentabilität gibt das Verhältnis von Gewinn und Fremdkapitalzinsen zum Gesamtkapital an. Es zeigt, wie man mit dem im Unternehmen…

    Die Gesamtkapitalrentabilität gibt das Verhältnis von Gewinn und Fremdkapitalzinsen zum Gesamtkapital an. Es zeigt, wie man mit dem im Unternehmen eingesetzten Kapital gewirtschaftet hat. Durch die Berücksichtigung von Eigen- und Fremdkapital ist die Kennzahl sehr aussagekräftig, da sie wiedergibt, wie erfolgreich das Unternehmen mit dem komplett eingesetzten Kapital gewirtschaftet hat.

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  • Goldene Bilanzregel
    Die goldene Bilanzregel fordert die Einhaltung der Fristenkongruenz, d.h. langfristig gebundenes Vermögen sollte langfristig finanziert sein. Kurzfristiges Vermögen (Umlaufvermögen) kann…

    Die goldene Bilanzregel fordert die Einhaltung der Fristenkongruenz, d.h. langfristig gebundenes Vermögen sollte langfristig finanziert sein. Kurzfristiges Vermögen (Umlaufvermögen) kann hingegen auch kurzfristig finanziert sein. Deckt das Eigenkapital zzgl. dem langfristigen Fremdkapital das Anlagevermögen, ist die Fristenkongruenz gegeben. Darüber hinaus ist bei einem Überhang auch ein gewisser Anteil des kurzfristig zur Verfügung stehenden Vermögens langfristig finanziert, was positiv bewertet wird.

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  • Genussrechte
    Hierbei handelt es sich um ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Genussrechte stellen gewinnabhängige Gläubigerrechte dar. Der Inhaber dieser Rechte hat jedoch…

    Hierbei handelt es sich um ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Genussrechte stellen gewinnabhängige Gläubigerrechte dar. Der Inhaber dieser Rechte hat jedoch keine Gesellschafterrechte. Es gibt keine Beschränkungen auf bestimmte Gesellschaftsformen. Da die inhaltliche Ausgestaltung der Genussrechte nicht gesetzlich geregelt ist, kann es daher als eigenkapitalnahes oder fremdkapitalnahes Mezzanine-Instrument ausgestaltet werden.Vertragliche Vereinbarung: Tausch von Forderungen gegenüber einem schwächelnden Schuldner in eine Beteiligung. Aus dem Blickwinkel des Schuldners wird eine Verbindlichkeit in Eigenkapital getauscht. Der unter Druck geratene Schuldner verbessert durch einen Debt-Equity-Swap zum einen sein Bilanzbild, und sorgt zum anderen für eine bessere Liquiditätssituation, da die Belastung für Zins- und Tilgungsleistungen sinken. Die Investoren gehen ein Risiko ein, da sich die Unternehmen oftmals in einer schwierigen Situation befinden und es durchaus zu einem Totalverlust kommen kann. Auf der anderen Seite ergeben sich bei einem erfolgreichen Turn-Around auch große Chancen.

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  • Grundschuld
    Eine Grundschuld sichert die Zahlung eines Geldbetrags durch ein Recht an einem Grundstück ab. Sie ist nicht akzessorisch und daher…

    Eine Grundschuld sichert die Zahlung eines Geldbetrags durch ein Recht an einem Grundstück ab. Sie ist nicht akzessorisch und daher flexibler als die Hypothek. D.h. das Bestehen der Forderung ist nicht Voraussetzung für die Entstehung oder den Fortbestand der Grundschuld.

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  • Gutachtenphase
    Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Insolvenzgericht die Zulaässigkeit des Insolvenzantrags. Sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind, prüft das Gericht die…
    Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Insolvenzgericht die Zulaässigkeit des Insolvenzantrags. Sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind, prüft das Gericht die Eröffnungsfähigkeit. Eröffnungsfähig ist ein Verfahren ein Insolvenzgrund besteht und die Verfahrenskosten gedeckt sind.
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  • Gemeiner Wert
    Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung…
    Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen, § 9 Abs. 2 BewG.
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  • Gesamtbewertungsverfahren
    Es wird das Unternehmen im Ganzen bewertet und nicht seine Einzelteile und diese Werte aufaddiert. Zu den Gesamtbewertungsverfahren zählen unter…
    Es wird das Unternehmen im Ganzen bewertet und nicht seine Einzelteile und diese Werte aufaddiert. Zu den Gesamtbewertungsverfahren zählen unter anderem das Ertragswertverfahren, das DCF-Verfahren etc.
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  • Gläubigerausschuss
    Das Insolvenzgericht kann vor der ersten Gläubigerversammlung einen Gläubigerausschuss einsetzen. In ihm sollen die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Insolvenzgläubiger mit den…

    Das Insolvenzgericht kann vor der ersten Gläubigerversammlung einen Gläubigerausschuss einsetzen. In ihm sollen die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen und die Kleingläubiger vertreten sein (s. § 67 Abs. 2 Satz 1 InsO).

    Die Aufgabe dieses Ausschusses ist es, den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen (s. § 69 Satz 1 InsO). Die Mitglieder des Ausschusses haben einen Anspruch auf Vergütung (s. § 73 Abs. 1 Satz 1 InsO).

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H

  • Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen in der Insolvenz
    Eine Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzgläubiger zu befriedigen. Die Insolvenzgläubiger werden aus der Insolvenzmasse befriedigt. Hier hinein fließt…
    Eine Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzgläubiger zu befriedigen. Die Insolvenzgläubiger werden aus der Insolvenzmasse befriedigt. Hier hinein fließt das gesamte Vermögen des Schuldners, das er zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und das er während des Verfahrens erlangt. Mehr erfahren...
     
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  • Halbjahreskorrekturfaktor
    In der Unternehmensbewertung werden von Anteileignern ausschüttbare Zahlungsströme bzw. Erträge bewertet. Da diese regelmäßig erst im Nachhinein, nämlich nach Aufstellung…
    In der Unternehmensbewertung werden von Anteileignern ausschüttbare Zahlungsströme bzw. Erträge bewertet. Da diese regelmäßig erst im Nachhinein, nämlich nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses entziehbar sind, wird also unterstellt, dass die Zahlungsströme des Jahres 1 erst Mitte des Jahres 2 entziehbar sind. Aus diesem Grund wird gelegentlich der Unternehmenswert um dieses halbe Jahr durch den Halbjahreskorrekturfaktor gemindert.
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I

  • Insolvenzgründe
    Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss nach § 16 InsO ein Eröffnungsgrund vorliegen. Die Insolvenzverordnung kennt 3 Eröffnungsgründe, die im…
    Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss nach § 16 InsO ein Eröffnungsgrund vorliegen. Die Insolvenzverordnung kennt 3 Eröffnungsgründe, die im Rechtsverkehr auch Insolvenzgründe genannt werden. Der erste und auch für die Praxis relevanteste Insolvenzgrund findet sich in § 17 Abs. 1 InsO und stellt die Zahlungsunfähigkeit dar. Dieser gilt sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen, sowohl beim Eigen-, als auch beim Gläubigerantrag als Eröffnungsgrund. Die Zahlungsunfähigkeit wird in § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO legaldefiniert. Danach ist ein Schuldner zahlungsunfähig, insofern er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverbindlichkeiten zu erfüllen. § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO stellt zudem die Vermutung auf, dass ein Schuldner in der Regel zahlungsunfähig ist, wenn er seine Zahlungen einstellt. Nach stetiger Rechtsprechung des BGH liegt die Zahlungsunfähigkeit regelmäßig dann vor, wenn ein Schuldner über mehr als 3 Wochen 10 % oder mehr seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Der zweite Insolvenzgrund stellt die drohende Zahlungsunfähigkeit dar und steht in § 18 InsO. Er ermöglicht lediglich einen Eigenantrag des Schuldners. Auch dieser Grund ist bei natürlichen sowie bei juristischen Personen anwendbar. Bei dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit kommt es darauf an, dass bestehende Zahlungsverbindlichkeiten an ihrem Fälligkeitsdatum vorrausichtlich nicht beglichen werden können. Der Betrachtungszeitraum hierfür ist abhängig von der Branche des zu betrachtenden Unternehmens. Mit der Einführung des Insolvenzgrunds der drohenden Zahlungsunfähigkeit soll das Ziel verfolgt werden, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um bessere Sanierungschancen zu haben. Der dritte Insolvenzgrund findet sich in § 19 Abs. 1 InsO und stellt die Überschuldung dar. Dieser berechtigt sowohl zum Eigen- als auch zum Fremdantrag. Gemäß Abs. 1 und Abs. 3 ist dieser nur bei juristischen Personen und bei Gesellschaften, bei denen keine natürliche Person voll haftet, relevant. Der Insolvenzgrund liegt vor, sobald das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Jedoch kennt Abs. 2 auch eine Ausnahme, nach der der Insolvenzgrund irrelevant ist, sobald eine Fortführungsprognose (going concern) besteht. Dies ist der Fall, sobald ein Fortführungswille besteht und ein schlüssiges Unternehmenskonzept mit Ertrags- und Finanzplan vorliegt.

    Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
    Prüfung Insolvenzreife
    Fortführungs -sowie Fortbestehensprognose und Sanierungskonzept
    Beratung Steuerberater bei Krisenmandanten
    FAQs Krise, Sanierung und Insolvenz 
    Ablauf eines Insolvenzverfahrens
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  • Insolvenzreife
    Die Insolvenzreife liegt vor, sobald einer der zum Insolvenzantrag verpflichtenden Insolvenzgründe eingetreten ist. Diese sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.…
    Die Insolvenzreife liegt vor, sobald einer der zum Insolvenzantrag verpflichtenden Insolvenzgründe eingetreten ist. Diese sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.

    Weiterführende Informationen:
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  • Insolvenzverfahren (Ablauf)
    Wie ein Insolvenzverfahren konkret und Schritt für Schritt erfolgt, haben wir im Ablauf eines Insolvenzverfahrens zusammengefasst.
    Wie ein Insolvenzverfahren konkret und Schritt für Schritt erfolgt, haben wir im Ablauf eines Insolvenzverfahrens zusammengefasst.
  • IPO
    Initial Public Offering (IPO) ist das erstmalige Angebot der Aktien eines Unternehmens auf dem organisierten Kapitalmarkt (Börse). Ziel dabei ist…

    Initial Public Offering (IPO) ist das erstmalige Angebot der Aktien eines Unternehmens auf dem organisierten Kapitalmarkt (Börse). Ziel dabei ist es, sich Eigenkapital von einem breiten Investorenkreis zu sichern.

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  • Innenfinanzierung
    Die Innenfinanzierung wird im Unternehmen durch die Einbehaltung von Gewinnen (Thesaurierung) erreicht. Es handelt sich somit um die Bereitstellung von…

    Die Innenfinanzierung wird im Unternehmen durch die Einbehaltung von Gewinnen (Thesaurierung) erreicht. Es handelt sich somit um die Bereitstellung von Kapital aus dem Unternehmen heraus.

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  • Investitionsrechnung
    Mit Hilfe einer Investitionsrechnung lassen sich die möglichen finanziellen Wirkungen einer geplanten Investition berechnen und dadurch Entscheidungsempfehlungen ableiten. Durch die…

    Mit Hilfe einer Investitionsrechnung lassen sich die möglichen finanziellen Wirkungen einer geplanten Investition berechnen und dadurch Entscheidungsempfehlungen ableiten. Durch die erzielbare Vergleichbarkeit werden die Investitionsrechnungen sehr häufig im Vorfeld einer Investitionsentscheidung berücksichtigt.

    Als mögliche Verfahren kommen dabei z.B. die Kostenvergleichsrechnung, die Gewinnvergleichsrechnung, die Rentabilitätsvergleichsrechnung, die Amortisationsrechnung, die Kapitalwertmethode, die Endwertmethode, die Methode des internen Zinsfußes und die Annuitätenmethode in Betracht.

    Dabei ist es in der Regel sinnvoll, 2-3 Verfahren gleichzeitig einzusetzen, da die Verfahren die Vorteilhaftigkeit von Investitionen aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten und man durch eine breite Streuung zu einem aussagekräftigeren Ergebnis gelangt.

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  • Impairment-Test
    Niederstwerttest im Bereich des Anlagevermögens (Geschäfts- oder Firmenwert). Dabei wird der Buchwert eines Vermögenswertes dem Betrag gegenübergestellt, der mit ihm…
    Niederstwerttest im Bereich des Anlagevermögens (Geschäfts- oder Firmenwert). Dabei wird der Buchwert eines Vermögenswertes dem Betrag gegenübergestellt, der mit ihm noch erzielt werden könnte. Wenn der Buchwert größer ist, liegt eine Wertminderung vor.
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  • Immaterielle Vermögensgegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter, intangible assets, intellectual property, intellectual capital
    Darunter versteht man wertstiftende Sachverhalte oder Eigenschaften, die mangels physischer Substanz nicht körperlich greifbar sind. Heutzutage ist anerkannt, dass immaterielles…
    Darunter versteht man wertstiftende Sachverhalte oder Eigenschaften, die mangels physischer Substanz nicht körperlich greifbar sind. Heutzutage ist anerkannt, dass immaterielles Vermögen höhere Renditen aufzeigt als körperliches Vermögen. Damit gehen aber auch höhere Risiken und Besonderheiten bei der Bewertung einher. Für das deutsche Recht haben die Wirtschaftsprüfer im IDW S 5 einen Standard zur Bewertung gesetzt.

    Weiterführende Informationen:
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  • Insolvenzverbindlichkeiten
    Insolvenzverbindlichkeiten sind solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden haben. Das sind die Forderungen derjenigen Gläubiger,…

    Insolvenzverbindlichkeiten sind solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden haben. Das sind die Forderungen derjenigen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Insolvenzschuldner haben – egal, ob es sich dabei um einen zivilrechtlichen Anspruch oder um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (z. B. Steuerbescheide) handelt.

    Die Insolvenzgläubiger sind für ihre Rechtsverfolgung auf die Teilnahme am Insolvenzverfahren beschränkt (s. § 87 ff. InsO): Sie werden also nur mit der Quote an dem durch die Verwertung des Schuldnervermögens erzielten Erlös beteiligt.

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  • Insolvenzplan
    In einem Insolvenzplan können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an…

    In einem Insolvenzplan können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung geregelt werden. Insbesondere kann mit einem Insolvenzplan eine Vollsanierung erfolgen, indem ein Teilerlass der Verbindlichkeiten vereinbart wird.

    Allerdings müssen die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und sämtliche Masseverbindlichkeiten bedient werden (s. § 35 insO).

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  • Insolvenzmasse
    Rechtsfolge des Eröffnungsbeschlusses ist die Beschlagnahme der Insolvenzmasse: Dazu gehört das gesamte (weltweite) Vermögen, das dem Schuldner bzw. dem Schuldnerunternehmen…

    Rechtsfolge des Eröffnungsbeschlusses ist die Beschlagnahme der Insolvenzmasse: Dazu gehört das gesamte (weltweite) Vermögen, das dem Schuldner bzw. dem Schuldnerunternehmen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gehört und das er während des Verfahrens erlangt (s. § 35 InsO). Dazu gehören dann z. B. auch Lottogewinne und Erbschaften.

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  • Insolvenzeröffnung
    Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt (s. § 16 InsO). Ein beantragtes Insolvenzverfahren kann und…

    Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt (s. § 16 InsO). Ein beantragtes Insolvenzverfahren kann und muss eröffnet werden, wenn (bloß) die Kosten des gesamten Verfahrens gedeckt sind. Zu diesen Kosten zählen die Gerichtskosten für das Verfahren, die Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses (s. § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO i.V.m. § 54 InsO).

    Können diese Kosten nicht gedeckt werden, so weist das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Mit der Insolvenzeröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Vollmachten und Aufträge wie z. B. der Steuerberatervertrag erlöschen automatisch (s. § 155 ff InsO).



    Weiterführende Informationen
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  • Insolvenzantragspflicht / Insolvenzverfahrensverschleppung
    Nach § 15 a InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne…

    Nach § 15 a InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen.

    Die gleiche Pflicht besteht für Personengesellschaften, soweit keine natürliche Person Vollhafter ist, also insbesondere für die GmbH & Co. KG. Verletzt das Vertretungsorgan diese Pflicht, so macht sich diese nach § 64 GmbHG zivilrechtlich haftbar. Ebenso stellt die vorsätzliche aber auch nur fahrlässige Verletzung dieser Pflicht einen Straftatbestand dar (§ 15 a Abs. 4, 5 InsO).



    Weiterführende Informationen:

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  • Insolvenzantrag
    Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet (s. § 13 Abs. 1 Satz InsO). Seit dem 1.7.2007 muss der Insolvenzantrag…

    Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet (s. § 13 Abs. 1 Satz InsO). Seit dem 1.7.2007 muss der Insolvenzantrag schriftlich gestellt werden. Berechtigt, den Antrag zu stellen, sind die

    Gläubiger („Fremdantrag“) und der

    Schuldner („Eigenantrag“).

    Stellt der Gläubiger den Antrag, so muss er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Verfahrens haben und außerdem seine Forderung sowie den Eröffnungsgrund glaubhaft machen (s. § 14 Abs. 1 InsO). Für die Art und Weise der Glaubhaftmachung gilt § 294 ZPO.



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  • Insolvenzanfechtung
    Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, solche Rechtshandlungen mitsamt ihren Rechtswirkungen rückgängig (ex tunc) zu machen, die den Bestand der künftigen…

    Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, solche Rechtshandlungen mitsamt ihren Rechtswirkungen rückgängig (ex tunc) zu machen, die den Bestand der künftigen Insolvenzmasse verringert haben und deshalb die Insolvenzgläubiger benachteiligen. Rechtsfolge der Anfechtung ist, dass der Gegenstand zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden muss (s. § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzanfechtung verfolgt das Ziel, das Grundprinzip der Gläubigergleichbehandlung konsequent umzusetzen, und ermöglicht so bessere Ergebnisse für die Quotenverteilung.



    Weiterführende Informationen:
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K

  • Krisenfrüherkennung
    Um gute Sanierungschancen zu haben und um Haftungsrisiken zu entgehen, ist es wichtig, sich über die finanzielle Lage des Unternehmens…
    Um gute Sanierungschancen zu haben und um Haftungsrisiken zu entgehen, ist es wichtig, sich über die finanzielle Lage des Unternehmens zu informieren. Hierfür können Analysetools und betriebswirtschaftliche Kennzahlen genutzt werden. Je früher eine Schieflage der Finanzen erkannt wird, desto einfacher ist es, diese durch strategische Planung zu überwinden.

    Weiterführende Informationen:
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  • Kommunikation in der Krise
    In einer Unternehmenskrise ist sowohl die richtige interne wie auch externe Kommunikation von wesentlicher Bedeutung. Die frühzeitige Kommunikation baut Vertrauen…
    In einer Unternehmenskrise ist sowohl die richtige interne wie auch externe Kommunikation von wesentlicher Bedeutung. Die frühzeitige Kommunikation baut Vertrauen auf, das für den Erfolg des Sanierungsvorhabens benötigt wird. Mehr erfahren...    
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  • KPI – Key Predictive Indicator
    Unter einem KPI versteht man ein Indikator, der bezogen auf das Unternehmen den künftigen Erfolg anzeigt. Der KPI ist der…
    Unter einem KPI versteht man ein Indikator, der bezogen auf das Unternehmen den künftigen Erfolg anzeigt. Der KPI ist der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und der Bilanz (Jahresabschluss) insoweit überlegen, als er Zukunftsbezug hat. Beispiel: Wenn in einem Friseursalon die Erträge in der BWA schwinden, ist es möglicherweise schon zu spät. Ursache wird aller Voraussicht nach die Kundenunzufriedenheit der letzten 3-6 Monate gewesen sein. Daher ist ein maßgeblicher KPI die Kundenzufriedenheit.
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  • Kreditsicherheiten
    Als Kreditsicherheit bezeichnet man Sachen und Rechte, die den Kreditgeber gegen das Ausfallrisiko aus einer Kreditgewährung absichern sollen. Damit versucht…

    Als Kreditsicherheit bezeichnet man Sachen und Rechte, die den Kreditgeber gegen das Ausfallrisiko aus einer Kreditgewährung absichern sollen. Damit versucht der Kreditgeber, das Risiko bei der Kreditvergabe möglichst gering zu halten. Man unterscheidet zwischen Personal- und Sachsicherheiten.

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  • Kreditnehmereinheit/Risikoeinheit
    Eine durch das Kreditwesengesetz (KWG) festgelegte Zusammenfassung von einzelnen Kreditnehmern mit rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Beziehung zueinander. Diese Zusammenfassung wird durchgeführt,…
    Eine durch das Kreditwesengesetz (KWG) festgelegte Zusammenfassung von einzelnen Kreditnehmern mit rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Beziehung zueinander. Diese Zusammenfassung wird durchgeführt, da dadurch das gesamte kumulierte Kreditrisiko für das Kreditinstitut sichtbar wird. Demzufolge soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollte, auch die anderen Kreditnehmer durch die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Beziehungen in Schwierigkeiten geraten könnten und das Institut dadurch gleich mehreren Kreditrisiken gegenüberstehen würde.
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  • Kreditwürdigkeit

    Siehe Bonität

    Siehe Bonität

  • Kapitalbedarf
    Für die Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens benötigt das Unternehmen Kapital. Der Kapitalbedarf ist in der Finanzplanung ein wichtiger Faktor.…

    Für die Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens benötigt das Unternehmen Kapital. Der Kapitalbedarf ist in der Finanzplanung ein wichtiger Faktor. Neben der Erstfinanzierung in Gründungsjahren ergibt sich auch aus der weiteren Geschäftstätigkeit oftmals ein weiterer Kapitalbedarf, z.B. um zukunftsweisende Investitionen in Maschinen, Unternehmenskäufe, Geschäftsbauten durchführen zu können oder um Veränderungen im Bereich des Zahlungsverhaltens der Kunden und bei den Lieferanten auffangen zu können. Dies sind neben vielen weiteren Möglichkeiten einige wenige Beispiele.

    Das Unternehmen muss durch eine aussagekräftige Liquiditätsplanung ableiten, welchen Kapitalbedarf das Unternehmen zukünftig hat. Bei Anzeichen nach einem Bedarf muss man frühzeitig reagieren bzw. aktiv werden, um die Kapitalzufuhr rechtzeitig gewährleisten zu können.

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  • Kontokorrentkredit
    Instrument der kurzfristigen Fremdfinanzierung. Gestattet ein Kreditinstitut einem Unternehmen die Verfügung über ein Konto auch dann ein, wenn das Guthaben…

    Instrument der kurzfristigen Fremdfinanzierung. Gestattet ein Kreditinstitut einem Unternehmen die Verfügung über ein Konto auch dann ein, wenn das Guthaben zur Regulierung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht, so entsteht bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Kredit. Dieser Kredit wird bis zu einer bestimmten Höhe eingeräumt, d.h. das Unternehmen kann sein Konto bis zu einem bestimmten Betrag überziehen. Durch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Unternehmens entsteht so immer ein wechselseitige Schuld- und Guthabenverhältnis (Kontokorrent).

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  • Kreditlinie

    Betrag, bis zu dessen Höhe ein Kredit von Unternehmen oder Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann.

    Betrag, bis zu dessen Höhe ein Kredit von Unternehmen oder Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann.

  • Kredit
    Die Überlassung von Geldmitteln unter bestimmten Konditionen, u.a. Verzinsung, Zeitpunkt der Rückzahlung und Sicherheiten etc. Man unterscheidet nach Laufzeit kurzfristige…

    Die Überlassung von Geldmitteln unter bestimmten Konditionen, u.a. Verzinsung, Zeitpunkt der Rückzahlung und Sicherheiten etc. Man unterscheidet nach Laufzeit kurzfristige (weniger als 12 Monate), mittelfristige (bis zu 4 Jahren) und langfristige (mehr als 4 Jahre) Kredite.

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  • Kapitalflussrechnung
    Abbildung der Mittelherkunft und der Mittelverwendung der liquiden Mittel. Der Zahlungsstrom setzt sich dabei aus 3 Stufen des Cashflows zusammen:…

    Abbildung der Mittelherkunft und der Mittelverwendung der liquiden Mittel. Der Zahlungsstrom setzt sich dabei aus 3 Stufen des Cashflows zusammen: aus dem Cashflow der operativen Tätigkeit, aus dem Cashflow der Investitionstätigkeit und aus dem Cashflow der Finanzierungstätigkeit.

    Wie bereits beim Cashflow genannt, gibt es dabei die Ermittlung nach der direkten oder indirekten Methode. Dabei kann sie sowohl in der Vergangenheitsanalyse zum Einsatz kommen als auch bei Planungsrechnungen. Sie bildet durch ihren Aufbau und die dadurch erreichte Übersichtlichkeit eine gute Informationsbasis.

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  • Kapitaldienst
    Als Kapitaldienst bezeichnet man die Belastung eines Kreditnehmers aus einem aufgenommenen Kredit. Er setzt sich zusammen aus der Tilgungsleistung und…

    Als Kapitaldienst bezeichnet man die Belastung eines Kreditnehmers aus einem aufgenommenen Kredit. Er setzt sich zusammen aus der Tilgungsleistung und den anfallenden Zinsen. Zuführung von Eigenkapital, wobei die Mittel von außen in das Unternehmen einfließen. Dabei kann die Erweiterung sowohl durch die bisherigen Eigentümer als auch durch neue Investoren erfolgen. Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung ist sie ein wichtiger Bestandteil. Durch die Erweiterung der Eigenkapitalbasis ergibt sich eine bessere Eigenkapitalquote und daraus resultierend normalerweise auch ein positiver Effekte auf das Rating.

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  • KWG
    Kreditwesengesetz (KWG). Hauptzweck des Kreditwesengesetzes ist die Sicherung und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Zudem sollen die Gläubiger vor…

    Kreditwesengesetz (KWG). Hauptzweck des Kreditwesengesetzes ist die Sicherung und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Zudem sollen die Gläubiger vor dem Verlust ihrer Einlagen bei einem Kreditinstitut geschützt werden.

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  • Kostenorientierter Ansatz, cost approach
    Das Bewertungsobjekt wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Letztlich werden die Opportunitätskosten einer Anschaffung oder Herstellung ermittelt und als…
    Das Bewertungsobjekt wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Letztlich werden die Opportunitätskosten einer Anschaffung oder Herstellung ermittelt und als Wert angesetzt.
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  • Kapitalwertorientierter Ansatz, income approach
    Der Wert eines Vermögenswerts ergibt sich aus der Summe der Barwerte der künftig erzielbaren Cashflows zum Bewertungsstichtag (Discounted Cash Flow),…
    Der Wert eines Vermögenswerts ergibt sich aus der Summe der Barwerte der künftig erzielbaren Cashflows zum Bewertungsstichtag (Discounted Cash Flow), die aus der Nutzung des immateriellen Vermögenswerts während der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und ggf. aus dem Abgang generiert werden. Als zentrale Aufgabe der Bewertung ergeben sich somit die Prognose der bewertungsrelevanten Cashflows sowie die Ableitung des Risikos des betreffenden immateriellen Vermögenswerts widerspiegelnden Kapitalisierungszinssatzes/Kapitalkostensatzes, vgl. IDW S 5 Rz. 23.
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  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) – small and medium sized Entities (SME)
    Von KMU spricht man, wenn diese weniger als 250 Arbeitskräfte und einen Vorjahresumsatz i. H. v. max. 50 Mio. €…
    Von KMU spricht man, wenn diese weniger als 250 Arbeitskräfte und einen Vorjahresumsatz i. H. v. max. 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme i.H.v. max. 43 Mio. € aufweisen und die nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die die KMU-Definition nicht erfüllen. Alle 3 Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Definitionen zu KMU sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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  • KMU Abschlag – Size premium
    Im Rahmen der Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen müssen gegenüber der Bewertung von großen Unternehmen weitere Faktoren berücksichtigt werden.…
    Im Rahmen der Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen müssen gegenüber der Bewertung von großen Unternehmen weitere Faktoren berücksichtigt werden. Oftmals herrscht bei kleineren Unternehmen eine größere Abhängigkeit von einigen wenigen Lieferanten und/oder Kunden. Des Weiteren ist ihr Produktprogramm häufig nicht in der Form ausgebreitet, wie dies bei größeren Unternehmen der Fall ist. Durch das dadurch erhöhte Risiko wird bei KMUs in der Regel ein Wertabschlag im Rahmen der Unternehmensbewertung berücksichtigt.
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L

  • Loss Given Default (LGD)
    Der tatsächliche Verlust, der dem Kreditgeber beim Ausfall eines Kreditnehmers entsteht. Der Loss Given Default unterscheidet sich vom Exposure at…

    Der tatsächliche Verlust, der dem Kreditgeber beim Ausfall eines Kreditnehmers entsteht. Der Loss Given Default unterscheidet sich vom Exposure at Default dadurch, dass beim Loss Given Default z.B. noch der Wert von Kreditsicherheiten berücksichtigt wird.

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  • Leverage-Effekt

    Siehe Leverage-Effekt im Glossar Unternehmensbewertung

    Siehe Leverage-Effekt im Glossar Unternehmensbewertung

  • Liquidität 3. Grades
    Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis von flüssigen Mitteln zzgl. den kurzfristigen Forderungen zzgl. der Vorratspositionen zu den kurzfristigen…

    Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis von flüssigen Mitteln zzgl. den kurzfristigen Forderungen zzgl. der Vorratspositionen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten wieder. Diese Kennzahl sollte wie die Liquidität 2. Grades über 100 % bzw. noch höher liegen. Jedoch bleibt zu beachten, dass es sich auch bei der Liquidität 3. Grades lediglich um eine Stichtagsbetrachtung handelt. Somit bleibt auch hier der Unsicherheitsfaktor bestehen.

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  • Liquidität 1. Grades
    Die Liquidität 1. Grades gibt das Verhältnis von flüssigen Mitteln zu kurzfristigen Verbindlichkeiten wieder. Sie analysiert stichtagsbezogen, inwieweit ein Unternehmen…
    Die Liquidität 1. Grades gibt das Verhältnis von flüssigen Mitteln zu kurzfristigen Verbindlichkeiten wieder. Sie analysiert stichtagsbezogen, inwieweit ein Unternehmen seine kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen allein aus liquiden Mitteln erfüllen kann. Beträgt die Deckung 100 %, werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten schon durch die vorhandenen liquiden Mittel gedeckt. Die Kennzahl muss jedoch nicht bei 100 Prozent liegen, da den kurzfristigen Verbindlichkeiten auch weitere Positionen des Umlaufvermögens entgegengesetzt werden können, um ein positives Bild zu erreichen.
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  • L-Bank
    Die L-Bank ist die Staatsbank von Baden-Württemberg. Sie bietet Förderprogramme für Unternehmen, Wohnungsbau, Familien und Kommunen an. Ihren Sitz hat…
    Die L-Bank ist die Staatsbank von Baden-Württemberg. Sie bietet Förderprogramme für Unternehmen, Wohnungsbau, Familien und Kommunen an. Ihren Sitz hat sie in Karlsruhe.
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  • Liquidität 2. Grades
    Die Liquidität 2. Grades gibt das Verhältnis von flüssigen Mitteln zzgl. den kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten wieder. Diese…

    Die Liquidität 2. Grades gibt das Verhältnis von flüssigen Mitteln zzgl. den kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten wieder. Diese Kennzahl sollte über 100 % liegen, da damit eine relativ sichere Einstufung einhergeht. Jedoch bleibt zu beachten, dass es sich auch bei der Liquidität 2. Grades lediglich um eine Stichtagsbetrachtung handelt. Somit bleibt auch hier der Unsicherheitsfaktor bestehen.

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  • Leasing
    Unter Leasing versteht man die mittel- bis langfristige Überlassung von Anlagengegenständen gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes. Der benötigte Anlagengegenstand wird also…
    Unter Leasing versteht man die mittel- bis langfristige Überlassung von Anlagengegenständen gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes. Der benötigte Anlagengegenstand wird also nicht gekauft, sondern gemietet. Man unterscheidet 2 Leasingarten: Operate-Leasing: Hierbei handelt es sich um normale Mietverträge, kurzfristig vom Leasingnehmer kündbar. Kündigt der Leasingnehmer bereits nach kurzer Zeit, reichen die bezahlten Leasingraten nicht aus, um die Anschaffungs- und Finanzierungskosten beim Leasinggeber zu decken. In diesem Zusammenhang spricht man von Teilamortisierungsverträgen. Das Investitionsrisiko liegt allein beim Leasinggeber. Financial-Leasing: Hier gibt es eine feste Grundmietzeit, in der nicht gekündigt werden kann. Die vereinbarten Leasingraten reichen aus, um Anschaffungskosten, Finanzierungskosten und Verwaltungskosten zu decken. In diesem Fall spricht man von Vollamortisierungsverträgen. Das Investitionsrisiko liegt voll beim Leasingnehmer.
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  • Lieferantenkredit
    Ein kurzfristiger Kredit, den der Lieferant seinen Kunden durch die Einräumung eines Zahlungsziels von z.B. 30-90 Tagen für die Bezahlung…

    Ein kurzfristiger Kredit, den der Lieferant seinen Kunden durch die Einräumung eines Zahlungsziels von z.B. 30-90 Tagen für die Bezahlung seiner Lieferung einräumt.

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  • Länderrating
    Einschätzung eines Staates in Rating-Kategorien. Das Länderrating wird von speziellen Anbietern erstellt. Die Rating-Bewertung hat – wie beim Branchenrating und…
    Einschätzung eines Staates in Rating-Kategorien. Das Länderrating wird von speziellen Anbietern erstellt. Die Rating-Bewertung hat – wie beim Branchenrating und beim Credit-Rating oder Dept-Rating – große Auswirkungen darauf, zu welchen Konditionen die bewerteten Staaten am Finanzmarkt Finanzierungen erhalten können, was wiederum enorme finanzwirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Ein Beispiel hierfür sind die Herabstufung der Rating-Bewertung von Mitgliedsländern des Euro-Rettungsschirms und die Folgen, die sich hieraus ergeben.

    Weiterführende Informationen:
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  • Leitzins
    Von der Notenbank festgelegter Zinssatz für Geld der Zentralbank. Dessen Höhe hat Auswirkungen auf das allgemeine Zinsniveau am Geld- und…
    Von der Notenbank festgelegter Zinssatz für Geld der Zentralbank. Dessen Höhe hat Auswirkungen auf das allgemeine Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt.
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  • Liquidationswert
    Liquidationswert ist derjenige Wert, der nach Abzug aller Liquidationskosten bei der Zerschlagung des Unternehmens erzielt wird. Der Wert entspricht also…
    Liquidationswert ist derjenige Wert, der nach Abzug aller Liquidationskosten bei der Zerschlagung des Unternehmens erzielt wird. Der Wert entspricht also der Summe der Einzelveräußerungswerte abzüglich der Einzelveräußerungskosten (einschließlich Steuern).
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  • Leverage-Effekt
    Hebelwirkung im Finanzierungsbereich. Ein positiver Leverage-Effekt liegt vor, wenn die Gesamtkapitalrentabilität über den Zinssätzen im Fremdfinanzierungsbereich liegt. Dies bedeutet, dass…
    Hebelwirkung im Finanzierungsbereich. Ein positiver Leverage-Effekt liegt vor, wenn die Gesamtkapitalrentabilität über den Zinssätzen im Fremdfinanzierungsbereich liegt. Dies bedeutet, dass durch die weitere Aufnahme von Fremdkapital ein höherer Gewinn erwirtschaftet werden kann. Eine Gefahr besteht in Zeiten, in denen die Gesamtkapitalrentabilität unter den Fremdkapitalzinsen liegt, da sich dann der positive Leverage-Effekt ins Negative dreht.
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M

  • mbg
    Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (mbg) beteiligt sich in der Regel als typisch stiller Gesellschafter mit unternehmensfreundlichen Konditionen an kleinen…
    Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (mbg) beteiligt sich in der Regel als typisch stiller Gesellschafter mit unternehmensfreundlichen Konditionen an kleinen und mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg. Durch die Förderung der Übergabe und des Erhalts bestehender Unternehmen werden Vielzahl und Vielfalt der KMU erhalten und somit die Anpassung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg an den fortschreitenden Strukturwandel langfristig und zielgerichtet unterstützt. Die mbg bietet mittlerweile viele verschiedene Programme zur Unterstützung der Unternehmen an.
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  • Marktorientierter Ansatz, market approach
    Gesucht ist beim marktorientierten Ansatz ein Marktpreis. Der Ansatz kann nur erfolgen, soweit sich die beobachteten Marktpreise auf hinreichend vergleichbare…
    Gesucht ist beim marktorientierten Ansatz ein Marktpreis. Der Ansatz kann nur erfolgen, soweit sich die beobachteten Marktpreise auf hinreichend vergleichbare Vermögenswerte beziehen. Ferner muss es sich um einen aktiven Markt handeln.
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  • Multiplikatorenverfahren
    Beim Multiplikatorenverfahren wird der Unternehmenswert aus Bezugsgrößen abgeleitet, die mit einem Multiplikator vervielfacht werden. Dabei wird zwischen Entity Multiples und…
    Beim Multiplikatorenverfahren wird der Unternehmenswert aus Bezugsgrößen abgeleitet, die mit einem Multiplikator vervielfacht werden. Dabei wird zwischen Entity Multiples und Equity Multiples unterschieden. Die Entity Multiples zeigen den Wert des Gesamtkapitals auf. Von diesem Gesamtwert müssen noch die Verbindlichkeiten abgezogen werden, um auf den Wert des Eigenkapitals (Unternehmenswert) zu gelangen. Demgegenüber führen Equity Multiples direkt zu dem Wert des Eigenkapitals.

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  • Marktrisikoprämie
    Die Marktrisikoprämie ist derjenige Prozentsatz, den ein Eigenkapitalgeber zusätzlich zum Zinssatz einer sicheren langfristigen Wertpapieranlage verlangt, um das Risiko einer…
    Die Marktrisikoprämie ist derjenige Prozentsatz, den ein Eigenkapitalgeber zusätzlich zum Zinssatz einer sicheren langfristigen Wertpapieranlage verlangt, um das Risiko einer Unternehmensbeteiligung abzudecken. Sie wird aus empirischen Daten abgeleitet, indem von typischen Aktienrenditen die Zinsen für sichere und langfristige Anlagen abgezogen werden.
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  • Masseverbindlichkeiten
    Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung begründet hat. Solche Verbindlichkeiten sind vorweg (s. § 53 InsO), also vor…

    Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung begründet hat. Solche Verbindlichkeiten sind vorweg (s. § 53 InsO), also vor den Insolvenzverbindlichkeiten aber nach den Verfahrenskosten, zu befriedigen. Inhaber von Masseverbindlichkeiten können also nicht „nur“ auf die Quote verwiesen werden.

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  • Masseunzulänglichkeit
    Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind, die Insolvenzmasse aber nicht ausreicht, die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten…

    Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind, die Insolvenzmasse aber nicht ausreicht, die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen (s. § 208 Abs. ! Satz 1 InsO). Auch das muss der Insolvenzverwalter dem Gericht anzeigen.

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N

  • Nachrangdarlehen
    Nachrangdarlehen haben die Besonderheit, dass im Fall einer Insolvenz oder Liquidation die Darlehensgeber hinter die Forderungen sämtlicher Fremdkapitalgeber zurücktreten. Dadurch…
    Nachrangdarlehen haben die Besonderheit, dass im Fall einer Insolvenz oder Liquidation die Darlehensgeber hinter die Forderungen sämtlicher Fremdkapitalgeber zurücktreten. Dadurch erfüllt das Nachrangdarlehen eine wirtschaftliche Eigenkapitalfunktion. Die Bonität des Unternehmens kann somit gesteigert werden, was zu Folge hat, dass die Aufnahmemöglichkeit weiterer Kredite erleichtert werden kann.
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  • Nachsteuer CAPM, Tax-CAPM
    Das Tax-CAPM (Nachsteuer-CAPM) geht von der Annahme aus, dass sich Anleger in ihren Investitionsentscheidungen an den erwarteten Nachsteuerrenditen orientieren, und…
    Das Tax-CAPM (Nachsteuer-CAPM) geht von der Annahme aus, dass sich Anleger in ihren Investitionsentscheidungen an den erwarteten Nachsteuerrenditen orientieren, und berücksichtigt bei der Ermittlung der Marktrisikoprämie zusätzlich die unterschiedliche Steuerbelastung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen.
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  • Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
    Dabei handelt es sich um Bereiche im Anlage- und Umlaufvermögen, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Das Unternehmen könnte auch…
    Dabei handelt es sich um Bereiche im Anlage- und Umlaufvermögen, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Das Unternehmen könnte auch ohne dieses nicht betriebsnotwendige Vermögen seinem eigentlichen Zweck der Leistungserstellung nachgehen. Nicht betriebsnotwendig sind unter Umständen nicht benötigte Grundstücke, kleinere Finanzanlagen an fremden Unternehmen, Reservemaschinen etc. Eine genaue Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen.
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  • Nettoansatz (Eguity Ansatz)
    Im Gegensatz zum Bruttoansatz werden beim Nettoansatz nur die zufließenden Zahlungen an die Eigenkapitalgeber berücksichtigt. Dadurch gelangt man direkt zum…
    Im Gegensatz zum Bruttoansatz werden beim Nettoansatz nur die zufließenden Zahlungen an die Eigenkapitalgeber berücksichtigt. Dadurch gelangt man direkt zum Unternehmenswert der Eigentümer.
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O

  • Opportunitätskosten
    Nicht real entstandene Kosten, die sich durch eine entgangene Nutzungsmöglichkeit knapper Ressourcen, z. B. einem entgangenen Gewinn oder einer entgangenen…
    Nicht real entstandene Kosten, die sich durch eine entgangene Nutzungsmöglichkeit knapper Ressourcen, z. B. einem entgangenen Gewinn oder einer entgangenen Zahlung aufgrund einer alternativen Verwendung ergeben, Ottmar Schneck Lexikon Wirtschaft „Opportunitätskosten".
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  • Objektivierter Unternehmenswert
    Der objektivierte Unternehmenswert berücksichtigt anlassbezogene Typisierungen, indem die persönlichen Steuern auf der Ebene der Anteilseigner je nach Bewertungsanlass berücksichtigt werden.…
    Der objektivierte Unternehmenswert berücksichtigt anlassbezogene Typisierungen, indem die persönlichen Steuern auf der Ebene der Anteilseigner je nach Bewertungsanlass berücksichtigt werden. Er ist aber von den persönlichen Vorstellungen der Betroffenen (subjektiver Wert) abstrahiert. Es erfolgt also eine Typisierung je nach unternehmerischer Initiative.
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P

  • Private Equity
    Als Private Equity bezeichnet man die Bereitstellung von Eigenkapital an nichtbörsennotierten Unternehmen durch private oder institutionelle Anleger. Ziel dabei ist…
    Als Private Equity bezeichnet man die Bereitstellung von Eigenkapital an nichtbörsennotierten Unternehmen durch private oder institutionelle Anleger. Ziel dabei ist überwiegend, den Wert der Beteiligung zu steigern und nach ein paar Jahren gewinnbringend weiter zu veräußern.
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  • Pari-passu-Klausel
    Gleichrangerklärung („im gleichen Schritt"), dabei handelt es sich um eine Vereinbarung in internationalen Anleihebedingungen oder in Kreditverträgen, die die Gleichrangigkeit…

    Gleichrangerklärung („im gleichen Schritt"), dabei handelt es sich um eine Vereinbarung in internationalen Anleihebedingungen oder in Kreditverträgen, die die Gleichrangigkeit gegenwärtiger und künftiger unbesicherter Forderungen gegenüber einem Schuldner anstrebt.

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  • Prüfungstermin
    Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Der Termin wird bereits zum Zeitpunkt der…
    Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Der Termin wird bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung durch das Insolvenzgericht festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. In kleineren und mittleren Verfahren findet der Prüfungstermin in vielen Fällen mit dem Berichtstermin statt. In größeren Insolvenzverfahren wird regelmäßig ein gesonderter Prüfungstermin bestimmt. Eine Anwesenheitspflicht für Gläubiger besteht nicht. In der Regel erscheint kein Gläubiger, da die Gläubiger ohnehin über das Ergebnis der Forderungsprüfung informiert werden. Hierbei gilt die Besonderheit, dass bei Feststellung der Forderung in der Regel keine besondere Benachrichtigung erfolgt. Für verspätete Forderungsanmeldungen wird ein gesonderter Prüfungstermin bestimmt. Dieser kann auch mit dem Schlusstermin durchgeführt werden.
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  • Porter-Five-Forces
    Von Michael E. Porter entwickeltes Hilfsmittel zur Strategieanalyse. Die Ergebnisse dieser Analyse fließen in der Praxis oftmals in die SWOT-Analyse…
    Von Michael E. Porter entwickeltes Hilfsmittel zur Strategieanalyse. Die Ergebnisse dieser Analyse fließen in der Praxis oftmals in die SWOT-Analyse ein. Analysiert werden dabei die Bereiche, die von extern auf das Unternehmen einwirken. Zu nennen sind: „Die Rivalität unter den bestehenden Wettbewerbern", „Die Bedrohung durch neue Anbieter", „Die Verhandlungsstärke der Lieferanten", „Die Verhandlungsstärke der Abnehmer" sowie die „Bedrohung durch Ersatzprodukte".

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  • Plausibilisierung
    Plausible Unmöglichkeiten sollten unplausiblen Möglichkeiten vorgezogen werden, Aristoteles. Eine Unternehmensplanung kann ex ante nie absolut richtig oder falsch ein. Es…
    Plausible Unmöglichkeiten sollten unplausiblen Möglichkeiten vorgezogen werden, Aristoteles. Eine Unternehmensplanung kann ex ante nie absolut richtig oder falsch ein. Es handelt sich immer um eine Schätzung der Zukunftsentwicklung. Allerdings gibt es Grundsätze und Regeln, die für eine Planung berücksichtigt werden müssen. Werden diese Regeln und Grundsätze eingehalten ist die Planung nachvollziehbar, begreifbar, überzeugend und damit eben plausibel. Im Rahmen einer Unternehmensbewertung darf eine vorliegende Unternehmensplanung nur auf diese Plausibilität untersucht werden.
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  • Paketzuschlag – Kontrollprämie, controll premium
    Von einem Paketzuschlag spricht man, wenn die Höhe der Beteiligung ermöglicht, auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen und deshalb ein…
    Von einem Paketzuschlag spricht man, wenn die Höhe der Beteiligung ermöglicht, auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen und deshalb ein Zuschlag zum Beteiligungswert bezahlt wird.
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R

  • Rating
    Beurteilung der zukünftigen Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zins- und Tilgungsverpflichtungen termingerecht und vollständig erfüllen zu können. Durch das Rating nimmt…

    Beurteilung der zukünftigen Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zins- und Tilgungsverpflichtungen termingerecht und vollständig erfüllen zu können. Durch das Rating nimmt der Kreditgeber eine Einschätzung des Risikos, das er mit dem Kreditnehmer eingeht, vor. Es ist eine Einstufung der Unternehmen nach Risikoklassen. Fällt ein Darlehensnehmer in eine höhere Risikoklasse, wird er i.d.R. mit einer höheren Zinsbelastung als bei der Einstufung in einer niedrigeren Klasse rechnen müssen.

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  • Rentenphase, terminal value
    Unter dem terminal value versteht man den Wertbeitrag zum Gesamtunternehmenswert, der nach Beendigung der Detailplanungsphase anfallen wird. Bei der Rentenphase…
    Unter dem terminal value versteht man den Wertbeitrag zum Gesamtunternehmenswert, der nach Beendigung der Detailplanungsphase anfallen wird. Bei der Rentenphase wird das letzte Planjahr in die weitere Zukunft fortgeschrieben. Eventuell ist für die Rentenphase ein Wachstumsabschlag zu berücksichtigen. Dieser Wachstumsabschlag ist für zukünftige Preis- und/oder Mengenänderungen zu berücksichtigen. Der Anteil am Unternehmenswert, der aus der Rentenphase resultiert, nimmt in der Regel einen erheblichen Anteil am Gesamtwert des Unternehmens ein.
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  • Risiko, unsystematisches
    Dabei handelt es sich um das im Unternehmen innewohnende Risiko, z. B. durch Managementfehler. Das unsystematische Risiko bezieht sich in…
    Dabei handelt es sich um das im Unternehmen innewohnende Risiko, z. B. durch Managementfehler. Das unsystematische Risiko bezieht sich in der Regel speziell auf die durchzuführende Investition. Dieses Risiko kann z. B. durch die Beimischung weiterer Investitionen „wegdiversifiziert" bzw. so gut wie irgendwie möglich verringert werden (Portfolio-Optimierung).
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  • Risiko, systematisches
    Auch Marktrisiko genannt. Risiken die sich z. B. durch inflationäre Entwicklungen ergeben können, durch die Auswirkungen von politischen Entscheidungen, Naturkatastrophen…
    Auch Marktrisiko genannt. Risiken die sich z. B. durch inflationäre Entwicklungen ergeben können, durch die Auswirkungen von politischen Entscheidungen, Naturkatastrophen etc. Deshalb ist die Beta-Faktoren-Ermittlung wichtig, da durch den Beta-Faktor der Grad der Abhängigkeit eines Unternehmens im Bereich des systematischen Risikos angegeben werden kann. Das systematische Risiko wird bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt.
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  • Restschuldbefreiung
    Die Restschuldbefreiung kann nur dann erteilt werden, wenn es vorher zu einem Insolvenzverfahren gekommen ist, das eröffnet und nicht wieder…

    Die Restschuldbefreiung kann nur dann erteilt werden, wenn es vorher zu einem Insolvenzverfahren gekommen ist, das eröffnet und nicht wieder mangels Masse eingestellt worden ist. Die Restschuldbefreiung kommt nur bei einer natürlichen Person (s. § 286 InsO) in Betracht, die selbst Insolvenzschuldner ist. Weitere Voraussetzung ist ein Antrag des Schuldners sowie ein erfolgreicher Verlauf der 6-jährigen Wohlverhaltensphase des Schuldners (s. § 287 InsO).

    Während der Laufzeit der Restschuldbefreiung muss der Schuldner einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen und falls er ohne eine solche ist, sich in zumutbarer Weise um eine Beschäftigung kümmern. Die aus der Beschäftigung erzielten Entgelte muss er nach den Vorschriften über die Lohnpfändung an den Treuhänder abführen. Den Rest darf der Schuldner behalten und ist in der Verwendung vollkommen frei.

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S

  • Schutzschirmverfahren
    Das Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO stellt eine besondere Form der Eigenverwaltung dar und wurde 2012 mit dem Gesetz…
    Das Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO stellt eine besondere Form der Eigenverwaltung dar und wurde 2012 mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt. Ziel der Einführung war, sich in der Krise befindende Unternehmen frühzeitig zu einem Insolvenzantrag zu bewegen um bessere Sanierungschancen zu haben. Aufgrund dessen darf das Unternehmen auch noch nicht zahlungsunfähig sein, sondern es müsste entweder der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erfüllt sein. Ebenso muss der Schuldner für die Gewährung eines Schutzschirmverfahrens einen Eigenantrag und einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen. Das Sanierungsvorhaben darf ebenso nicht offensichtlich aussichtlos sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Schuldner, anders als bei der regulären Eigenverwaltung, selbst bestimmen, wer der überwachende Sachwalter wird. Das aufsehende Gericht darf die vorgeschlagene Person lediglich aufgrund mangelnder Qualifikation abweisen. Zum Sachwalter können Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit Erfahrung in Insolvenzsachen bestellt werden.

