News

Matthias Kühne – Inhaber und Kanzleileitung

Keine Haftung des Geschäftsführers in der Eigenverwaltung

Das FG Münster (Beschluss vom 3.4.2017, Az: 7 V 492/17 U) hatte zu entscheiden, ob sich ein Geschäftsführer nach § 69 AO persönlich haftbar macht, wenn bei Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270a InsO Steuerrückstände nicht erfüllt werden...
Matthias Kühne – Inhaber und Kanzleileitung

Klarheit bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

Der BGH hat bereits in seinen Grundsatzentscheidungen am 24.5.2005 und vom 19.7.2007 die wesentlichen Leitlinien bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit definiert...
Matthias Kühne – Inhaber und Kanzleileitung

Insolvenzanfechtungsrecht: Änderungen bei der Vorsatzanfechtung

Die zum 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis der Insolvenzanfechtung ausgehen...