Frank Lienhard, 17.11.2023

Ab 2025: Die E-Rechnung wird Pflicht (B2B)

Die obligatorische Verwendung der E-Rechnung ab 2025 soll Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem) sein.

Ressourcen für den Umstellungsprozess schaffen

Bitte schenken Sie der Verpflichtung „Einführung eRechnungen“ erhöhte Aufmerksamkeit und berücksichtigten hierfür für das Jahr 2024 innerhalb Ihres Unternehmen gedanklich bereits jetzt zeitliche Ressourcen. Es handelt sich nicht um die einfache Umwandlung einer Rechnung in eine PDF. Dies erfüllt nicht die Anforderungen. Es handelt sich um digitale Daten, die bei der Rechnungsversendung integriert sein müssen.

Datensatz mit rechnungsbegleitende Unterlagen

Im Sinne der EU-Richtlinie geht es bei der eRechnung um einen strukturierten Datensatz, in welchen rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können.

Aufbewahrungsregeln gelten auch für eRechnung

Die eRechnung wird somit weiter an Bedeutung gewinnen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen müssen diesem Thema Beachtung schenken und dürfen das Thema in Bezug auf die Umsetzung nicht unterschätzen. Auch bei den elektronischen Rechnungen müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen im Kontext der Aufbewahrungsregeln.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung von Elektrofahrzeugen ab 2024

Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich auch die steuerliche Förderung weiterentwickelt. Insbesondere durch das Wachstumschancengesetz gab es Anpassungen, die vor allem für Unternehmen relevant sind, die Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen nutzen...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Darlehen an Arbeitnehmer: Was Unternehmen beachten sollten

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern zinsgünstige Darlehen gegenüber den Konditionen einer Bank an, etwa zur Unterstützung bei größeren Anschaffungen...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Rückforderung von Schenkungen bei Pflegekosten: Was Kinder von pflegebedürftigen Eltern beachten sollten

Viele Eltern entscheiden sich aus erbschaftsteuerlichen Gründen, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen...
Die Inhaber der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER von links nach rechts: Frank Lienhard, Sebastian Broß und Matthias Kühne

Das Berliner Testament: Chancen und Herausforderungen in verschiedenen Lebenssituationen

Das Berliner Testament ist eine weitverbreitete Form des Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben...