Darlehen

Rechtsgeschäft, bei dem ein Kredit- oder Darlehensgeber einem Kredit- oder Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den erhaltenen Betrag zu einem bestimmten Termin oder mehreren Terminen zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen.