Schlussbericht

Zum Abschluss des Insolvenzverfahrens reicht der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht zur Insolvenzakte. In diesem Schlusbericht soll noch einmal kurz auf die Ursachen der Insolvenz eingegangen werden. Schwerpunkte des Schlussberichts sind jedoch die Tätigkeiten im Insolvenzverfahren. Eine Betriebsfortführung bzw. eine Betriebseinstellung und ihre Folgen sind darzulegen. Das Ergebnis der Verwertung der Insolvenzmasse ist darzustellen. Auf wesentliche Verwertungshandlungen, wie beispielsweise eine übertragende Sanierung ist hierbei näher einzugehen. Die Abwicklung der laufenden Verträge ist ebenso aufzuführen wie die Rechtstreitigkeiten, die auf Massekosten geführt wurden. In Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen ist schließlich auf das Vorliegen möglicher Versagungsgründe einzugehen. Anhand des Schlussberichts wird das Insolvenzgericht und die Gläubiger in die Lage versetzt, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters nachzuvollziehen und zu kontrollieren.