Irina Schmidt-Steinke, 30.10.2023
Die Sonderabschreibung steigt von 20% auf 50% (§7g Abs. 5 EStG)
Investitionsanreiz für kleine und mittlere Unternehmen in der Pipeline. Investitionen in abnutzbare bewegliche Anlagegüter sollen zukünftig mit Sonderabschreibungsmöglichkeiten ausgestattet werden. Waren bisher bis zu 20% möglich, sollen es zukünftig 50% sein. Die Gewinngrenze zur Inanspruchnahme im Jahr, das der Investition vorangeht, darf 200.000 EUR nicht überschreiten.
Dies gilt für Anschaffungen nach dem 31.12.2023. Auch diese Änderung ist Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Regierungsentwurf hierzu beschlossen. Mit dem Gesetz soll unter anderem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert/stabilisiert werden.