Sebastian Broß - Steuerberater, Dipl.-Betriebwirt (FH), Certified Valuation Analyst (EACVA) – Inhaber und Kanzleileitung

Autor

Sebastian Broß

Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt (FH), Certified Valuation Analyst (EACVA)


Frank Lienhard - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Certified Valuation Analyst (EACVA)

Autor

Frank Lienhard

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Certified Valuation Analyst (EACVA)

Sebastian Broß und Frank Lienhard, 25.09.2024

Das Berliner Testament: Chancen und Herausforderungen in verschiedenen Lebenssituationen

Das Berliner Testament ist eine weitverbreitete Form des Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten. Diese Testamentsform bietet zahlreiche Vorteile, birgt jedoch auch einige steuerliche und rechtliche Fallstricke, die in verschiedenen Lebenssituationen unterschiedlich stark zum Tragen kommen können.

Zerstrittene Ehen

In zerstrittenen Ehen kann das Berliner Testament problematisch sein. Wenn die Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, kann dies zu Konflikten führen, insbesondere wenn die Ehe bereits zerrüttet ist. In solchen Fällen ist es ratsam, alternative Regelungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Nachlass nach den Wünschen beider Partner verteilt wird und nicht zu weiteren Streitigkeiten führt.

Unnötige Pflichtteile

Ein weiterer Nachteil des Berliner Testaments ist die Problematik der Pflichtteile. Kinder, die beim Tod des erstversterbenden Elternteils enterbt werden, haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann zu finanziellen Belastungen für den überlebenden Ehegatten führen, insbesondere wenn dieser nicht über ausreichende liquide Mittel verfügt, um den Pflichtteil auszuzahlen. Eine Möglichkeit, diesen Nachteil zu umgehen, besteht darin, den Kindern bereits beim ersten Erbfall Vermächtnisse oder Schenkungen zukommen zu lassen, um den Pflichtteilsanspruch zu reduzieren. Alternativ könnten auch Erbverträge in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus ist es möglich in das Berliner Testament eine Strafklausel für Kinder aufzunehmen, welche im ersten Erbfall eines Elternteils den Pflichtteil geltend machen. Durch eine solche Klausel kann eine Schutzwirkung für das Ehegattentestament in Bezug auf die Durchsetzung erreicht werden.

Vermeidbare Steuern

Das Berliner Testament kann zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Da das Vermögen des erstversterbenden Ehegatten zunächst auf den überlebenden Ehegatten übergeht und erst nach dessen Tod auf die Kinder, wird das Vermögen zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen. Die Freibeträge der Kinder können nur einmal, beim Tod des zweiten Elternteils, geltend gemacht werden und gehen im Verhältnis zum ersten Elternteil verloren. Um diese steuerlichen Nachteile zu vermeiden, können Schenkungen oder Vermächtnisse zu Lebzeiten des erstversterbenden Ehegatten in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang sind auch anteilige Immobilienübertragungen an die Kinder zu Lebzeiten mit Nießbrauchrecht oder Wohnrecht in Betracht zu ziehen. Dadurch können sich die Ehegatten in Bezug auf die Nutzung des Gebäudes absichern bis hin zum Lebensende des längerlebenden Ehegatten. Weiterer positiver Effekt: Nießbraucheinräumung oder Wohnrecht mindert den Schenkungswert teilweise deutlich (in Abhängigkeit vom „fiktiven“ Mietwert und der statistischen Lebenserwartung der Ehegatten).

Elternhaus versteigert

Wenn das Elternhaus versteigert werden muss, weil der überlebende Ehegatte nicht in der Lage ist, die Erbschaftsteuer oder die Pflichtteilsansprüche zu begleichen, kann dies zu erheblichen finanziellen und emotionalen Belastungen führen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Berliner Testament so zu gestalten, dass die Kinder bereits beim ersten Erbfall Teile des Vermögens erhalten und somit die Steuerlast reduziert wird.

Stiefkinder und Stiefeltern

In Patchwork-Familien kann das Berliner Testament zu Problemen führen, da Stiefkinder und Stiefeltern möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Eine individuelle Anpassung des Testaments ist hier notwendig, um alle Familienmitglieder fair zu behandeln und steuerliche Belastungen zu minimieren.

Untragbare Sozialkosten

Ein weiterer Aspekt, der bei der Gestaltung eines Berliner Testaments berücksichtigt werden sollte, sind die Sozialkosten. Wenn der überlebende Ehegatte pflegebedürftig wird und Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss, kann das Vermögen des erstversterbenden Ehegatten zur Deckung dieser Kosten herangezogen werden. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen oder durch Schenkungen zu reduzieren.

Fazit

Das Berliner Testament bietet eine einfache und weitverbreitete Möglichkeit, den Nachlass zu regeln. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Lebensumstände und die steuerlichen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls alternative Regelungen in Betracht zu ziehen. Eine umfassende Beratung kann dabei helfen, die optimale Lösung für die jeweilige Familiensituation zu finden. Wir beraten Sie gerne, um die für Sie maßgeschneiderte Lösung zu finden.

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