Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Nach erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse (Schlussverteilung) hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren mittels Beschluss auf. Das Insolvenzverfahren ist damit beendet und der Insolvenzschuldner erhält die volle Verfügungsgewalt über sein Vermögen zurück – das gilt insbesondere für Gesellschaften wie bspw. die GmbH und die GmbH & Co. KG. Lediglich in Fällen, in denen der Insolvenzschuldner eine natürliche Person ist, schließt sich die Wohlverhaltensperiode an.

Links:

So werden wir gesehen:

google-rating 5 Stars



DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

info at schrittmacher.de


FPSIGN

Kontakt

DIE SCHRITTMACHER
Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

[/av_section]