    Weiterführende Informationen:
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  • Schutzschirmverfahren (Ablauf)
    Wie ein Schutzschirmverfahren konkret und Schritt für Schritt erfolgt, haben wir im Ablauf eines Schutzschirmverfahrens zusammengefasst.
    Wie ein Schutzschirmverfahren konkret und Schritt für Schritt erfolgt, haben wir im Ablauf eines Schutzschirmverfahrens zusammengefasst.
  • Sanierungsprozess (Ablauf)
    Wie eine Sanierung konkret und Schritt für Schritt erfolgt, haben wir im Ablauf eines Sanierungsprozesses zusammengefasst.
    Wie eine Sanierung konkret und Schritt für Schritt erfolgt, haben wir im Ablauf eines Sanierungsprozesses zusammengefasst.
  • Stiller Gesellschafter
    Die Bezeichnung stiller Gesellschafter rührt daher, dass diese Person am Handelsgeschäft eines anderen zwar beteiligt ist, jedoch nach außen nicht…

    Die Bezeichnung stiller Gesellschafter rührt daher, dass diese Person am Handelsgeschäft eines anderen zwar beteiligt ist, jedoch nach außen nicht als Gesellschafter in Erscheinung tritt. Der stille Gesellschafter leistet meist eine Geldeinlage zu Finanzierungszwecken in das Unternehmen und erhält im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmensgewinn.

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  • Stundungsvereinbarung

    Die Stundungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner über eine Genehmigung einer außerordentlichen Zahlungspause.

    Die Stundungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner über eine Genehmigung einer außerordentlichen Zahlungspause.

  • Sale-and-Lease-Back
    Durch die Anwendung eines Sale-and-Lease-Back Geschäfts können im Unternehmen u.U. erhebliche Liquiditätsreserven gehoben werden, z.B. durch den Verkauf von Immobilien…

    Durch die Anwendung eines Sale-and-Lease-Back Geschäfts können im Unternehmen u.U. erhebliche Liquiditätsreserven gehoben werden, z.B. durch den Verkauf von Immobilien und Maschinen und die darauffolgende Anmietung.

    So kann das Unternehmen Liquidität aus der eigenen Substanz schöpfen. Je nach Unternehmenssituation kann ein Sale-and-Lease-Back Geschäft von Vorteil sein. Es muss jedoch auf jeden Fall die individuelle Unternehmenssituation berücksichtigt werden, um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können.

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  • Sicherheitenbewertung
    Die Sicherheitenbewertung bei Kreditinstituten ist eine Kontrollmaßnahme, um das Kreditrisiko zu bewerten. Sicherheiten müssen regelmäßig bewertet werden. Durch dieses Ergebnis…

    Die Sicherheitenbewertung bei Kreditinstituten ist eine Kontrollmaßnahme, um das Kreditrisiko zu bewerten. Sicherheiten müssen regelmäßig bewertet werden. Durch dieses Ergebnis lässt sich überprüfen, ob für einen Kredit zusätzliche Sicherheiten hereingenommen oder überschüssige Sicherheiten an den Kreditnehmer zurückgegeben werden können.

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  • Schuldscheindarlehen
    Schuldscheindarlehen sind mittel- bis langfristige Großdarlehen, die ein Unternehmer bei großen Kapitalsammelstellen aufnimmt und über die ein sog. Schuldschein ausgestellt…

    Schuldscheindarlehen sind mittel- bis langfristige Großdarlehen, die ein Unternehmer bei großen Kapitalsammelstellen aufnimmt und über die ein sog. Schuldschein ausgestellt wird. Dieser Schuldschein ist kein verbrieftes Darlehen, keine Schuldverschreibung und kein börsenfähiges Wertpapier, sondern dient ausschließlich als Urkunde zur Beweissicherung, mit der der Schuldner das Bestehen der Schuld bestätigt. Besondere Bedeutung kommt dem Schuldscheindarlehen im industriellen Bereich zu.

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  • Schlussverteilung
    Nach dem Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung nach dem eingereichten Verteilungsverzeichnis, soweit keine Einwendungen hiergegen erhoben werden. Die gesetzlich…
    Nach dem Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung nach dem eingereichten Verteilungsverzeichnis, soweit keine Einwendungen hiergegen erhoben werden. Die gesetzlich vorgesehene Verteilungsreihenfolge sieht wie folgt aus:


    Rang


    Art der Forderung


    Bemerkung
    1 Verfahrenskosten Verfahrenskosten sind die entstandenen Gerichtskosten sowie die Gebühren der Insolvenzverwaltung
    2 Masseverbindlichkeit Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung begründet hat. Solche Verbindlichkeiten sind vorweg, also vor den Insolvenzverbindlichkeiten, aber nach den Verfahrenskosten, zu befriedigen. Inhaber von Masseverbindlichkeiten können also nicht „nur" auf die Quote verwiesen werden.
    3 Insolvenzforderungen oder Insolvenzverbindlichkeiten (§ 38 InsO) Insolvenzverbindlichkeiten sind solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden haben. Das sind die Forderungen derjenigen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Insolvenzschuldner haben – egal, ob es sich dabei um einen zivilrechtlichen Anspruch oder um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (z.B. Steuerbescheide) handelt.
    4 Nachrangige Insolvenzforderungen Die nachrangigen Insolvenzforderungen werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt:
    1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger;
    2. die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
    3. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;
    4. Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
    5. Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.
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  • Schlusstermin
    Soweit von Seiten des Insolvenzgerichts keine Fragen mehr bestehen, terminiert das Insolvenzgericht einen Schlusstermin. Dieser kann bei kleineren Insolvenzverfahren auch…
    Soweit von Seiten des Insolvenzgerichts keine Fragen mehr bestehen, terminiert das Insolvenzgericht einen Schlusstermin. Dieser kann bei kleineren Insolvenzverfahren auch im schriftlichen Verfahren stattfinden. Im Schlusstermin berichtet der Insolvenzverwalter nochmals abschließend über das Insolvenzverfahren.
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  • Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung beinhaltet sämliche Einahmen und Ausgaben welche während des Insolvenzverfahrens getätigt wurden. Bestandteil dieser Rechnungslegung sind die jeweiligen Einnahmen-…
    Die Schlussrechnung beinhaltet sämliche Einahmen und Ausgaben welche während des Insolvenzverfahrens getätigt wurden. Bestandteil dieser Rechnungslegung sind die jeweiligen Einnahmen- und Ausgabebelege nebst dazugehöriger Bankauszüge. Die Schlussrechnung ermöglicht dem Insolvenzgericht und den Insolvenzgläubigern, sämtliche Geschäftsvorfälle nachzuvollziehen. Wesentlich oder komplizierte Geschäftsvorfälle sind im Schlussbericht näher zu erläutern. Der Rechtspfleger prüft zunächst die Schlussrechnung. Mit seinem Prüfungsvermerk haben die Gläubiger die Möglichkeit, die Schlussrechnung zu prüfen.

    Weiterführende Informationen:
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  • Schlussbericht
    Zum Abschluss des Insolvenzverfahrens reicht der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht zur Insolvenzakte. In diesem Schlusbericht soll noch einmal kurz auf die…
    Zum Abschluss des Insolvenzverfahrens reicht der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht zur Insolvenzakte. In diesem Schlusbericht soll noch einmal kurz auf die Ursachen der Insolvenz eingegangen werden. Schwerpunkte des Schlussberichts sind jedoch die Tätigkeiten im Insolvenzverfahren. Eine Betriebsfortführung bzw. eine Betriebseinstellung und ihre Folgen sind darzulegen. Das Ergebnis der Verwertung der Insolvenzmasse ist darzustellen. Auf wesentliche Verwertungshandlungen, wie beispielsweise eine übertragende Sanierung ist hierbei näher einzugehen. Die Abwicklung der laufenden Verträge ist ebenso aufzuführen wie die Rechtstreitigkeiten, die auf Massekosten geführt wurden. In Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen ist schließlich auf das Vorliegen möglicher Versagungsgründe einzugehen. Anhand des Schlussberichts wird das Insolvenzgericht und die Gläubiger in die Lage versetzt, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters nachzuvollziehen und zu kontrollieren.
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  • Svensson-Methode
    Ermittlung des Basiszinssatzes – Schätzung der Zinsstrukturkurve für hypothetische Zerobonds (Methode der Deutschen Bundesbank). Durch die bereitgestellten Informationen auf der…
    Ermittlung des Basiszinssatzes – Schätzung der Zinsstrukturkurve für hypothetische Zerobonds (Methode der Deutschen Bundesbank). Durch die bereitgestellten Informationen auf der Seite der Deutschen Bundesbank lässt sich die Zinsstrukturkurve anhand der aktuell verfügbaren Daten bestimmen.
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  • Stand-alone-Bewertung / Konzernbewertung
    In der Praxis werden im Rahmen von Unternehmensbewertungsprojekten äußerst selten die positiven Auswirkungen von Synergieeffekten berücksichtigt. Obwohl dies unter Umständen…
    In der Praxis werden im Rahmen von Unternehmensbewertungsprojekten äußerst selten die positiven Auswirkungen von Synergieeffekten berücksichtigt. Obwohl dies unter Umständen von Bedeutung sein könnte. Die Vorteilhaftigkeit von Synergien in Zahlen auszudrücken ist jedoch nicht einfach. Deshalb wird oftmals vom Stand-alone-Ansatz ausgegangen. Die positive Berücksichtigung im Unternehmenswert kann dann eventuell durch Kaufpreiszuschläge erfolgen. Diskussionen über den Zuschlag sind schon des Öfteren zu beobachten gewesen und die Bedenken gegenüber der tatsächlichen Realisierbarkeit von positiven Synergien wird daraus ersichtlich.
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  • Subjektiver Wert / Grenzpreis
    Beim subjektiven Wert wird ein Unternehmen oder ein Vermögensgegenstand (asset) unter Berücksichtigung der Vorstellungen der beteiligten Partei ermittelt. Dabei dürfen…
    Beim subjektiven Wert wird ein Unternehmen oder ein Vermögensgegenstand (asset) unter Berücksichtigung der Vorstellungen der beteiligten Partei ermittelt. Dabei dürfen insbesondere Synergien oder bestehende Verhältnisse der Partei berücksichtigt werden. Insbesondere die Grenzpreisberechnung spielt dabei ein große Rolle (für welchen Preis lohnt sich der Erwerb des Unternehmens A für mich gerade noch?).
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  • Substanzwert
    Entspricht dem Geldwert, der aufgewendet werden müsste, um das zu bewertende Unternehmen in gleicher Art und Weise zu errichten. Der…
    Entspricht dem Geldwert, der aufgewendet werden müsste, um das zu bewertende Unternehmen in gleicher Art und Weise zu errichten. Der Wert entspricht der Addition aller Vermögensgegenstände – bewertet zu Tageswerten. Durch Abzug des zu berücksichtigenden Fremdkapitals gelangt man zum Reinvermögen.
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  • Stuttgarter Verfahren
    Bei dem Stuttgarter Verfahren handelte es sich um eine Methode zur Schätzung des gemeinen Werts von Anteilen an nicht börsennotierten…
    Bei dem Stuttgarter Verfahren handelte es sich um eine Methode zur Schätzung des gemeinen Werts von Anteilen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften im Rahmen der deutschen Vermögens-, Erbschaft- und Schenkungssteuer. Es handelt sich um ein Mischverfahren das den Unternehmenswert aus der Vermögenssubstanz und dem Ertrag ableitet.
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  • SWOT-Analyse
    Die SWOT-Analyse bezieht sich auf unternehmensinterne und unternehmensexterne Analysebereiche. Dabei erfolgt eine Begutachtung der Stärken (Strenghts), der Schwächen (Weaknesses), der…
    Die SWOT-Analyse bezieht sich auf unternehmensinterne und unternehmensexterne Analysebereiche. Dabei erfolgt eine Begutachtung der Stärken (Strenghts), der Schwächen (Weaknesses), der Chancen (Opportunities) und der Risiken (Threats). Durch den Einsatz der SWOT-Analyse kann eine gezielte und aussagekräftige Unternehmensanalyse durchgeführt werden.

    Weiterführende Informationen:
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  • Schwacher/starker vorläufiger Insolvenzverwalter
    Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis…
    Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten (s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO). Dazu kann das Gericht insbesondere einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Wird in diesem Zusammenhang dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so handelt es sich um einen so genannten starken Insolvenzverwalter. Auf ihn geht dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners über ( s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO). Bestellt das Gericht dagegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so muss das Gericht die konkreten Pflichten des so genannten schwachen Insolvenzverwalters bestimmen.
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  • Sanierungsgutachten
    Das Sanierungsgutachten baut in der Praxis in vielen Fällen auf einer Fortbestehensprognose auf. Ziel des Sanierungsgutachtens ist die Erlangung einer…
    Das Sanierungsgutachten baut in der Praxis in vielen Fällen auf einer Fortbestehensprognose auf. Ziel des Sanierungsgutachtens ist die Erlangung einer nachhaltigen branchenüblichen Renditefähigkeit. Der Standard der Wirtschaftsprüfer IDW S 6 gibt ein Raster eines Sanierungsgutachtens vor. Kernbestandteile eines Sanierungsgutachtens sind: Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang, Darstellung der bisherigen Unternehmensentwicklung, Analyse der aktuellen Unternehmenslage, Analyse des Krisenstadiums und der Krisenursachen, Darstellung des Leitbildes des sanierten Unternehmens, Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und die Verdichtung der Ergebnisse in einer integrierten Unternehmensplanung.

    Weiterführende Informationen:
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T

  • Tilgungsdarlehen
    Darlehen mit linearem Tilgungsverlauf. Der Kapitaldienst setzt sich aus der gleichbleibenden Tilgungsleistung und den auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen.…

    Darlehen mit linearem Tilgungsverlauf. Der Kapitaldienst setzt sich aus der gleichbleibenden Tilgungsleistung und den auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen. Somit nimmt die Zinsbelastung im Zeitablauf kontinuierlich ab, vorausgesetzt, es handelt sich um eine Festzinsvereinbarung.

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  • Tax-Shield
    Steht für den Anteil am Unternehmenswert, den Schulden und dadurch Fremdkapitalzinsen sowie steuerliche Verlustvorträge einnehmen. Die genannten Faktoren wirken sich…
    Steht für den Anteil am Unternehmenswert, den Schulden und dadurch Fremdkapitalzinsen sowie steuerliche Verlustvorträge einnehmen. Die genannten Faktoren wirken sich i.d.R. steuermindernd aus. Deshalb wirken sie sich positiv auf den Unternehmenswert aus, obwohl ihr Charakter an sich negativ ist.
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U

  • Umsatzrentabilität
    Die Umsatzrentabilität ist eine betriebswirtschaftliche Kennziffer. Sie beschreibt das Verhältnis von Gewinn zu Umsatz. Einen sehr hohen Stellenwert nimmt sie…

    Die Umsatzrentabilität ist eine betriebswirtschaftliche Kennziffer. Sie beschreibt das Verhältnis von Gewinn zu Umsatz. Einen sehr hohen Stellenwert nimmt sie im Bereich der Handelsunternehmen ein. Die Kennzahl zeigt, wie viel das Unternehmen bezogen auf einen Euro Umsatz verdient hat.

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  • Umlaufvermögen
    Das Umlaufvermögen (UV) beinhaltet im Gegensatz zum Anlagevermögen die Vermögensgegenstände, die im Unternehmen eine kurzfristige Verweildauer haben. Das UV gliedert…

    Das Umlaufvermögen (UV) beinhaltet im Gegensatz zum Anlagevermögen die Vermögensgegenstände, die im Unternehmen eine kurzfristige Verweildauer haben. Das UV gliedert sich in folgende 4 Hauptgruppen: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und flüssige Mittel.

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  • Unternehmensplanung / Budget / Financial Modeling
    Heutzutage werden Unternehmen nach den zu erwartenden Erträgen oder Cashflows bewertet. Für das Gewesene zahlt der Kaufmann nichts. Dementsprechend muss…
    Heutzutage werden Unternehmen nach den zu erwartenden Erträgen oder Cashflows bewertet. Für das Gewesene zahlt der Kaufmann nichts. Dementsprechend muss eine Unternehmensplanung erstellt werden, um einen Unternehmenswert abzuleiten. Üblich ist heutzutage eine integrierte Planung. In dieser wird neben den Erträgen auch die Bilanzentwicklung geplant. Aus diesen beiden Rechenwerken, die miteinander verknüpft sind, leitet sich unter Zuhilfenahme von weiteren Planungsprämissen die Liquiditätsplanung ab.

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V

  • Venture Capital Gesellschaften
    Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich an jungen, innovativen Unternehmen mit sog. Venture Capital (Wagniskapital) und nehmen dabei bewusst Anlaufverluste in den Gründerjahren…

    Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich an jungen, innovativen Unternehmen mit sog. Venture Capital (Wagniskapital) und nehmen dabei bewusst Anlaufverluste in den Gründerjahren in Kauf.

    Sie stellen unerfahrenen Unternehmensgründern zusätzlich zum Kapital auch ihre Managementerfahrung zur Verfügung. Jungunternehmer greifen oftmals auf Venture Capital zurück, da sie selbst zu wenig Sicherheiten vorweisen können, um z.B. eine Finanzierung über die Hausbank erreichen zu können.

    Zwar wird i.d.R. das Kapital unbefristet zur Verfügung gestellt, jedoch erfolgt dies in den meisten Fällen mit der Absicht eines späteren und gewinnbringenden Verkaufs. Die Venture Capital Geber gehen dabei oftmals ein hohes Risiko ein, das jedoch im Umkehrschluss auch mit großen Chancen verbunden ist.

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  • Verschuldungsgrad
    Relation von Fremdkapital zu Eigenkapital. Durch die Betrachtung der Relation ergeben sich Rückschlüsse auf die Finanzierungsstruktur des Unternehmens. Um eine…

    Relation von Fremdkapital zu Eigenkapital. Durch die Betrachtung der Relation ergeben sich Rückschlüsse auf die Finanzierungsstruktur des Unternehmens. Um eine eindeutige Beurteilung vornehmen zu können, sollten jedoch auch Branchenwerte hinzugezogen werden.

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  • Vorläufiger Insolvenzverwalter (stark/schwach)
    Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis…
    Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten (s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO). Dazu kann das Gericht insbesondere einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Wird in diesem Zusammenhang dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so handelt es sich um einen so genannten starken Insolvenzverwalter. Auf ihn geht dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners über ( s. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO). Bestellt das Gericht dagegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so muss das Gericht die konkreten Pflichten des so genannten schwachen Insolvenzverwalters bestimmen.
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  • Vorläufige (Insolvenz-) Verwaltung
    Das Gericht hat die Möglichkeit, neben einem Gutachtenauftrag auch Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse anzuordnen. Typischerweise wird das Gericht in…
    Das Gericht hat die Möglichkeit, neben einem Gutachtenauftrag auch Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse anzuordnen. Typischerweise wird das Gericht in diesen Fällen einen sog. vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter hat grds. dafür zu sorgen, dass das Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt wird. Eine Unternehmens- und auch eine teilweise Unternehmensstilllegung würden nämlich einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Schuldners mit sich bringen, da ihm die Möglichkeit der Fortführung seines ursprünglichen Unternehmens zu einem Zeitpunkt genommen werden würde, in dem noch nicht einmal das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststeht. Wird in diesem Zusammenhang dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so handelt es sich um einen so genannten starken Insolvenzverwalter. Auf ihn geht dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners über. Bestellt das Gericht dagegen einen vorläufiger Insolvenzverwalter, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so muss das Gericht die konkreten Pflichten des so genannten schwachen Insolvenzverwalters bestimmen. Als weitere Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse kommen beispielsweise in Betracht: Anordnung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind Untersagung oder einstweilige Einstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind Anordnung einer vorläufigen Postsperre
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  • Verteilung
    Nach dem Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung nach dem eingereichten Verteilungsverzeichnis, soweit keine Einwendungen hiergegen erhoben werden.
    Nach dem Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung nach dem eingereichten Verteilungsverzeichnis, soweit keine Einwendungen hiergegen erhoben werden.
  • Vergleichsgruppe, Peer Group
    Unternehmen bewerten bedeutet Unternehmen vergleichen. Aus dem Vergleich mit anderen Unternehmen lassen sich Werte ableiten. Bei der Bestimmung einer adäquaten…
    Unternehmen bewerten bedeutet Unternehmen vergleichen. Aus dem Vergleich mit anderen Unternehmen lassen sich Werte ableiten. Bei der Bestimmung einer adäquaten Peer Group sollte eine weitestgehende Übereinstimmung der operativen Geschäftstätigkeit sowie der Unternehmensgröße angestrebt werden. Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen ist bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte auch darauf zu achten, dass nur solche Unternehmen in die Peer Group einbezogen werden, die zum zu bewertenden Vermögenswert gleichwertige Vermögenswerte bei der Leistungserstellung oder zur Positionierung auf dem Absatzmarkt einsetzen. Gegebenenfalls können als Peer Group auch solche Unternehmen herangezogen werden, deren Geschäftszweck in unmittelbarem Zusammenhang mit dem zu bewertenden immateriellen Vermögenswert steht. Sind in diesem Sinne vergleichbare börsennotierte Unternehmen nicht verfügbar, kann der vermögenswertspezifische Risikozuschlag hilfsweise auf Basis von Unternehmen der vergleichbaren Branche abgeleitet werden. Sofern der Vermögenswert eine von der Peer Group abweichende Risikostruktur aufweist, sind Zu- oder Abschläge beim Risikozuschlag vorzunehmen, IDW S 5 Tz. 43.
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  • Vereinfachtes Ertragswertverfahren
    Mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren soll für steuerliche Zwecke ein Unternehmen einfach und kostengünstig bewertet werden. Hierzu werden die Vergangenheitsergebnisse mit…
    Mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren soll für steuerliche Zwecke ein Unternehmen einfach und kostengünstig bewertet werden. Hierzu werden die Vergangenheitsergebnisse mit einem Diskontierungsfaktor multipliziert. Der Diskontierungsfaktor wird aus einem vom BMF veröffentlichten Basiszins und einem gesetzlich festgelegten Risikozuschlag von 4,5 % berechnet. Vgl. hierzu auch unsere Blog-Beiträge Unternehmensbewertung nach dem BewG vs. objektiver Unternehmenswert gem. IDW S 1, Betriebswirtschaftliche Verfahren vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren.
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  • Volatilität
    Hierunter versteht man Schwankungen (Volatilitäten). Gerade im Bereich der Unternehmensbewertung wird man in verschiedenen Bereichen mit Volatilitäten in Berührung gebracht.…
    Hierunter versteht man Schwankungen (Volatilitäten). Gerade im Bereich der Unternehmensbewertung wird man in verschiedenen Bereichen mit Volatilitäten in Berührung gebracht. Zu nennen sind z. B. die im Kapitalisierungszinssatz enthaltenen Faktoren, die Unternehmensergebnisse in der Vergangenheit (im Rahmen der Analyse) und die zukünftigen Unternehmensergebnisse etc.
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  • Verfahrenskostenstundung
    Eine Stundung der Verfahrenskosten kommt nach § 4 InsO nur für natürliche Personen in Betracht. Voraussetzung ist zum einen, dass…
    Eine Stundung der Verfahrenskosten kommt nach § 4 InsO nur für natürliche Personen in Betracht. Voraussetzung ist zum einen, dass die Person einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass das Vermögen der betreffenden Person voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Die Folge ist dann, dass diese Kosten bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet werden. Die Stundung ist ausgeschlossen, wenn einer der Versagungsgründe des § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO vorliegt. Wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung den gestundeten Betrag nicht zurückzahlen kann, kann das Gericht die Stundung verlängern.
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  • Verbraucherinsolvenz
    Sie kommt nur für natürliche Personen in Betracht, die nicht selbstständig tätig sind oder zwar selbstständig tätig sind, deren Vermögensverhältnisse…
    Sie kommt nur für natürliche Personen in Betracht, die nicht selbstständig tätig sind oder zwar selbstständig tätig sind, deren Vermögensverhältnisse aber überschaubar sind und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnis bestehen. Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse dann, wenn weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind (s. § 304 InsO). Das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft in 3 Stufen ab: außergerichtliche Schuldenbereinigung, gerichtliche Schuldenbereinigung, vereinfachtes Insolvenzverfahren.
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  • Watchlist
    Watchlists werden von Ratingagenturen veröffentlicht. Unternehmen oder Staaten, die auf der Watchlist einer Ratingagentur stehen, stehen unter einer besonderen Beobachtung…

    Watchlists werden von Ratingagenturen veröffentlicht. Unternehmen oder Staaten, die auf der Watchlist einer Ratingagentur stehen, stehen unter einer besonderen Beobachtung durch die jeweilige Ratingagentur. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Rating eines solchen Unternehmens oder Staates ändert, ist hoch.

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  • Wandelanleihe
    Wandelanleihen sind festverzinsliche Anleihen und werden von Aktiengesellschaften ausgegeben. Sie beinhalten neben der Festverzinsung zusätzlich ein Wandlungsrecht für die Anleger.…

    Wandelanleihen sind festverzinsliche Anleihen und werden von Aktiengesellschaften ausgegeben. Sie beinhalten neben der Festverzinsung zusätzlich ein Wandlungsrecht für die Anleger. Die Anleger können während der Wandlungsfrist die Wandelanleihe in eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens umtauschen. Nach dem Tausch wird er dadurch zum Aktionär.

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  • Wohlverhaltensperiode
    Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt für natürliche Personen die Wohlverhaltensperiode für die Dauer der Abtretungserklärung, soweit diese einen Antrag auf…
    Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt für natürliche Personen die Wohlverhaltensperiode für die Dauer der Abtretungserklärung, soweit diese einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung gestellt haben. In dieser Zeit tritt der Schuldner seine pfändbaren Beträge an den Treuhänder ab. Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung hat der Schuldner die Obliegenheiten des § 295 InsO zu erfüllen. Der Schuldner hat nach § 295 InsO:
    1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
    2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
    3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfasstes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
    4. Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
    Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 6 Jahre.
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  • Wachstumsabschlag / gordon growth Formel
    Der Wachstumsabschlag spiegelt das nachhaltig geplante Wachstum wieder. In der Detailplanungsphase wird mit Nominalwerten gerechnet, so dass ein Wachstumsabschlag nicht…
    Der Wachstumsabschlag spiegelt das nachhaltig geplante Wachstum wieder. In der Detailplanungsphase wird mit Nominalwerten gerechnet, so dass ein Wachstumsabschlag nicht berücksichtigt wird. Demgegenüber wird in der Rentenphase das geplante nachhaltige wirtschaftliche Wachstum im Kapitalisierungszinssatz durch einen Abschlag berücksichtigt.

    Weiterführende Informationen:
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  • Weighted Average Cost of Capital (WACC), gewichtete Kapitalkosten
    Mit dem WACC werden die freien Cashflows diskontiert, um zum Wert des Gesamtkapitals zu gelangen (Entity). Der WACC setzt sich…
    Mit dem WACC werden die freien Cashflows diskontiert, um zum Wert des Gesamtkapitals zu gelangen (Entity). Der WACC setzt sich aus dem zu Marktwerten gewichteten Kapitalkosten für das Eigen- und Fremdkapital zusammen. Die Bestimmung der Fremdkapitalkosten ist dabei in der Regel einfacher als die Bestimmung der Eigenkapitalkosten. Des Weiteren fließt im WACC-Modell der Beta-Faktor mit ein. Nach der Festlegung des WACC steht ein Zinssatz für die Berechnung der Vorteilhaftigkeit der Investition für die Kapitalgeber. Bei Nichterreichung der gewünschten Mindestverzinsung wäre es ökonomisch sinnvoll für die Kapitalgeber, ihr Geld in eine bestehende Alternativanlage zu investieren.
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  • Working Capital
    Differenz zwischen dem Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. I.d.R sollte das Ergebnis positiv sein, d.h. ein Teil des Umlaufvermögens sollte langfristig…
    Differenz zwischen dem Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. I.d.R sollte das Ergebnis positiv sein, d.h. ein Teil des Umlaufvermögens sollte langfristig finanziert sein. In der Finanzwelt werden aus dem Working Capital Rückschlüsse auf die Liquidität im Unternehmen gezogen. Je höher der Überhang des Umlaufvermögens über die kurzfristigen Verbindlichkeiten ist, desto höher wird die Sicherheit im Liquiditätsbereich in aller Regel eingestuft.
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  • Wurzeltheorie
    Nach der Wurzeltheorie können im Rahmen der Unternehmensbewertung nur die Erkenntnisse berücksichtigt werden, deren Wurzeln aus der Zeit vor dem…
    Nach der Wurzeltheorie können im Rahmen der Unternehmensbewertung nur die Erkenntnisse berücksichtigt werden, deren Wurzeln aus der Zeit vor dem Bewertungsstichtag gelegt wurden. Somit ist im Zeitpunkt der Durchführung der Unternehmensbewertung der Informationsstand zu berücksichtigen, der bei angemessener Sorgfalt zum Bewertungsstichtag vorhanden hätte sein müssen.
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Z

  • Zinsswap
    Zinsswaps gehören zu den Derivaten. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank. Eine…

    Zinsswaps gehören zu den Derivaten. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank. Eine solche vertragliche Vereinbarung wird z.B. abgeschlossen, um sich gegen die Gefahr aus eventuell steigenden Zinsen aus einer variablen Finanzierung zu schützen.

    Durch das Swap-Geschäft erhält man eine Festzinsvereinbarung und damit Kalkulationssicherheit. Bleiben die Zinsen auf einem niedrigeren Niveau, zahlt das Unternehmen mehr. Es muss jedoch in diesem Fall den übersteigenden Zinsbetrag als zu zahlende Versicherungsprämie sehen.

    Im umgekehrten Fall und bei steigenden Zinsen über die Festzinsvereinbarung hinweg profitiert das Unternehmen und zahlt weniger Zinsen. Den übersteigenden Part muss der Vertragspartner übernehmen.

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  • Zinsdeckungsgrad
    Der Zinsdeckungsgrad ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Dem EBIT oder dem Cashflow werden die Zinsaufwendungen entgegengesetzt. Durch die Kennzahl können Aussagen…

    Der Zinsdeckungsgrad ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl. Dem EBIT oder dem Cashflow werden die Zinsaufwendungen entgegengesetzt. Durch die Kennzahl können Aussagen zur Schuldentragfähigkeit des Schuldners getroffen werden. Somit kann eine Risikobeurteilung durchgeführt werden.

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  • Zirkularitätsproblem
    In den meisten Fällen ist das Ziel im Rahmen der Unternehmensbewertung die Berechnung des Eigenkapitals zu Marktwerten. Im Rahmen der…
    In den meisten Fällen ist das Ziel im Rahmen der Unternehmensbewertung die Berechnung des Eigenkapitals zu Marktwerten. Im Rahmen der Wertermittlung werden dafür die gewichteten Kapitalkosten (WACC) unter Berücksichtigung des Eigen- und Fremdkapitalanteils gebraucht. Für die Ermittlung der Kapitalkosten benötigt man den zukünftigen Wert des Eigenkapitals jedoch im Vorfeld. Mathematisch lässt sich dieses Problem nur durch Iteration lösen. Für die Lösung des Problems wird in der Praxis oftmals auf die Zielkapitalstruktur zurückgegriffen. Es wird prognostiziert, welches betriebsnotwendige Kapitel (Capital Employed) benötigt wird und welche Kapitalstruktur (Eigen-/Fremdkapital) vorliegen soll bzw. auch realisiert werden kann. Durch diese Herangehensweise wird das Zirkularitätsproblem umgangen.
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  • Zahlungsunfähigkeit
    Einer der 3 Eröffnungsgründe. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.…
    Einer der 3 Eröffnungsgründe. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Das ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (s. § 17 Abs. 2 InsO), im Übrigen, wenn er nicht wenigstens 90 % seiner fälligen Verbindlichkeiten in 3 Wochen und 100 % innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (3-6 Monate) erfüllen kann.

    Weiterführende Informationen:
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