FACHBEITRAG
Aktuelles Urteil des BGH zur Vorsatzanfechtung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 6.5.2021 (IX ZR 72/20) die Anforderungen an die Vorsatzanfechtung neu ausgerichtet. Das Urteil betrifft die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO in der Fassung bis zum 4.4.2017. Die Kenntnis der eingetretenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit reichen für die An-nahme der Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes allein nicht aus. Vielmehr müssen noch weitere Umstände hinzutreten.
Matthias Kühne führt in seinem Fachbeitrag in SanB 3/2021 u.a. aus, welche Folgen dieses Urteils für die Praxis nach sich zieht.