Die Insolvenz eines Vertragspartners, insbesondere eines Kunden oder Lieferanten birgt die Gefahr möglicher Insolvenzanfechtungsansprüche. Über die Insolvenzanfechtung fordert der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Leistungen zurück. Auch Gesellschafter können in der Insolvenz der eigenen Gesellschaft davon betroffen sein, beispielsweise wenn Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor der Insolvenz zurückgeführt wurden. Mit unserer insolvenzrechtlichen Expertise verteidigen wir Sie gegen die Ansprüche des Insolvenzverwalters. Gerne helfen wir Ihnen schon im Vorfeld einer Insolvenz, mögliche Anfechtungstatbestände zu vermeiden. Dies ist vor allen Dingen dann geboten, wenn sich Krisenanzeichen bei Ihrem Vertragspartner vermehrt zeigen. Je früher hier gehandelt wird, desto besser, zum Schutz ihres Vermögens.