Stand des Verfahrens
Neben dem Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurde auch die vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Diese berechtigt die Presstec GmbH und die Presscontrol GmbH, die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterzuführen. Das zuständige Amtsgericht Offenburg hat den Anträgen stattgegeben.
Damit hat das Unternehmen nunmehr die Gelegenheit, einen Sanierungsplan zur Restrukturierung des Unternehmens vorzulegen.
Ziel des Verfahrens
Ziel des Verfahrens ist die Restrukturierung und Sanierung der Presstec GmbH und der Presscontrol GmbH und deren zukunftsfähige Ausrichtung unter Einbeziehung der wichtigsten Geschäftspartner. Damit wird sichergestellt, dass sowohl für das Unternehmen als auch für die Gläubiger im Verfahren die beste Lösung gefunden und umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im 4. Quartal 2024 abgeschlossen werden kann.
Ursachen der Krise
Presstec und Presscontrol sind seit mehr als 30 Jahren spezialisiert auf Projekte zur Modernisierung von Großpressen in Automobilwerken sowie auf die Neuherstellung von großen hydraulischen Schmiedepressen.
Die Unternehmen befinden sich aufgrund des Zusammenwirkens mehrerer Umstände in den vergangenen Jahren nunmehr in einer akuten Erfolgskrise.
Die Automotive-Branche mit Ihren Zulieferketten war zunächst durch die Pandemie seit 2020 sowie verschiedener, dann folgender Krisen der Branche, wie z.B. der Chipkrise und der Ukrainekrise, sowie der wirtschaftspolitisch schnell geforderten Umstellung auf E-Mobilität in eine anhaltende Krise gerutscht.
Betroffen sind insbesondere die Produktionsstandorte in West-Europa, vor allem aber in Deutschland.
In der Konsequenz dieser Krisen ist die Anzahl produzierter Fahrzeuge um gut ein Drittel eingebrochen, wodurch sich die Anzahl der für Presstec relevanten Projekte bei den Automobilisten deutlich reduziert hat. Die Gesellschaften wurden durch diese Entwicklung stark belastet.
Durch den hohen Anteil von 74 % an Automotive-Kunden waren die Firmen direkt betroffen, was sich in einerverschlechterten Auftragslage, insbesondere im Bereich der OEM, niederschlug.
Das rückläufige Projektgeschäft konnte durch Neumaschinen für Non-Automotive-Märkte nicht schnell genug kompensiert werden.
In der Konsequenz rutschten die Unternehmen in die Krise.
Fortführung des Geschäftsbetriebes
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird in vollem Umfang fortgeführt. Die vorliegenden Kundenaufträge werden wie gewohnt ausgeführt.
Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität unterhält die Presstec GmbH und die Presscontrol GmbH eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten(vorläufigen) Sachwalters.
Handelnde Personen
Durch die Anordnung der Eigenverwaltung bleiben beide Unternehmen selbst handlungsfähig. Die bisherigen Geschäftsführer bleiben weiterhin im Amt.
Dabei wird die Geschäftsleitung von der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER unter Federführung von Frau Rechtsanwältin Hackl-Fingado unterstützt. Damit steht auch das erforderliche rechtliche Know-how für das gerichtliche Eigenverwaltungsverfahren zur Verfügung.
Das Gericht hat antragsgemäß in beiden Verfahren Dr. Dirk Pehl von der Kanzlei Schultze & Braun als vorläufigen Sachwalter beratend und begleitend zur Seite gestellt.
Die Rolle der Gläubiger
Die Gläubiger werden aktiv über den Stand des Verfahrens und die geplanten Maßnahmen informiert. Hierzu ist auf der Homepage der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER ein Datenraum eingerichtet, in dem die wesentliche Situation dargestellt ist und fortlaufend Statusberichte eingestellt werden. Der Datenraum ist nur für Gläubiger einsehbar. Daneben hat das Amtsgericht Offenburg im Verfahren der Presstec GmbH einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Mit diesem werden die wesentlichen Entscheidungen abgestimmt.
Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern
Aktuell sind bei beiden Unternehmen knapp 70 Mitarbeiter beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer werden während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens durch die Arbeitsagentur in voller Höhe sichergestellt. Die Mitarbeiter wurden umfassend über den aktuellen Stand informiert.
Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
Die Presstec GmbH und die Presscontrol GmbH genießen bei den Kunden und auch in Fachkreisen einen guten Ruf. Die Presstec ist seit über 30 Jahren erfolgreicher Partner der Automotive-Branche – vor allen der Premiummarken. Das Eigenverwaltungsverfahren soll genutzt werden, das Unternehmen nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Hierzu wird das Unternehmen ein Restrukturierungskonzept erarbeiten, welches mit dem vorläufigen Sachwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss abgestimmt werden soll. Parallel hierzu werden die Unternehmen einen Investorenprozess starten.
Über die Presstec GmbH
Die Unternehmensanfänge der Presstec reichen bis 1953 zurück. Als Spezialist für Technologie-Service und Pressen-Neubau reicht der Wertschöpfungsprozess von der Entwicklung und dem Projektmanagement über die Konstruktion und Fertigung bis zur Montage. Im Jahr 2000 wurde mit Gründung der Presscontrol als Tochterunternehmen das Leistungsportfolio um Automatisierungs- und Antriebstechnik erweitert und in den Folgejahren nach BMW weitere OEM für Großmodernisierungen gewonnen. Kunden der Presstec stammen mit einem Anteil von ca. 3/4 des Umsatzes aus dem Automotive-Sektor; daneben zählen der Maschinen- und Anlagenbau, die Luft- und Raumfahrttechnik, Energieund Kraftwerkstechnik sowie weitere Industrien zu den Abnehmern für neue Schmiedepressen.
Über das Eigenverwaltungsverfahren
Die Eigenverwaltung ermöglich es einem insolventen Unternehmen, eine Sanierung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Eigenregie zu gestalten. Bei der Eigenverwaltung wird auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters verzichtet.
Durch das ESUG im Jahr 2012 sollte die Eigenverwaltung gestärkt werden. Dadurch sollte ein höherer Anreiz für frühzeitige Insolvenzanträge geschaffen werden. Neu geschaffen wurde die Möglichkeit der vorläufigen Eigenverwaltung. Um missbräuchlichem Verhalten vorzubeugen hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2021 die Eintrittsvoraussetzungen in die (vorläufige) Eigenverwaltung erhöht. Damit soll der Missbrauch der Eigenverwaltung verhindert werden. Wird von Seiten des Gerichts die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet ist dies die Bestätigung durch das Gericht, dass dieses das Eigenverwaltungsverfahrens für die Gläubiger als vorteilhaft einschätzt. Durch die Bestellung eines (vorläufigen) Sachwalters und auch durch die Bestellung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses ist sichergestellt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kontrolliertwird und auch die Gläubiger frühzeitig in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden sind.
Damit soll nicht nur der bestmögliche Weg zum Erhalt des Unternehmens bzw. des Geschäftsbetriebes verfolgt werden, sondern die Gläubiger sollen auch eine möglichst hohe Befriedigung durch die Insolvenzquote erreichen.