Sebastian Broß, 06.09.2023

Wie Unternehmen mit steigenden Zinsen zurechtkommen

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, stellen steigende Zinsen eine zusätzliche Belastung für Unternehmen dar. Die Auswirkungen auf die Finanzierungskosten können zu Liquiditätsengpässen führen und die finanzielle Stabilität gefährden. Doch wie können Unternehmen diesen Herausforderungen begegnen und ihre Existenz sichern? In unserem aktuellen Focus Online Beitrag wird auf die verschiedenen Maßnahmen und Strategien eingegangen, die Unternehmen in Zeiten steigender Zinsen ergreifen können.

Weitere interessante Informationen im kompletten Beitrag

https://unternehmen.focus.de/steigendes-zinsniveau-belastet-unternehmen.html

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung von Elektrofahrzeugen ab 2024

Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich auch die steuerliche Förderung weiterentwickelt. Insbesondere durch das Wachstumschancengesetz gab es Anpassungen, die vor allem für Unternehmen relevant sind, die Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen nutzen...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Darlehen an Arbeitnehmer: Was Unternehmen beachten sollten

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern zinsgünstige Darlehen gegenüber den Konditionen einer Bank an, etwa zur Unterstützung bei größeren Anschaffungen...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Rückforderung von Schenkungen bei Pflegekosten: Was Kinder von pflegebedürftigen Eltern beachten sollten

Viele Eltern entscheiden sich aus erbschaftsteuerlichen Gründen, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen...
Die Inhaber der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER von links nach rechts: Frank Lienhard, Sebastian Broß und Matthias Kühne

Das Berliner Testament: Chancen und Herausforderungen in verschiedenen Lebenssituationen

Das Berliner Testament ist eine weitverbreitete Form des Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben...