Die energie-schwaben-Gruppe übernimmt zum 01. Februar 2025 den Geschäftsbetrieb aller Gesellschaften der ESS-Kempfle-Gruppe.
Das Wichtigste in Kürze
- Die ESS-Kempfle-Gruppe wird Teil der energie-schwaben-Gruppe
- Zum 01. Februar 2025 übernimmt die energie schwaben solar GmbH als 100-prozentige Tochter der energie schwaben die Geschäftsbetriebe aller vier ESS-Kempfle-Gesellschaften mit ihren rund 60 Mitarbeitern
- Der Geschäftssitz in Leipheim bleibt erhalten
- Alle Eigenverwaltungsverfahren münden damit in einer gemeinsamen übertragenden Sanierung
Die ESS-Kempfle-Gruppe wird Teil der energie-schwaben-Gruppe
Mit Wirkung zum 01. Februar 2025 wird die ESS-Kempfle-Gruppe Teil der energie-schwaben-Gruppe. Die Geschäftsbetriebe der 4 ESS-Kempfle-Gesellschaften, die ESS Kempfle GmbH, die ESS Montage GmbH, die ESS eTechnik GmbH und die ESS Vertriebs GmbH gehen auf die energie schwaben solar GmbH über. Diese ist 100-prozentige Tochtergesellschaft der energie schwaben.
Die energie schwaben solar GmbH wird den Geschäftsbetrieb aller ESS-Kempfle-Gesellschaften mit ihren ca. 60 Mitarbeitern am Standort in Leipheim fortführen.
Geschäftsführer ist Timo Straten. Er ist Abteilungsleiter „Neue Geschäftsfelder“ bei energie schwaben und übernimmt den kaufmännischen Part sowie die Bereiche Strategie und Prozesse. Wolfgang Kempfle ist als Prokurist für das operative Geschäft und den Vertrieb zuständig. Die neue Firma will in diesem Jahr 500 PV-Anlagen installieren. Dazu gehören die klassische Zehn-Kilowatt-Peak-Anlage einschließlich Speicher für ein Einfamilienhaus ebenso wie Megawatt-Kraftwerke auf den Dächern großer Gewerbehallen und kommunaler Liegenschaften.
Stellungnahme der Beteiligten
Alle Beteiligten zeigen sich sehr zufrieden über die gefundene Lösung. Die Verantwortlichen von energie schwaben und Herr Wolfgang Kempfle sehen die energie schwaben solar GmbH durch die Übernahme der Geschäftsbetriebe der ESS-Kempfle-Gesellschaften für die Zukunft gut gerüstet.
Für Dirk Weimann, Geschäftsführer energie schwaben, ist die neu gegründete energie schwaben solar GmbH die Umsetzung eines Wunschszenarios: „Die Energiezukunft ist klimaneutral – daran arbeiten wir. Mit energie schwaben solar machen wir einen weiteren großen Schritt in Richtung erneuerbare Energien. Wolfgang Kempfle und sein Team bringen 15 Jahre PV-Kompetenz mit. Die Neugründung von energie schwaben solar passt deshalb perfekt in unser Portfolio.“
Timo Straten, Geschäftsführer der energie schwaben solar GmbH, erklärt: „Gemeinsam wollen wir das Angebot noch attraktiver machen und unseren Marktanteil in Bayerisch-Schwaben ausbauen. Künftig planen wir auch die Konzeption und Umsetzung von Anlagen auf Freiflächen und Mehrfamilienhäusern. Auch das Geschäftsfeld Klimatechnik wollen wir aufbauen und erweitern.“
Wolfgang Kempfle, Prokurist von energie schwaben solar GmbH, betont: „Innerhalb der energie-schwaben-Gruppe werden wir uns auf die Umsetzung von Projekten konzentrieren. Als handwerklicher Betrieb bringen wir Erfahrung, Expertise und Manpower mit, um die nachhaltige Energieversorgung der Zukunft in Bayerisch-Schwaben voranzutreiben.“
Auch Herr Rechtsanwalt Matthias Kühne und Frau Rechtsanwältin Hackl-Fingado von der die Eigenverwaltung betreuenden Kanzlei DIE SCHRITTMACHER sind sehr zufrieden.
„Das Marktumfeld für die Eigenverwaltungsverfahren war nicht einfach. Durch eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Sachwaltung, Herrn Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz und Herrn Rechtsanwalt Alexander Hubl war es möglich, die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Durch die Unterstützung aller Beteiligten konnte so für das Unternehmen, die Mitarbeiter und auch für die beteiligten Gläubiger das bestmögliche Ergebnis erzielt werden.“
Das bestätigt auch der von Seiten des Amtsgerichts Neu-Ulm eingesetzte Sachwalter, Dipl. Kfm. Arndt Geiwitz von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz in Ulm: „Die Verfahren der ESS-Kempfle-Gruppe sind ein Musterbeispiel für gelungene, herausfordernde Eigenverwaltungsverfahren unter Mitwirkung eines sehr konstruktiven Gläubigerausschusses. Als Sachwaltung freuen wir uns, dass wir unseren Teil für den erfolgreichen Abschluss beitragen konnten.“
Baldiges Verfahrensende in Sicht
Nachdem die operativen Geschäftsbetriebe verkauft und übertragen wurden, können die gerichtlichen Eigenverwaltungsverfahren im Sinne der Gläubiger in absehbarer Zeit abgeschlossen werden.
Es ist zu erwarten, dass die Verfahren noch im Jahr 2025 beendet werden können.
Über die ESS-Kempfle-Gruppe
Die ESS Kempfle ist seit 2009 im Photovoltaikmarkt tätig und hat sich in den letzten 15 Jahren zum mittelständischen Fachbetrieb entwickelt. Mit Beratung, Montage und Service gilt die ESS-Kempfle-Gruppe als Komplettdienstleister.
Inzwischen gibt es über 7.000 realisierte PV-Anlagen. Die Gruppe unterhält 4 regionale Standorte. Als Fachbetrieb steht Qualität, Fachkompetenz und Kundenzufriedenheit im Mittelpunkt.
Über den normalen Geschäftsbetrieb hinaus ist ein Solarkundendienst, ein eigenständiger Elektrofachbetrieb und eine Aus- und Fortbildungsakademie Teil der Gruppe.
Über energie schwaben
Mit energie schwaben für die Energiezukunft gerüstet: Neben der sicheren Versorgung mit Gas liegt der Fokus auf Erzeugung und Vermarktung von Biogas und Strom aus erneuerbaren Quellen, Bau und Betrieb von Fern- und Nahwärmenetzen und Dienstleistungen wie die kommunale Wärmeplanung – und das alles in Verbindung mit regenerativen Energien. Die energie schwaben bietet Dienstleistungen rund ums Thema Energie für Kommunen, Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Privathaushalte. Auch Photovoltaik, Windenergie und Geothermie sind möglich.
Über das Eigenverwaltungsverfahren
Die Eigenverwaltung ermöglicht es einem insolventen Unternehmen, eine Sanierung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Eigenregie zu gestalten. Bei der Eigenverwaltung wird auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters verzichtet. Durch das ESUG im Jahr 2012 sollte die Eigenverwaltung gestärkt werden. Dadurch sollte ein höherer Anreiz für frühzeitige Insolvenzanträge geschaffen werden. Neu geschaffen wurde auch die Möglichkeit der vorläufigen Eigenverwaltung. Um missbräuchlichem Verhalten vorzubeugen, hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2021 die Eintrittsvoraussetzungen in die (vorläufige) Eigenverwaltung erhöht. Damit soll der Missbrauch der Eigenverwaltung verhindert werden. Wird von Seiten des Gerichts die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, ist dies die Bestätigung durch das Gericht, dass dieses das Eigenverwaltungsverfahren für die Gläubiger als vorteilhaft einschätzt.
Durch die Bestellung eines (vorläufigen) Sachwalters und auch durch die Bestellung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses ist sichergestellt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kontrolliert wird und auch die Gläubiger frühzeitig in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind.
Damit soll nicht nur der bestmögliche Weg zum Erhalt des Unternehmens bzw. des Geschäftsbetriebes verfolgt werden, sondern die Gläubiger sollen auch eine möglichst hohe Befriedigung durch die Insolvenzquote erreichen.