Schlusstermin

Soweit von Seiten des Insolvenzgerichts keine Fragen mehr bestehen, terminiert das Insolvenzgericht einen Schlusstermin. Dieser kann bei kleineren Insolvenzverfahren auch im schriftlichen Verfahren stattfinden. Im Schlusstermin berichtet der Insolvenzverwalter nochmals abschließend über das Insolvenzverfahren.