Die Bewertung von KMU hat vor allem deshalb Bedeutung, weil für erbschaft-, schenkung- und ertragsteuerliche Zwecke immer häufiger gutachtliche Unternehmensbewertungen erforderlich werden. Die BStBK hat am 13.3.2014 Hinweise zu den Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Auf einige Punkte, wie die Notwendigkeit erwartungsgetreuer Planungsrechnungen oder die Frage nach risikoadjustierten Bewertungsansätzen, gehen die Hinweise nicht ein. Als Mitautor dieses Fachbeitrags in der NWB Nr. 27/.2014 nimmt Matthias Kühne hierzu Stellung...