Unsere Schulung umfasst verschiedene wichtige Themen:
- Gefahren, Fallstricke und Haftung bei der Beratung von Krisenmandanten, insbes. Vertrag, Auftrag
- Sensibilisierung für Krisenanzeichen und Insolvenzgründe anhand der gängigen DATEV-Programme
- Anforderungen an eine Fortführungsprognose
- Insolvenzanfechtung und deren Vermeidung
- Optimale und effiziente Betreuung von Krisenmandanten
Wir gehen in der Schulung auch ausführlich auf das Urteil des BGH vom 26.1.2017 (Az: IX ZR 285/14) zur verschärften Haftung von Steuerberatern bei Krisenmandanten sowie auf die seit dem 01.01.2021 gesetzlich neu aufgenommenen Hinweis- und Warnpflichten für Steuerberater bei der Erstellung von Jahresabschlüssen nach § 102 StaRUG ein.
Investieren Sie 2,5 Stunden, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Rechnungswesen den Umgang mit Krisenmandanten frühzeitig erkennen und reagieren können.