Positive Nachricht zur Versteuerung von E-Fahrzeugen. Im Entwurf des „Wachstumschancengesetzes“ ist enthalten, dass die Bruttolistenpreisgrenze im Zusammenhang mit der 0,25% Versteuerung von bisher 60.000 EUR auf 80.000 EUR angehoben werden soll.
Dadurch soll zum einen das Thema Elektromobilität in den Unternehmen noch mehr Rückenwind bekommen und zum anderen steht die Anpassung auch im Kontext mit den teilweise hohen bzw. gestiegenen Anschaffungskosten der Fahrzeuge.
Es wird auch bei diesem Thema deutlich, dass gegen Jahresende 2023 bzw. Jahresanfang 2024 mit vielen Anpassungen zu rechnen ist. Neben den kürzlich kommunizierten Themen Abschreibungen im Wohnungsbau und dem Thema Besteuerung von E-Fahrzeugen werden viele weiteren Themen mit Neuregelungen kommen. Auch über die weiteren Neuerungen, welche direkt vor der Tür stehen, berichten wir in den kommenden Tagen und Wochen. Bleiben Sie mit uns auf dem aktuellen Stand.