FACHBEITRAG
Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bei Krisenmandanten
Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.1.17 (IX ZR 285/14) zu Haftungsfragen des Steuerberaters bei der Jahresabschlusserstellung von Krisenmandanten Stellung bezogen. Auch der Gesetzgeber hat auf das Urteil reagiert und seit dem 1.1.21 in § 102 StaRUG weitreichende Warn- und Hinweispflichten kodifi-ziert. Die Haftungsgefahren des Steuerberaters sind damit gestiegen. Der Beitrag von Matthias Kühne
in der Fachzeitschrift „Betriebswirtschaft im Blickpunkt“ (BBP 09/2021) zeigt, wie sich ein Steuerbera-ter bei der Jahresabschlusserstellung zur Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Haftungsgefahren, aber auch insolvenzrechtlicher Anfechtungstatbestände verhalten sollte.