Irina Schmidt-Steinke, 13.10.2023

Neuregelung Dienst-/ Firmenwagen: Anhebung der steuerlichen Begünstigung auf einen Bruttolistenpreis bis 80.000 EUR

Positive Nachricht zur Versteuerung von E-Fahrzeugen. Im Entwurf des „Wachstumschancengesetzes“ ist enthalten, dass die Bruttolistenpreisgrenze im Zusammenhang mit der 0,25% Versteuerung von bisher 60.000 EUR auf 80.000 EUR angehoben werden soll.

Dadurch soll zum einen das Thema Elektromobilität in den Unternehmen noch mehr Rückenwind bekommen und zum anderen steht die Anpassung auch im Kontext mit den teilweise hohen bzw. gestiegenen Anschaffungskosten der Fahrzeuge.

Es wird auch bei diesem Thema deutlich, dass gegen Jahresende 2023 bzw. Jahresanfang 2024 mit vielen Anpassungen zu rechnen ist. Neben den kürzlich kommunizierten Themen Abschreibungen im Wohnungsbau und dem Thema Besteuerung von E-Fahrzeugen werden viele weiteren Themen mit Neuregelungen kommen. Auch über die weiteren Neuerungen, welche direkt vor der Tür stehen, berichten wir in den kommenden Tagen und Wochen. Bleiben Sie mit uns auf dem aktuellen Stand.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung von Elektrofahrzeugen ab 2024

Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich auch die steuerliche Förderung weiterentwickelt. Insbesondere durch das Wachstumschancengesetz gab es Anpassungen, die vor allem für Unternehmen relevant sind, die Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen nutzen...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Darlehen an Arbeitnehmer: Was Unternehmen beachten sollten

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern zinsgünstige Darlehen gegenüber den Konditionen einer Bank an, etwa zur Unterstützung bei größeren Anschaffungen...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Rückforderung von Schenkungen bei Pflegekosten: Was Kinder von pflegebedürftigen Eltern beachten sollten

Viele Eltern entscheiden sich aus erbschaftsteuerlichen Gründen, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen...
Die Inhaber der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER von links nach rechts: Frank Lienhard, Sebastian Broß und Matthias Kühne

Das Berliner Testament: Chancen und Herausforderungen in verschiedenen Lebenssituationen

Das Berliner Testament ist eine weitverbreitete Form des Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben...