Sebastian Broß, 18.03.2024

Corona-Wirtschaftshilfen – Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

Nun besteht Gewissheit: Der Einsatz der Berufsorganisationen hat sich gelohnt! Die Abrechnung der Hilfen für die Wirtschaft beschäftigt Unternehmen und deren Steuerberater bis heute.

Die Bundesregierung hat zusammen mit den Ländern und Vertretern der Berufsorganisationen der prüfenden Dritten beschlossen, die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) letztmalig bis zum 30. September 2024 zu verlängern.

Diese Verlängerung gibt den Unternehmen nun mehr Zeit, ihre Abrechnungen einzureichen, und soll den Ankündigungen zufolge den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Die Entscheidung wurde begrüßt, da sie vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt. Die Schlussabrechnungen sind notwendig, um die tatsächlich erhaltenen Mittel mit den prognostizierten Zahlen abzugleichen und gegebenenfalls Rück- oder Nachzahlungen vorzunehmen.

Rückforderungsmaßnahmen bei Fristüberschreitung

In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird aber auch darauf hingewiesen, dass Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn bis zum neuen Endtermin keine fristgerechten Abrechnungen eingereicht werden.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Das Verkäuferdarlehen beim Unternehmensverkauf: Eine Option in schwierigen Zeiten

In der aktuellen Zeit, geprägt von höheren Zinssätzen und trotzdem in vielen Nachfolgefällen immer noch signifikanten Unternehmenswerten...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Das Unternehmertestament: Warum es so wichtig ist!

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Verantwortung für das Unternehmen nicht nur eine tägliche Aufgabe, sondern auch eine langfristige Verpflichtung...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Zielvorgaben und ihre Bedeutung für Arbeitgeber

Die Festlegung von Zielvorgaben ist ein zentrales Element der heutigen Mitarbeiterführung, insbesondere für leitende Angestellte...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Die Organstellung und Haftung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH

Es ist nicht nur der nächste Karriere-Schritt, sondern auch die Anerkennung und Wertschätzung des fachlichen Know-hows...