Schauen Sie sich aufgrund der Tatsache – zukünftige Unterstellung nach Gesetz: Der Mehrheitsgesellschafter der GbR kann ohne Zustimmung des Minderheitengesellschafters die wesentlichen Entscheidungen treffen – Ihre Vermietungskonstellation mit Ihrem Berater an und handeln Sie bei Bedarf noch bis zum Jahresende, um ab dem 1. Januar 2024 nach wie vor in der gewünschten Aufstellung zu sein. Sie müssen hierzu den Gesellschaftsvertrag der GbR prüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.
Warum ist dies so wichtig? Zum einen wird die Vermeidung von steuerlichem Betriebsvermögen realisiert und zum anderen entwickelt sich im Fall, dass es ohne Anpassungen Betriebsvermögen wurde, weil keine Anpassungen mehr erfolgt sind ein weiteres Risiko. Wird die Betriebsaufspaltung in zukünftigen Jahren „unabsichtlich“ aufgelöst – bspw. durch einen Verkauf der operativen GmbH – werden in diesem Moment die stillen Reserven ertragswirksam aufgedeckt und die Steuerbelastung ohne einen Geldzufluss von außen wird realisiert (in diesem Punkt steckt die größte Gefahr).
Deshalb unsere dringende Empfehlung: Prüfen Sie selbst oder lassen Sie zeitnah bis zum Jahresende 2023 die Konstellation prüfen, um bei Bedarf noch rechtzeitig handeln/ agieren zu können. Die Überprüfung solcher Konstellationen ist kein größeres Projekt. Die steuerlichen Risiken hingegen bei Nichtdurchführung sind unter Umständen sehr hoch.