Aufhebung
Nach erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Bei Gesellschaften, insbesondere bei Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren beendet. Lediglich bei Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen schließt sich die Wohlverhaltensperiode an.