Können Wohnimmobilien steuerfrei innerhalb der Familie übertragen werden?
Die Antwort lautet vorab „ja“, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Im Gesetz sind mehrere verschiedene Befreiungstatbestände für das Familienheim aufgeführt. Dabei sind folgende wesentliche Eckpunkte in Betracht zu ziehen: Der Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden, der Erwerb durch Ehegatten oder durch Kinder.
Vorab: Der größte Hebel in Bezug auf Steuerverschonung geht mit der Schenkung des Familienheims zu Lebzeiten unter Eheleuten einher. Warum ist dies so? Der Freibetrag von 500.000 EUR wird bei der Schenkung zwischen Ehegatten nicht aufgebraucht, d.h. die Übertragung geht – soweit die Voraussetzungen vorliegen – nicht zu Lasten des Freibetrags. Im Ergebnis bedeutet dies eine komplette Steuerbefreiung. Starten wir mit diesem Fall im Rahmen unseres Beitrags: