Prüfungstermin

Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Der Termin wird bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung durch das Insolvenzgericht festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.

In kleineren und mittleren Verfahren findet der Prüfungstermin in vielen Fällen mit dem Berichtstermin statt. In größeren Insolvenzverfahren wird regelmäßig ein gesonderter Prüfungstermin bestimmt. Eine Anwesenheitspflicht für Gläubiger besteht nicht.

In der Regel erscheint kein Gläubiger, da die Gläubiger ohnehin über das Ergebnis der Forderungsprüfung informiert werden. Hierbei gilt die Besonderheit, dass bei Feststellung der Forderung in der Regel keine besondere Benachrichtigung erfolgt. Für verspätete Forderungsanmeldungen wird ein gesonderter Prüfungstermin bestimmt. Dieser kann auch mit dem Schlusstermin durchgeführt werden.