Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren soll für steuerliche Zwecke ein Unternehmen einfach und kostengünstig bewertet werden. Hierzu werden die Vergangenheitsergebnisse mit einem Diskontierungsfaktor multipliziert.
Der Diskontierungsfaktor wird aus einem vom BMF veröffentlichten Basiszins und einem gesetzlich festgelegten Risikozuschlag von 4,5 % berechnet. Vgl. hierzu auch unsere Blog-Beiträge Unternehmensbewertung nach dem BewG vs. objektiver Unternehmenswert gem. IDW S 1, Betriebswirtschaftliche Verfahren vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren.