Fortführungs- sowie Fortbestehensprognose und Sanierungskonzept

In der Krise stellen sich oft existenzielle Fragen: Ist mein Unternehmen für die nächsten Monate ausfinanziert? Können wir weitermachen? Ist das Unternehmen langfristig sanierungsfähig? Auch die Partner fordern eine entsprechende Dokumentation ein. Der Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer fordert eine Fortführungsprognose im Rahmen des Jahresabschlusses. Die Finanzierungspartner, insbesondere die Banken eine Fortbestehensprognose nach IDW S11 oder ein Sanierungskonzept nach IDW S6 für die weitere Begleitung und Neufinanzierung des Unternehmens.

Wir machen für Sie den Weg frei

Die Fortführungsprognose, Fortbestehensprognose und das Sanierungskonzept dienen vor allen Dingen dem Fortbestand des Unternehmens und der Definition der hierfür notwendigen Maßnahmen. Letztlich müssen auch die beteiligten Partner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Finanzierer und Gesellschafter von dem jeweiligen Konzept überzeugt werden. Nur so wird der Weg frei für den Fortbestand des Unternehmens.

Wir schaffen Klarheit und Sicherheit

Aufgrund unserer Erfahrung und Expertise nehmen wir Sie für die spezifischen rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen in diesem Prozess an die Hand und zeigen Ihnen den Weg. Das schafft Klarheit und Sicherheit in dieser für viele unbekannten Situation. Das setzt Energie frei um den kräftezehrenden Weg zu meistern.

Wir schaffen Klarheit und Sicherheit.

Sie profitieren von unserer guten Reputation

Wir sind von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfer und Banken anerkannte Experten. Hierdurch bekommen wir einen schnellen Zugang auf Augenhöhe. Das schafft Akzeptanz und erleichtert den Prozess. Konflikte können so vermieden oder frühzeitig entschärft werden. Wir behalten den Fokus auf die Frage der Fortführungsfähigkeit bzw. Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Damit können auch Sie sich auf die Kernpunkte konzentrieren und verlieren nicht unnötig Energie.

Vermeidung der Haftung

Die Krise ist auch mit Haftungsgefahren für den Geschäftsführer und Vorstand verbunden. Unsere Tätigkeit schützt Sie vor strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsgefahren. Dies ist neben der Existenzsicherung des Unternehmens wichtig für Sie als verantwortliche Person. Die Krise des Unternehmens darf nicht zum Vermögensverlust auf persönlicher Ebene führen. Unsere Tätigkeit sichert Sie ab. Wir sind Karabiner und Sicherungsseil (vgl. auch Link zu Beratung Geschäftsführer in der Krise, Prüfung Insolvenzgründe).

Dokumentation für mögliche Haftungsprozesse

Unsere Beratung ist auf die Vermeidung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftungsgefahren gerichtet. Für den Fall der Fälle schaffen wir für Sie eine gerichtsfeste Dokumentation. Damit können Sie sich in einem möglichen Haftungsprozess verteidigen.

Kostentransparenz

Diese Leistung erhalten Sie wenn möglich zum Festpreis. Wenn der Umfang der Tätigkeit noch nicht eingrenzbar ist, erhalten Sie von uns eine Kostenschätzung auf Stundensatzbasis. Nach Durchsicht der Verfügung stehenden Unterlagen erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot, nachdem wir uns in einem persönlichen Gespräch oder Online-Meeting in einem unverbindlichen Rahmen kennengelernt haben.

Mit diesen Verfahren unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg.

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