Sebastian Broß - Steuerberater, Dipl.-Betriebwirt (FH), Certified Valuation Analyst (EACVA) – Inhaber und Kanzleileitung

Autor

Sebastian Broß

Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt (FH), Certified Valuation Analyst (EACVA)

Irina Schmidt-Steinke – Steuerfachwirtin

Autorin

Irina Schmidt-Steinke

Betriebliches Rechnungswesen

Irina Schmidt und Sebastian Broß, 13.11.2023

Qualitäts – BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)

In vielen selbstbuchenden Betrieben/Unternehmen wird die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ungelesen abgeheftet. Oft einfach deswegen, weil die Zahlen nicht aussagekräftig sind. Dabei ergibt sich durch das Zahlenwerk die einfachste Möglichkeit, sich über die aktuelle Lage des Unternehmens informieren zu können. Ob eine Schieflage oder eine sich darbietende Chance rechtzeitig erkannt werden können, hängt wesentlich davon ab, dass die unterjährigen Zahlen alle Sachverhalte berücksichtigen. Dabei können und sollten Unternehmer/innen gut aufbereitete Zahlen für ihre Entscheidungen nutzen.

Vorsicht Falle: Wenn die Zahlen in die Irre führen

Die BWA ist zwar auf den ersten Blick rechnerisch nicht zu beanstanden. Häufig werden aber unterjährig keine Abgrenzungen (z.B. für Einmalzahlungen) gebucht und in vielen Fällen auch keine Rückstellungen gebildet. In vielen uns vorgelegten Auswertungen sind noch keine Abgrenzungen und Bestandsveränderungen berücksichtigt. Außerordentliche Aufwendungen werden in dem Monat gebucht, in dem sie bezahlt werden. Die Anlagenbuchführung wird überwiegend erst im Rahmen der Abschlusstätigkeiten in Angriff genommen – damit fehlen unter Umständen Abschreibungen und Restbuchwerte. In Summe kann dies nur zu falsch interpretierten Ergebnissen führen. Um aussagefähige Zahlen zu erhalten, ist die Grundlage eine qualifizierte Buchhaltung. Es ist wichtig, auch halbfertige Arbeiten zu buchen. Kosten, die ein- oder zweimal im Jahr anfallen, wie z.B. Versicherungsbeiträge oder Urlaubsgeld, sind auf 12 Monate zu splitten.

Warum eine Qualitäts-BWA so wichtig ist

Um von Banken Kredite/ Darlehen zu erhalten, ist eine offene und transparente Information zur aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens entscheidend. Ob und zu welchen Konditionen ein Kredit bewilligt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die eingereichten Unterlagen die tatsächliche Leistungskraft des Unternehmens wiederspiegeln. In jeder BWA müssen Positionen wie Bestandsveränderungen, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder Forderungsausfälle unterjährig berücksichtigt sein. Fehlen diese Angaben, rücken die Banken mit Korrekturbögen akribisch den eingereichten Unterlagen zu Leibe. Häufig führen die Korrekturen dazu, dass der ursprünglich ausgewiesene Gewinn deutlich zusammenschmilzt. Warum sollte die Bank diesem Unternehmer einen Kredit geben?

Gute Zahlen sind Ihr bestes Argument

Je mehr Planungssicherheit, je mehr Qualität im Zahlenwerk Sie den Banken bei Finanzierungsgesprächen vermitteln, umso besser sind Ihre Chancen und Konditionen bei der Kreditvergabe. Damit Sie den bestmöglichen Eindruck hinterlassen, unterstützen wir Sie bei Bedarf mit aussagekräftigen und fundierten
betriebswirtschaftlichen Auswertungen Ihrer Unternehmenszahlen. So erhalten Sie für Ihre Bank, aber auch für Ihre eigenen Entscheidungen und Planungen, eine aussagefähige Dokumentation über den Erfolg Ihres Unternehmens und einen aktuellen Stand Ihrer Finanz- und Vermögenslage.

Einen allgemeinen Standard gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Gerade bei Bewertungen von in Ausführung befindlichen Baustellen oder Projekten und auch bei der Bewertung von halbfertigen Produkten kann es unter Umständen arbeitsintensiv werden. In solchen Fällen muss die Bewertung gegebenenfalls auch nicht monatlich auf Detailebene erfolgen, sondern es können auch vereinfachte Hochrechnungen vorgenommen werden (basierend auf Erkenntnissen der jüngeren Vergangenheit).

Die Steuervorauszahlungen im Blick

Nicht zu vernachlässigen ist in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zur Anpassung von Steuervorauszahlungen auf Basis von belastbaren Zahlen. Insbesondere wenn auch bei Ihnen nicht ein Jahr dem anderen gleicht und es zu Ergebnisschwankungen kommt, kann es bei späteren Steuerveranlagungen für abgeschlossene Geschäftsjahre zu einem bösen Erwachen kommen. Durch den Einsatz einer Qualitäts-BWA können Steuervorauszahlungen für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer rechtzeitig (unterjährig im laufenden Jahr) nach oben oder unten angepasst werden.

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