Insolvenzverbindlichkeiten

Insolvenzverbindlichkeiten sind solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden haben. Das sind die Forderungen derjenigen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Insolvenzschuldner haben – egal, ob es sich dabei um einen zivilrechtlichen Anspruch oder um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (z. B. Steuerbescheide) handelt.

Die Insolvenzgläubiger sind für ihre Rechtsverfolgung auf die Teilnahme am Insolvenzverfahren beschränkt (s. § 87 ff. InsO): Sie werden also nur mit der Quote an dem durch die Verwertung des Schuldnervermögens erzielten Erlös beteiligt.