Stand des Verfahrens
Neben dem Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurde auch die vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Dies berechtigt die Kenter GmbH, die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterzuführen. Das zuständige Amtsgericht Neu-Ulm hat den Anträgen stattgegeben.
Damit hat das Unternehmen nunmehr die Gelegenheit, einen Sanierungsplan zur Restrukturierung des Unternehmens vorzulegen.
Ziel des Verfahrens
Ziel des Verfahrens ist die Restrukturierung und Sanierung der Kenter GmbH und deren zukunftsfähige Ausrichtung unter Einbeziehung der wichtigsten Geschäftspartner. Damit wird sichergestellt, dass sowohl für das Unternehmen, als auch für die Gläubiger im Verfahren die beste Lösung gefunden und umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden kann.
Ursachen der Krise
Das Unternehmen befindet sich aufgrund des Zusammenwirkens mehrerer Umstände in den vergangenen Jahren nunmehr in einer akuten Liquiditätskrise.
Zum einen beansprucht das Unternehmen im Klagewege eine größere Zahlung in Millionenhöhe von Seiten des Bundes. Hintergrund ist ein Maskenverkauf in größerem Umfang. Der Bund als Vertragspartner verweigert derzeit die Zahlung. Zu den Belastungen durch die Covid-Krise kamen hohe Anlaufinvestitionen in der Reinigungsrobotik und ein verspäteter Return of Investment. Dies hat zu einem erheblichen Liquidi-tätsengpass geführt.
Das Unternehmen rutschte somit in eine akute Liquiditätskrise.
Stellungnahme des Geschäftsführers
Stellungnahme Herr Kenter: Ich habe mir die Entscheidung nicht leichtgemacht. Als Gesellschafter-Geschäftsführer habe ich die Verantwortung für das Unternehmen, unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Finanzierer. Deshalb habe ich auch im Vorfeld versucht, mit den wesentlichen Partnern eine alternative Lösung zu finden. Für diese Entscheidung habe ich auch externe Berater zur Hilfe genommen. Unter Abwägung aller Chancen und Risiken bin ich überzeugt, dass die Eigenverwaltung der richtige Weg ist, um das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und zukunftsfähig zu machen. Nach der Zeit der Unsicher-heit gehen wir gemeinsam mit großem Engagement und Zuversicht in diesen Prozess.
Herr Rechtsanwalt Matthias Kühne von der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER sieht eine große Chance, dass sich die Kenter GmbH nachhaltig aufstellen kann: „Die Rahmenbedingungen für eine Sanierung über das Eigenverwaltungsverfahren sind gut. So haben gerade auch einige Hauptkunden bereits betont, dass sie das Verfahren unterstützen und auch in Zukunft die Kenter GmbH konstruktiv begleiten werden.”
Das sieht auch die verantwortliche Projektleiterin, Frau Rechtsanwältin Hackl-Fingado so: „Für die Mitarbeiter, die Kunden und die Lieferanten ist die Situation sicherlich nicht einfach. Trotzdem haben wir bislang von allen – trotz der Umstände – ein positives Feedback erhalten.“
Fortführung des Geschäftsbetriebes
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird in vollem Umfang fortgeführt. Die vorliegenden Kundenaufträge werden wie gewohnt ausgeführt.
Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität unterhält die Kenter GmbH eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten (vorläufigen) Sachwalters.
Handelnde Personen
Durch die Anordnung der Eigenverwaltung bleibt die Kenter GmbH selbst handlungsfähig. Die bisherigen Geschäftsführer Rainer Kenter und Steffen Herrmann bleiben weiterhin im Amt.
Dabei wird die Geschäftsleitung von der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER unter Federführung von Frau Rechtsanwältin Hackl-Fingado unterstützt. Damit steht auch das erforderliche rechtliche Know-how für das gerichtliche Eigenverwaltungsverfahren zur Verfügung.
Das Gericht hat Herrn Arndt Geiwitz als vorläufigen Sachwalter antragsgemäß beratend und begleitend zur Seite gestellt.
Die Rolle der Gläubiger
Die Gläubiger werden aktiv über den Stand des Verfahrens und die geplanten Maßnahmen informiert. Hierzu ist auf der Homepage der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER ein Datenraum eingerichtet, in dem die wesentliche Situation dargestellt ist und fortlaufend Statusberichte eingestellt werden. Der Datenraum ist nur für die Gläubiger einsehbar.
Daneben hat das Amtsgericht Neu-Ulm einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Mit diesem werden die wesentlichen Entscheidungen abgestimmt.
Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern
Aktuell sind bei der Kenter GmbH 104 Mitarbeiter beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer werden während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens durch die Arbeitsagentur in voller Höhe sichergestellt.
Die Mitarbeiter wurden umfassend über den aktuellen Stand informiert.
Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
Die Kenter GmbH genießt bei den Kunden und auch in Fachkreisen einen guten Ruf. Das Eigenverwaltungsverfahren soll genutzt werden, das Unternehmen nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Hierzu wird das Unternehmen ein Restrukturierungskonzept erarbeiten, was mit dem vorläufigen Sachwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss abgestimmt werden soll.
Über die Kenter GmbH
Die 1975 gegründete Kenter GmbH ist einer der führenden Anbieter von professioneller Reinigungstechnik in der DACH-Region. In der Muttergesellschaft sind ca. 100 Mitarbeiter beschäftigt, die durchwegs gesunden Tochtergesellschaften haben zusammen nochmals 75 Mitarbeiter und sind nicht betroffen. Kenter hat sich über die Jahre als Innovationstaktgeber in der Branche einen Namen gemacht und ist voraussichtlich Marktführer in der professionellen Reinigungsrobotik. Auch die Nachhaltigkeitslösungen von Kenter wie chemiefreie Reinigung sind einzigartig im Markt. Mit der Erfindung des i-Mops, dessen Patentrechte Rainer Kenter und Rudolf Franke innehalten, ist die erfolgreichste Reinigungsmaschine weltweit entwickelt worden.
Über das Eigenverwaltungsverfahren
Die Eigenverwaltung ermöglich es einem insolventen Unternehmen, eine Sanierung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Eigenregie zu gestalten. Bei der Eigenverwaltung wird auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters verzichtet. Durch das ESUG im Jahr 2012 sollte die Eigenverwaltung gestärkt werden. Dadurch sollte ein höherer Anreiz für frühzeitige Insolvenzanträge geschaffen werden. Neu geschaffen wurde die Möglichkeit der vorläufigen Eigenverwaltung. Um missbräuchlichem Verhalten vorzubeugen hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2021 die Eintrittsvoraussetzungen in die (vorläufige) Eigenverwaltung erhöht. Damit soll der Missbrauch der Eigenverwaltung verhindert werden. Wird von Seiten des Gerichts die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet ist dies die Bestätigung durch das Gericht, dass dieses das Eigenverwaltungsverfahrens für die Gläubiger als vorteilhaft einschätzt.
Durch die Bestellung eines (vorläufigen) Sachwalters und auch durch die Bestellung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses ist sichergestellt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kontrolliert wird und auch die Gläubiger frühzeitig in Entscheidungsprozesse mit eingebunden sind.
Damit soll nicht nur der bestmögliche Weg zum Erhalt des Unternehmens bzw. des Geschäftsbetriebes verfolgt werden, sondern die Gläubiger auch eine möglichst hohe Befriedigung durch die Insolvenzquote erreichen.